Betreff
Anpassung an Starkregenereignisse; Antrag der FDP-Fraktion Nr. 210/2020 vom 06.10.2020
Vorlage
31/053/2020
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der FDP-Fraktion Nr. 210/2020 vom 06.10.2020 ist damit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Die FDP beantragt die Einrichtung eines Förderprogramms mit dem Ziel den Anteil der Versickerung von Regenwasser zu erhöhen und die Bürgerinnen und Bürger vor lokalen Überschwemmungen zu schützen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Gemäß § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz soll Niederschlagswasser entweder ortsnah versickert, verrieselt oder direkt ohne Vermischung in ein Gewässer eingeleitet werden. Basierend auf dieser Soll-Vorschrift schreibt § 4 Abs. 5 der Entwässerungssatzung der Stadt Erlangen vor, dass Niederschlagswasser dann nicht in den Kanal eingeleitet werden darf, soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung des Niederschlagswassers ordnungsgemäß möglich ist. Dies bedeutet, dass bei jedem Neubau eine Einleitung in den Kanal versagt wird, wenn eine Versickerung bzw. eigenständige Einleitung in ein Oberflächengewässer möglich ist.

       

        Ordnungsgemäß ist eine Versickerung dann, wenn sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Bei Niederschlagswasser, welches von befestigten Flächen oder Dachflächen abfließt handelt es sich per Definition um Abwasser, welches auch entsprechend belastet sein kann. Eine Versickerung über Sickerschächte kann nur in absoluten Ausnahmefällen und nur in Verbindung mit sehr speziellen örtlichen Gegebenheiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik überhaupt noch zugelassen werden, da sich das Wasser seinen Weg in Richtung Grundwasser über eine ausreichend mächtige, reinigende Deckschicht bahnen muss. Bei Sickerschächten ist dies so gut wie nie gegeben. Der Bau von Sickerschächten kann zum Schutz des Grundwassers auch bei Bestandsbauten nicht gefördert werden.

       

        Unterirdische Versickerungsanlagen (wie Rigolen oder Sickertunnel) hingegen entsprechen nur dann den allgemein anerkannten Regeln der Technik und sollten damit auch nur dann gebaut werden, wenn eine breitflächige Versickerung oder eine Versickerung über Mulden nicht möglich ist. Sie sind deutlich kostspieliger als Versickerungen über die belebte Bodenzone, sodass die technisch schlechtere und naturfernere Lösung in einem Förderprogramm damit mit mehr Förderung versehen würde.

       

        Die Entsiegelung von Flächen wird bereits im Rahmen der städtischen Förderrichtlinie „Grün in der Stadt“ gefördert. Dabei werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (Planung, Realisierung, Begrünung), max. 35,- € pro m² entsiegelter, sickerfähiger und begrünter Fläche bzw. max. 5.000,- € pro Einzelmaßnahme gefördert.

 

        Des Weiteren sollte es bereits im Interesse eines/r jeden Einzelnen liegen, möglichst viel Niederschlagswasser zu versickern, da jeder an das Kanalnetz angeschlossene m² Fläche Abwassergebühren kostet. Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2020 wird diese Gebühr zum 01.01.2021 um 97,4 % von 0,39 €/m² auf nunmehr 0,77€/m² angehoben, sodass bereits ohne Förderung ein starker finanzieller Anreiz besteht, möglichst wenig Niederschlagswasser in den Mischwasserkanal einzuleiten.

 

        Bei den während der Ortsbeiratssitzung Kosbach/Steudach/Häusling vom 29.09.2020 angesprochenen Maßnahmen, die ein jede/r BürgerIn zu ihrem/seinem eigenen Schutz treffen sollte, handelt es sich um solche, die einen Rückstau des Abwassers aus dem Kanal oder einen Einfluss von außen in das eigene Gebäude verhindern. Diese liegt in der eigenen Verantwortung einer/s jeden PrivateigentümerIn. Dies sind beispielsweise Rückstauklappen oder wasserdichte Fenster. Die Stadt Erlangen informiert ihre Bürger*innen auf der Homepage über die Anwendung von Rückstauklappen https://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-1442/106_read-32970/. Während der klimawandelbedingten, gehäuften Starkregenereignissen können entsiegelter Boden und Sickeranlagen bzw. auch Zisternen so wenig Wasser aufnehmen, dass deren Rückhaltefähigkeit bei entsprechenden Modellrechnungen sogar vernachlässigt wird. Die Aufnahmekapazität wird während der kurzen Zeit des Regenereignisses sofort erreicht. Einzig Dachbegrünungen haben einen positiven Effekt bei Starkregenereignissen. Diese werden ebenfalls bereits im Rahmen der Förderrichtlinie „Grün in der Stadt“ gefördert https://www.erlangen.de/Portaldata/1/Resources/030_leben_in_er/dokumente/amt_31/31nat_Foerderrichtlinie_Begruenungsmassnahmen.pdf

 

        Das Ziel des Antragsstellers mehr Niederschlagswasser zu versickern und die Bürger*innen vor Überschwemmungen zu schützen ist ein wichtiges Thema der Stadt Erlangen, das schon vermehrt thematisiert wurde (Stichwort Schwammstadt, z.B. im Klimaanpassungskonzept der Stadt Erlangen, Mai 2019). Das Referat VII wird dazu in einem stadtinternen Abstimmungsprozess ein Konzept entwickeln, das dem Stadtrat vorgelegt wird.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:
Antrag der FDP-Fraktion Nr. 210/2020 vom 06.10.2020