Umgestaltung des Brucker Marktplatzes
Der Sachbericht der Verwaltung unter Pkt. II der Begründung
wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 436/2020 des Stadtteilbeirates Anger / Bruck vom 19. November 2020 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Stadtteilbeirat Anger / Bruck beantragt die Neugestaltung des Brucker Marktplatzes zur Steigerung der Aufenthaltsqualität und Attraktivität des Ortskerns durch die Verwaltung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Gegenwärtig laufen durch die Verwaltung planerische Aktivitäten zum Zollhausplatz, Egidienplatz, Rudeltplatz und zur Odenwaldallee / Büchenbacher Anlage.
Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass die derzeitige Personalsituation eine Ausweitung der Planung von weiteren Plätzen nicht zulässt, auch wenn bei dem ein oder anderen Platz eine gestalterische Aufwertung auch im Sinne des Klimaschutzes dringend notwendig wäre.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Darüber hinaus hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 26.11.2020 den Fahrplan „Klima-Aufbruch“ in Erlangen (Beschluss Nr. 31/040/2020) einschließlich der Klima-Maßnahmen in Anlage 2 „Klima-Aufbruch in Erlangen – Sofortmaßnahmen für die Gesamtstadt“ beschlossen: Die Maßnahme „L1: Entsiegelung von städtischen Plätzen“ sieht die Erarbeitung einer Prioritätenliste durch die Verwaltung vor, welche städtischen Plätze im Zuge einer Um- und Neugestaltung ganz oder teilweise entsiegelt werden können.
Der Brucker Marktplatz wird aus Sicht der Verwaltung ebenso Gegenstand der Betrachtungen zu dieser Liste sein wie bereits u.a. der Kurt-Eisner-Platz, der Rathaus-Platz, der Besiktas-Platz oder der Herdegen-Platz in Frauenaurach.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag des Stadtteilbeirates Anger / Bruck Nr. 436/ 2020