Betreff
Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Erlangen über die Tiefe der Abstandsflächen (Abstandsflächensatzung - AFS)
Vorlage
30/017/2021
Aktenzeichen
III/30; VI/63
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Erlangen über die Tiefe der Abstandsflächen (Abstandsflächensatzung – AFS) (Anlage) wird beschlossen.


Aufgrund der Ermächtigung in Art. 6 Abs. 7 der bis 31.01.2021 gültigen Fassung der Bayerischen Bauordnung – BayBO –, konnten die Gemeinden ein von der gesetzlichen Regelung in Art. 6 BayBO abweichendes Abstandsflächenrecht durch Satzung erlassen. Von dieser Möglichkeit hatte die Stadt Erlangen zurückliegend Gebrauch gemacht und eine Abstandsflächensatzung erlassen, die am 01.12.2017 in Kraft trat. Darin wird im Wesentlichen die Tiefe der Abstandsfläche auf 0,4 H, mindestens 3 m, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, mindestens 3 m, festgelegt.

Mit der Novellierung u.a. von Art. 6 der BayBO zum 01.02.2021, wird das bisherige Abstandsflächenrecht der BayBO aufgegeben. Das zukünftige, bayernweit geltende Regelabstandsflächenrecht setzt gleichfalls die Tiefe der Abstandsflächen mit 0,4 H, mindestens 3 m, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, mindestens 3 m, fest.

Damit ist die Abstandsflächensatzung der Stadt Erlangen überflüssig geworden und sollte –aus Gründen der Rechtsklarheit – rückwirkend aufgehoben werden. Damit findet Art. 6 Abs. 5 BayBO mit Inkrafttreten der Novelle Anwendung.
Eine Rückwirkung ist aufgrund desselben Regelungsgehalts des Art. 6 Abs. 5 BayBO und mangels Vertrauensschutzes und Belastung für den / die Bürger*innen auch zulässig.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

X nein

 

 

Haushaltsmittel

X               werden nicht benötigt

 


Anlagen:        Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Erlangen über die Tiefe der Abstandsflächen (Abstandsflächensatzung - AFS) vom 15.01.2021