Betreff
GGFA AöR: Wechsel im Verwaltungsrat
Vorlage
BTM/017/2020
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

Aus dem Verwaltungsrat der GGFA AöR werden zum 15.01.2021 abberufen:

-       Herr Konrad Beugel, Wirtschafts- und Finanzreferent, als Vorsitzender des Verwaltungsrats

-       Frau Maria Werner, Amtsleitung Amt 50 und Vertretung Ref. V, als stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsrat und Vertretung des Vorsitzenden für den Verhinderungsfall

 

In den Verwaltungsrat der GGFA AöR werden ab 15.01.2021 bis zum Ende der Legislaturperiode des amtierenden Stadtrats am 30.04.2026 berufen:

-       Herr Dieter Rosner, Sozialreferent, als stimmberechtigtes Mitglied und Vorsitzender des Verwaltungsrats

-       Herr Konrad Beugel, Wirtschafts- und Finanzreferent, als Vertretung des Vorsitzenden für den Verhinderungsfall

-       Frau Gudrun von Grundherr, Beteiligungsmanagement, als Vertreterin von Herrn Konrad Beugel im Verhinderungsfall

 


Die Satzung der GGFA AöR sieht vor, dass der Stadtrat den für das Jobcenter zuständigen Referenten zum Verwaltungsratsvorsitzenden bestellen kann, soweit der Oberbürgermeister dem zustimmt. Die Stellvertretung liegt in diesem Fall beim für Wirtschaft zuständigen Referenten.

 

Nachdem zu Beginn der neuen Kommunalwahlperiode die Leitung des für das Jobcenter zuständigen Sozialreferats noch nicht besetzt war, wurde übergangsweise der Wirtschafts- und Finanzreferent, Herr Konrad Beugel, zum Verwaltungsratsvorsitzenden bestellt.

 

Zum 01.01.2021 hat Herr Dieter Rosner die Leitung des Sozialreferats übernommen. Er wird daher als neuer Verwaltungsratsvorsitzender der GGFA AöR vorgeschlagen. Der Wirtschafts- und Finanzreferent, Herr Konrad Beugel, soll satzungsgemäß als Verwaltungsratsmitglied und als Stellvertreter des Vorsitzenden im Verhinderungsfall bestellt werden. Nachdem die Satzung vorsieht, dass für alle Verwaltungsratsmitglieder eine Vertretung für den Verhinderungsfall zu bestellen ist, wird für die Vertretung von Herrn Beugel Frau Gudrun von Grundherr, Beteiligungsmanagement der Stadt, vorgeschlagen.

 

 

 

 

 

1.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

2.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden