Betreff
Bewohnerparkgebiet "An den Kellern" / Absolutes Haltverbot in der Jägerstraße
Vorlage
614/008/2020/1
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis
Referenzvorlage

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Zuge der Ausweisung des geplanten Bewohnerparkgebietes „An den Kellern“ sollten ursprünglich auch in der Jägerstraße Bewohnerparkplätze angeordnet werden. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten können dort keine Parkplätze ausgewiesen werden.

 

Aktuell ist auf der Nordseite der Jägerstraße ein eingeschränktes Haltverbot ausgewiesen. Die komplette Südseite wird momentan tatsächlich rechtswidrigerweise zum Parken benutzt. Aufgrund der durchschnittlichen Straßenbreiten von 4,50 m bis 4,90 m besteht in der Jägerstraße gemäß
§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ein gesetzliches Haltverbot, da die notwendige Restfahrbahnbreite von 3,05 m nicht eingehalten werden kann. Dies wird derzeit von den Parkern ignoriert. Aufgrund der zu gering verbleibenden Restfahrbahnbreite ist die Einfahrt / Erreichbarkeit der Jägerstraße durch die Feuerwehr nicht gewährleistet.
Aufgrund dessen ist die Anordnung eines absoluten Haltverbotes mit dem Zusatzzeichen Feuerwehranfahrtszone zur Verdeutlichung zwingend notwendig.

 

Die Umsetzung der Beschilderung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2021 erfolgen. Um einen „Durchschusseffekt“ nach Wegnahme der Parker zu vermeiden, wird im Rahmen der Umsetzung geprüft, mobiles Grün in der Jägerstraße aufzustellen. 


Anlagen: Beschilderungsplan