Die Ausführungen der Verwaltung im Sachbericht werden zur
Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 378/2020 der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.10.2020 ist hiermit bearbeitet.
Mit Antrag Nr. 378/2020 beantragte die CSU-Stadtratsfraktion
das derzeitige digitale Bezahlsystem für Parkgebühren der Firma „paybyphone“
auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 24.09.2015 wurde die Verwaltung beauftragt, im Zuge der Ausschreibung und Auftragsvergabe die Möglichkeit des Handyparkens auf alle Kurzparkzonen im Stadtgebiet auszuweiten.
Bei der anstehenden Ausschreibung der externen Dienstleistung „Digitales Bezahlsystem“ für Parkgebühren wird die Ausweitung auf das Stadtgebiet wieder aufgegriffen und berücksichtigt. Die Vergabe der Leistung unterliegt dem Vergaberecht.
Die Budgetverwaltung hinsichtlich der Parkgebühren incl. des Handyparkens und die Einführung neuer Bezahlsysteme wurde ab Januar 2021 Amt 66 übertragen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der personellen Kapazitäten.
Anlagen: Antrag Nr. 378/2020 der CSU Stdatratsfraktion