Betreff
Umsetzung des "Leitfadens für einheitliche Gestaltung von Fahrradstraßen";
Antrag Nr. 146/2020 der Klimaliste Erlangen vom 21.07.2020
Vorlage
613/055/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt den „Leitfaden für die einheitliche Gestaltung von Fahrradstraßen“ für die beschriebenen Straßenabschnitte zeitnah umzusetzen.


Der Antrag Nr. 146/2020 der Klimaliste Erlangen vom 21.07.2020 ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Am 09. November 2020 ist mit der Wöhrmühle die erste Fahrradstraße in Erlangen gemäß dem beschlossenen Gestaltungsleitfaden umgesetzt worden.

 

Für die Abschnitte Bayernstraße / Pommernstraße, Schronfeld und Lange Zeile liegen konkrete Entwürfe vor und befinden sich in der stadtinternen Abstimmung. Auch für die Leipziger Straße befindet sich der Entwurf bereits in der Abstimmung. Weiterhin wird mit der Beschlussfassung der Mittelinsel am Herzogenauracher Damm die Voraussetzung geschaffen, die Fahrradstraße in Richtung Süden auszuweiten.

 

Aufgrund der momentan bestehenden Rechts-vor-links-Regelung in der Damaschkestraße ist die Anwendung des Leitfadens für diesen Straßenabschnitt vorerst nicht möglich.

Von einer Gestaltung des „Schirrhofs“ (Sankt Johann) wird aufgrund der geringen Bedeutung des Straßenabschnittes für den Radverkehr vorerst abgesehen.

 

Erste Planungsüberlegungen für die Michael-Vogel-Straße haben gezeigt, dass die Umsetzung des Leitfadens zu einem Wegfall von Parkplätzen führen wird. Um trotzdem eine Umsetzung zu ermöglichen, wird die gleichzeitige Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung untersucht. So würde sich der Eingriff in den Parkraum weitgehend minimieren lassen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 


3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Umsetzung der Maßnahmen Bayernstraße und Leipziger Straße sind Bestandteil des beschlossenen Arbeitsprogrammes und werden entsprechend den vorhandenen Kapazitäten umgesetzt. Die notwendigen Kosten wurden im Rahmen der Gesamtfinanzierung zur Verbesserung der Radwege veranschlagt. Für die kommenden Jahre kann jährlich die Umgestaltung von mindestens zwei weiteren Straßen zugesagt werden. 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.8411     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660 290/54 12 30 10/522 102       

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Antrag Nr. 146/2020