Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der FDP-Fraktion Nr. 210/2020 vom 06.10.2020 ist damit abschließend
bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die FDP beantragt die Einrichtung eines Förderprogramms mit dem Ziel den Anteil der Versickerung von Regenwasser zu erhöhen und die Bürgerinnen und Bürger vor lokalen Überschwemmungen zu schützen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Gemäß § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz soll Niederschlagswasser entweder ortsnah versickert, verrieselt oder direkt ohne Vermischung in ein Gewässer eingeleitet werden. Basierend auf dieser Soll-Vorschrift schreibt § 4 Abs. 5 der Entwässerungssatzung der Stadt Erlangen vor, dass Niederschlagswasser dann nicht in den Kanal eingeleitet werden darf, soweit eine Versickerung oder anderweitige Beseitigung des Niederschlagswassers ordnungsgemäß möglich ist. Dies bedeutet, dass bei jedem Neubau eine Einleitung in den Kanal versagt wird, wenn eine Versickerung bzw. eigenständige Einleitung in ein Oberflächengewässer möglich ist.
Ordnungsgemäß ist eine Versickerung dann, wenn sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Bei Niederschlagswasser, welches von befestigten Flächen oder Dachflächen abfließt handelt es sich per Definition um Abwasser, welches auch entsprechend belastet sein kann. Eine Versickerung über Sickerschächte kann nur in absoluten Ausnahmefällen und nur in Verbindung mit sehr speziellen örtlichen Gegebenheiten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik überhaupt noch zugelassen werden, da sich das Wasser seinen Weg in Richtung Grundwasser über eine ausreichend mächtige, reinigende Deckschicht bahnen muss. Bei Sickerschächten ist dies so gut wie nie gegeben. Der Bau von Sickerschächten kann zum Schutz des Grundwassers auch bei Bestandsbauten nicht gefördert werden.
Unterirdische Versickerungsanlagen (wie Rigolen oder Sickertunnel) hingegen entsprechen nur dann den allgemein anerkannten Regeln der Technik und sollten damit auch nur dann gebaut werden, wenn eine breitflächige Versickerung oder eine Versickerung über Mulden nicht möglich ist. Sie sind deutlich kostspieliger als Versickerungen über die belebte Bodenzone, sodass die technisch schlechtere und naturfernere Lösung in einem Förderprogramm damit mit mehr Förderung versehen würde.
Die Entsiegelung von Flächen wird bereits im Rahmen der städtischen Förderrichtlinie „Grün in der Stadt“ gefördert. Dabei werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (Planung, Realisierung, Begrünung), max. 35,- € pro m² entsiegelter, sickerfähiger und begrünter Fläche bzw. max. 5.000,- € pro Einzelmaßnahme gefördert.
Des Weiteren sollte es bereits im Interesse eines/r jeden Einzelnen liegen, möglichst viel Niederschlagswasser zu versickern, da jeder an das Kanalnetz angeschlossene m² Fläche Abwassergebühren kostet. Gemäß Beschluss des Stadtrates vom 26.11.2020 wird diese Gebühr zum 01.01.2021 um 97,4 % von 0,39 €/m² auf nunmehr 0,77€/m² angehoben, sodass bereits ohne Förderung ein starker finanzieller Anreiz besteht, möglichst wenig Niederschlagswasser in den Mischwasserkanal einzuleiten.
Bei den während der Ortsbeiratssitzung
Kosbach/Steudach/Häusling vom 29.09.2020 angesprochenen Maßnahmen, die ein
jede/r BürgerIn zu ihrem/seinem eigenen Schutz treffen sollte, handelt es sich
um solche, die einen Rückstau des Abwassers aus dem Kanal oder einen Einfluss
von außen in das eigene Gebäude verhindern. Diese liegt in der eigenen
Verantwortung einer/s jeden PrivateigentümerIn. Dies sind beispielsweise
Rückstauklappen oder wasserdichte Fenster. Die Stadt Erlangen informiert ihre
Bürger*innen auf der Homepage über die Anwendung von Rückstauklappen https://www.erlangen.de/desktopdefault.aspx/tabid-1442/106_read-32970/.
Während der klimawandelbedingten, gehäuften Starkregenereignissen können
entsiegelter Boden und Sickeranlagen bzw. auch Zisternen so wenig Wasser
aufnehmen, dass deren Rückhaltefähigkeit bei entsprechenden Modellrechnungen
sogar vernachlässigt wird. Die Aufnahmekapazität wird während der kurzen Zeit
des Regenereignisses sofort erreicht. Einzig Dachbegrünungen haben einen
positiven Effekt bei Starkregenereignissen. Diese werden ebenfalls bereits im
Rahmen der Förderrichtlinie „Grün in der Stadt“ gefördert https://www.erlangen.de/Portaldata/1/Resources/030_leben_in_er/dokumente/amt_31/31nat_Foerderrichtlinie_Begruenungsmassnahmen.pdf
Das Ziel des Antragsstellers mehr Niederschlagswasser zu versickern und die Bürger*innen vor Überschwemmungen zu schützen ist ein wichtiges Thema der Stadt Erlangen, das schon vermehrt thematisiert wurde (Stichwort Schwammstadt, z.B. im Klimaanpassungskonzept der Stadt Erlangen, Mai 2019). Das Referat VII wird dazu in einem stadtinternen Abstimmungsprozess ein Konzept entwickeln, das dem Stadtrat vorgelegt wird.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Antrag der FDP-Fraktion Nr. 210/2020 vom 06.10.2020