Betreff
Naturwaldreservat Brucker Lache ausweiten; Gemeinsamer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der Grüne Liste-Stadtratsfraktion Nr. 395/2020 vom 29.10.2020
Vorlage
31/049/2020
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Der gemeinsame Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der Grüne Liste-Stadtratsfraktion Nr. 395/2020 vom 29.10.2020 ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Es wurde beantragt, dass die Stadt Erlangen und der Oberbürgermeister sich bei der
Regierung von Mittelfranken - Höhere Naturschutzbehörde -  für eine Ausweitung der
Fläche des Naturwaldreservats im Naturschutzgebiet Brucker Lache einsetzen.

 

Bereits im Juli 2017 wurde eine Anfrage der Stadt Erlangen bezüglich des Wunsches auf Ausweitung des Naturwaldreservates Brucker Lache an die Regierung von Mittelfranken – Höhere Naturschutzbehörde - mit Hinweis auf die fehlende Zuständigkeit an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet.

 

Das Ansinnen der Stadt Erlangen auf Ausweitung des Naturwaldreservates wurde durch die Forstverwaltung abgelehnt.

 

In einem Schreiben der Stadt Erlangen an das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BayStMELF) – Oberste Forstbehörde - im Juli 2019 wurde der Wunsch auf Ausweitung des Naturwaldreservats erneuert.

 

Das BayStMELF hat, nachdem an das genannte Schreiben erinnert wurde, im Januar 2021 auf die Anfrage geantwortet (siehe Anlage).

 

Demnach ist bis zum Jahr 2023 geplant, auch weitere Flächen im Sebalder Reichswald, u. a. im Anschluss an das Naturwaldreservat Brucker Lache, zu Naturwald zu erklären.


Die Stadt Erlangen wird hierzu vorab entsprechend informiert werden.

 

 

Mit dem Zweiten Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern (Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz) hat der Bayerische Landtag beschlossen, bis zum Jahr 2023 im Staatswald ein grünes Netzwerk einzurichten, das 10 Prozent des Staatswaldes - das entspricht rund 79.000 Hektar - umfasst und aus naturnahen Wäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität besteht (Naturwaldflächen). Diese Naturwälder sind als neue Schutzkategorie im Bayerischen Waldgesetz verankert. Mit der Bekanntmachung „Naturwälder in Bayern“ vom 2. Dezember 2020 wurden bereits rund 58.000 Hektar Naturwald rechtsverbindlich und dauerhaft im Staatswald ausgewiesen.

 

Gem. der o.g. Bekanntmachung schlagen die zuständigen staatlichen Verwaltungen bzw. die Bayerischen Staatsforsten (BaySF), nach Aufforderung durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) oder aus eigener Veranlassung, dem StMELF mögliche Naturwaldflächen oder Ergänzungen zu bestehenden Naturwaldflächen vor.

Das StMELF prüft die Flächen auf ihre Eignung und entscheidet über die Aufnahme in das grüne Netzwerk.

 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1_Fraktionsantrag Nr. 395/2020 vom 29.10.2020

Anlage 2_Schreiben des BayStMELF vom 11.01.2021