Betreff
Änderung der Förderrichtlinie des CO2-Minderungsprogramms
Vorlage
31/045/2020
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen der Förderrichtlinie der Stadt Erlangen zur Gewährung von Zuschüssen für CO2-mindernde Maßnahmen am Gebäude wird zugestimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die energetischen Modernisierung von Bestandsbauten birgt ein großes Energieeinspar- und damit auch CO2-Minderungspotential. Durch Beratung, Informationen und finanzielle Anreize sollen Hauseigentümer*innen noch stärker motiviert werden, Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs zu ergreifen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      In der für das Jahr 2020 gültigen Förderrichtlinie für CO2-mindernde Maßnahmen an Gebäuden wurde die Förderung von Photovoltaikanlagen neu aufgenommen. Mit mehr als 200 beantragten PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von über 1.180 kWp war das Programm ein Erfolg. Die jährliche Anschlussleistung bei Anlagen kleiner 10 kWp lag bislang bei ca. 450 kWp.

      Mit 50 geförderten Maßnahmen an der Gebäudehülle und 12 Anträgen für Sanierungen nach Effizienzhausstandard wurde das Ergebnis aus den Vorjahren deutlich übertroffen. Dennoch ist nach wie vor zur Erreichung der Klimaneutralität ein deutlicher Anstieg der Sanierungsquote erforderlich. Der bisherige Zuschuss für Dämmung der Fassade und des Daches liegt bei 10 % der Maßnahmenkosten, maximal 2.000 €. Aufgrund der hohen Investivkosten solcher Maßnahmen, in der Regel deutlich über 40.000 €, liegt der tatsächliche Zuschuss bei bislang nicht einmal 5 %.

      Mit verbesserten Anreizen durch eine Erhöhung des Zuschusses für Maßnahmen an der Gebäudehülle in Verbindung mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit und Beratung wird ein deutlicher Anstieg der Sanierungsrate erwartet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Maßgebliche Änderungen der Förderrichtlinie 2021 gegenüber der Richtlinie 2020 sind

·         bei gleichbleibendem prozentualen Fördersatz von 10 % eine Erhöhung des maximal möglichen Zuschusses für Wärmedämmung der Fassade und des Daches von bislang 2.000 € auf 4.000 €

·         Stärkere Berücksichtigung von Wohneigentümergemeinschaften durch höhere Zuschüsse in Abhängigkeit der Anzahl der Wohnparteien

·         Erhöhung der Boni für KfW-Effizienzhaus-Standards

·         Bei gleichbleibendem Fördersatz für PV-Anlagen Anhebung des maximalen Fördersatzes von bisher 1.500 € auf 4.500 € um auch die Errichtung größerer Anlagen bis 30 kWp zu fördern.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

  1 Mio.

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.K880

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlage:          Förderrichtlinie CO2-mindernde Maßnahmen an Gebäuden