1.Der EB 77 berücksichtigt auch bei der nächsten
Ausschreibung von Großkehrmaschinen die dann technisch möglichen alternativen
Antriebstechniken und Feinstaubabsaugungen bzw. Feinstaubfilterungen über die
bisherigen Möglichkeiten der Partikelgröße von PM 10 bei den
vorhandenen Maschinen hinaus.
2. Der Fraktionsantrag 377/2020 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der EB 77 setzt auch
künftig Großkehrmaschinen mit Feinstaubfilterungssystemen des jeweilig
verfügbaren Stands der Technik ein und trägt damit zur Verringerung der
Feinstaubemissionen beim Einsatz von Kehrmaschinen bei.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In der Straßenreinigung
der Stadt Erlangen kommen bereits zwei kompakte RAVO Großkehrmaschinen zum
Einsatz. Die vier bzw. zwei Jahre alten Fahrzeuge filtern seither Feinstaub der
Partikelgröße PM 10 aus dem Luftstrom der Kehrmaschinen und sorgen für reinere
Abluft.
Inzwischen wurden Kehrmaschinen mit Elektroantrieben und Luftfiltersysteme mit
Filterleistungen für Feinstaubpartikel der Größe PM 2,5 entwickelt. Hierbei
lade die Maschine die Feinstaubpartikel elektrisch auf und sammle diese an
einer Kollektorplatte, wo sie dann entnommen und mit dem Kehrgut entsorgt
werden können. Da laut Hersteller eine Nachrüstung der vorhandenen RAVO
Kehrmaschinen auf das o.g. Hygion Filtersystem für motorgetriebene
Kehrmaschinen leider nicht möglich ist, berücksichtigt EB 77 bei der nächsten
Beschaffung die dann technisch verfügbaren Feinstaubfiltersysteme.
Die Erfahrungen der Stadt Köln zum Einsatz Ihrer Kehrmaschine mit Feinstaubabsaugung
sei positiv. Jedoch gibt es keine messbaren Werte für eine praktische
Verbesserung der Feinstaubbelastung durch deren Einsatz. Der Fachbereich
Umweltplanung und Vorsorge der der Stadt Köln teilte gegenüber dem Amt 31
Immissionschutz mit, dass trotz der seit Jahren in Köln nicht überschrittenen
Grenzwerte für PM 10 bzw.PM 2,5 sowie einer nicht wahrscheinlichen Verbesserung
der gemessenen Feinstaubwerte durch den Einsatz solcher Kehrmaschinen, der
Einsatz effektiver Kehrmaschinen für sinnvoll erachtet wird.
Das Amt 31 Immissionsschutz teilt mit, dass der Grenzwert für MP10 bei 50µ/m³
(über den Tag gemittelt) und 40µg/m³ (über ein Jahr gemittelt), für PM 2,5 bei
25µg/m³ liegt, der Feinstaubwert an stark befahrenen Straßen (z.B. in Nürnberg
oder München) laut Lufthygienischem Landesüberwachungssystem Bayern max.
25µg/m³ PM 10 und 10-12µg/m³ PM 2,5 beträgt und damit die Grenzwerte
unterschritten werden.
Der Einsatz von Kehrmaschinen mit alternativen Antrieb und effektiver
Staubabscheidung wird auch von Seiten
des städtischen Immissionsschutzes für sinnvoll erachtet.
Die derzeitigen Kosten einer motorbetriebenen Kehrmaschine inkl.
Feinstaubfilterung PM 2,5 betragen ca. 250.000 € (225.000 € Fahrzeug und ca.
25.000 € Feinstaubfilterung). Die Kosten einer elektrogetriebenen Kehrmaschine
inkl. Feinstaubfilterung PM 2,5 betragen ca. 460.000 € (435.000 € Fahrzeug und
ca. 25.000 € Feinstaubfilterung).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Fraktionsantrag SPD 377/2020 Kehrmaschinen mit Feinstaubabsaugung