Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im Zuge der Ausweisung des geplanten Bewohnerparkgebietes
„An den Kellern“ sollten ursprünglich auch in der Jägerstraße
Bewohnerparkplätze angeordnet werden. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten
können dort keine Parkplätze ausgewiesen werden.
Aktuell ist auf der Nordseite der Jägerstraße ein
eingeschränktes Haltverbot ausgewiesen. Die komplette Südseite wird momentan
tatsächlich rechtswidrigerweise zum Parken benutzt. Aufgrund der
durchschnittlichen Straßenbreiten von 4,50 m bis 4,90 m besteht in der
Jägerstraße gemäß
§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ein gesetzliches Haltverbot, da die notwendige
Restfahrbahnbreite von 3,05 m nicht eingehalten werden kann. Dies wird derzeit
von den Parkern ignoriert. Aufgrund der zu gering verbleibenden
Restfahrbahnbreite ist die Einfahrt / Erreichbarkeit der Jägerstraße durch die
Feuerwehr nicht gewährleistet.
Aufgrund dessen ist die Anordnung eines absoluten Haltverbotes mit dem
Zusatzzeichen Feuerwehranfahrtszone zur Verdeutlichung zwingend notwendig.
Die Umsetzung der Beschilderung wird voraussichtlich im 1. Quartal 2021 erfolgen. Um einen „Durchschusseffekt“ nach Wegnahme der Parker zu vermeiden, wird im Rahmen der Umsetzung geprüft, mobiles Grün in der Jägerstraße aufzustellen.
Anlagen: Beschilderungsplan