Betreff
Fraktionsantrag SPD 377/2020 - Kehrmaschinen mit Feinstaubeinsaugung
Vorlage
772/007/2021
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Beschlussvorlage

1.Der EB 77 berücksichtigt auch bei der nächsten Ausschreibung von Großkehrmaschinen die dann technisch möglichen alternativen Antriebstechniken und Feinstaubabsaugungen bzw. Feinstaubfilterungen über die bisherigen Möglichkeiten der Partikelgröße von PM 10 bei den
vorhandenen Maschinen hinaus.
2. Der Fraktionsantrag 377/2020 ist damit bearbeitet. 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Der EB 77 setzt auch künftig Großkehrmaschinen mit Feinstaubfilterungssystemen des jeweilig verfügbaren Stands der Technik ein und trägt damit zur Verringerung der Feinstaubemissionen beim Einsatz von Kehrmaschinen bei.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      In der Straßenreinigung der Stadt Erlangen kommen bereits zwei kompakte RAVO Großkehrmaschinen zum Einsatz. Die vier bzw. zwei Jahre alten Fahrzeuge filtern seither Feinstaub der Partikelgröße PM 10 aus dem Luftstrom der Kehrmaschinen und sorgen für reinere Abluft.
Inzwischen wurden Kehrmaschinen mit Elektroantrieben und Luftfiltersysteme mit Filterleistungen für Feinstaubpartikel der Größe PM 2,5 entwickelt. Hierbei lade die Maschine die Feinstaubpartikel elektrisch auf und sammle diese an einer Kollektorplatte, wo sie dann entnommen und mit dem Kehrgut entsorgt werden können. Da laut Hersteller eine Nachrüstung der vorhandenen RAVO Kehrmaschinen auf das o.g. Hygion Filtersystem für motorgetriebene Kehrmaschinen leider nicht möglich ist, berücksichtigt EB 77 bei der nächsten Beschaffung die dann technisch verfügbaren Feinstaubfiltersysteme.

Die Erfahrungen der Stadt Köln zum Einsatz Ihrer Kehrmaschine mit Feinstaubabsaugung sei positiv. Jedoch gibt es keine messbaren Werte für eine praktische Verbesserung der Feinstaubbelastung durch deren Einsatz. Der Fachbereich Umweltplanung und Vorsorge der der Stadt Köln teilte gegenüber dem Amt 31 Immissionschutz mit, dass trotz der seit Jahren in Köln nicht überschrittenen Grenzwerte für PM 10 bzw.PM 2,5 sowie einer nicht wahrscheinlichen Verbesserung der gemessenen Feinstaubwerte durch den Einsatz solcher Kehrmaschinen, der Einsatz effektiver Kehrmaschinen für sinnvoll erachtet wird.
Das Amt 31 Immissionsschutz teilt mit, dass der Grenzwert für MP10 bei 50µ/m³ (über den Tag gemittelt) und 40µg/m³ (über ein Jahr gemittelt), für PM 2,5 bei 25µg/m³ liegt, der Feinstaubwert an stark befahrenen Straßen (z.B. in Nürnberg oder München) laut Lufthygienischem Landesüberwachungssystem Bayern max. 25µg/m³ PM 10 und 10-12µg/m³ PM 2,5 beträgt und damit die Grenzwerte unterschritten werden.
Der Einsatz von Kehrmaschinen mit alternativen Antrieb und effektiver Staubabscheidung  wird auch von Seiten des städtischen Immissionsschutzes für sinnvoll erachtet.

Die derzeitigen Kosten einer motorbetriebenen Kehrmaschine inkl. Feinstaubfilterung PM 2,5 betragen ca. 250.000 € (225.000 € Fahrzeug und ca. 25.000 € Feinstaubfilterung). Die Kosten einer elektrogetriebenen Kehrmaschine inkl. Feinstaubfilterung PM 2,5 betragen ca. 460.000 € (435.000 € Fahrzeug und ca. 25.000 € Feinstaubfilterung).

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Fraktionsantrag SPD 377/2020 Kehrmaschinen mit Feinstaubabsaugung