Betreff
Antrag des Stadtteilbeirates Anger / Bruck Nr. 436/2020
Umgestaltung des Brucker Marktplatzes
Vorlage
611/032/2021
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung unter Pkt. II der Begründung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag Nr. 436/2020 des Stadtteilbeirates Anger / Bruck vom 19. November 2020 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Stadtteilbeirat Anger / Bruck beantragt die Neugestaltung des Brucker Marktplatzes zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität des Ortskerns durch die Verwaltung.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gegenwärtig laufen durch die Verwaltung planerische Aktivitäten zum Zollhausplatz, Egidienplatz, Rudeltplatz und zur Odenwaldallee / Büchenbacher Anlage.

 

Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass die derzeitige Personalsituation eine Ausweitung der Planung von weiteren Plätzen nicht zulässt, auch wenn bei dem ein oder anderen Platz eine gestalterische Aufwertung auch im Sinne des Klimaschutzes dringend notwendig wäre.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Darüber hinaus hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.11.2020 den Fahrplan „Klima-Aufbruch“ in Erlangen (Beschluss Nr. 31/040/2020) einschließlich der Klima-Maßnahmen in Anlage 2 „Klima-Aufbruch in Erlangen – Sofortmaßnahmen für die Gesamtstadt“ beschlossen: Die Maßnahme „L1: Entsiegelung von städtischen Plätzen“ sieht die Erarbeitung einer Prioritätenliste durch die Verwaltung vor, welche städtischen Plätze im Zuge einer Um- und Neugestaltung ganz oder teilweise entsiegelt werden können.

 

Der Brucker Marktplatz wird aus Sicht der Verwaltung ebenso Gegenstand der Betrachtungen zu dieser Liste sein wie bereits u.a. der Kurt-Eisner-Platz, der Rathaus-Platz, der Besiktas-Platz oder der Herdegen-Platz in Frauenaurach.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag des Stadtteilbeirates Anger / Bruck Nr. 436/ 2020