1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
2. Der Antrag Nr. 382/2020 ist damit abschließend bearbeitet
Mit Antrag Nr. 382/2020 vom 15.10.2020 beantragte die ÖDP-Fraktion, dass die Verwaltung zu verschiedenen Fragestellungen zur Gewährleistung des Schulunterrichts in der kalten Jahreszeit während der Pandemie sowie des gesetzlichen Arbeitsschutzes an Schulen Stellung bezieht.
Folgende
Fragestellungen wurden erbeten:
1. … die Darlegung und Umsetzung
von alternativen Lösungsvorschlägen für die oben genannten Probleme, da
Lüftungsgeräte von der Verwaltung aus Kosten- und Wirksamkeitsgründen abgelehnt
werden. Wir wollen nicht nur wissen, dass und warum etwas NICHT geht, sondern
erbitten konstruktive Lösungsansätze, die dem Schulalltag gerecht werden.
Antwort Amt 24:
Der im Antrag der
ÖDP-Fraktion aufgeführte Lüftungswärmeverlust durch regelmäßiges Lüften von
Aufenthalts- oder Klassenräumen ist grundsätzlich korrekt und unvermeidbar.
Kurzzeitig ist damit auch ein Abkühlen der Raumluft verbunden. Die
Behaglichkeit in einem Raum ist jedoch neben der Lufttemperatur auch abhängig
von der Temperatur der Umgebungsflächen wie z.B. Bauteilen und Möbeln. Bei
gezieltem kurzzeitigen Stoßlüften kühlen diese kaum ab und tragen dann neben
den statischen Heizkörpern relativ schnell zur Wiedererwärmung des Raumes bei.
Um dies zu
unterstützen, könnten die Absenkzeiten der Heizung im Tagesverlauf vermindert
bzw. sogar auf Null gesetzt werden, so dass die Heizung durchlaufen kann und
die Speichermassen der Räume in der Nacht nicht auskühlen. Soweit die
Heizungsregelung hierbei noch eine Optimierungsmöglichkeit (z.B. Erhöhung der
Vorlauftemperatur, Parallelverschiebung der Heizkurve oder Ähnliches) vorsieht,
wird dies umgesetzt. Infolge dieser Maßnahmen wird ein erhöhter Energieeinsatz
zu verzeichnen sein.
Zu beachten gilt
es in diesem Zusammenhang, dass die Pflicht zum Luftaustausch sich sowohl aus
der Empfehlung ergibt, die potenzielle Virenbelastung in der Raumluft zu
reduzieren, als auch aus der Notwendigkeit, den CO2-Gehalt auf einer
empfohlenen Bandbreite zu halten.
Der Einsatz von
Luftfiltergeräten mit entsprechend qualitätsvollen Filtern unterstützt
ausschließlich die Reduktion der potentiellen Virenlast (incl. sonstiger
Kleinstpartikel der Luft) und hat keinen Einfluss auf den CO2-Gehalt.
In der
diesbezüglichen Mitteilung zur Kenntnis im BildungsA als auch im BWA wurde
daher nicht die Wirksamkeit von Luftfilteranlagen in Frage gestellt, sondern
darauf verwiesen, dass bei ausreichender Fensterlüftung der Einsatz derartiger
Geräte ergänzend sinnvoll sein kann, aber nicht notwendig ist. Für die weitere
Argumentation wird auf die MzK verwiesen. Diese Haltung entspricht auch der
aktuellen Förderrichtlinie des Freistaat Bayerns zur Beschaffung von
Luftfiltergeräten (FILS-R).
Da keine
allgemeine Vorgabe oder dringende Empfehlung aus der Wissenschaft besteht, alle
Klassen- und Fachräume mit Luftreinigungsgeräten auszustatten, weist auch Herr
Staatsminister für Unterricht und Kultus Prof. Dr. Michael Piazolo in seinem
Schreiben vom 21.10.2020 an alle Schulaufwandsträger öffentlicher Schulen
darauf hin, dass das Förderprogramm nur für Klassen- und Fachräume greift, in
denen keine ausreichende Fensterlüftung möglich, oder keine raumlufttechnische
Anlage (Lüftungsanlage) vorhanden ist.
Bauliche
Alternativen zur Fensterlüftung wären Lüftungsanlagen in zentraler (mit einem
großen Zentralgerät und Verteilung durchs gesamte Gebäude) oder dezentraler
Ausführung (je ein Zuluft- und Abluftgerät je Klassenzimmer mit direktem
Luftaustausch an der Klassenzimmerfassade). Beide Varianten sind nicht
kurzfristig zu machen, verbrauchen permanente Antriebsenergie und bedürfen
einer vorausgehenden Planung. Nicht zu vernachlässigen ist hierbei auch der
Aufwand zur Instandhaltung, Wartung und Reparatur.
Von der
theoretischen Möglichkeit des Einsatzes von elektr. Heizstrahlern wird aufgrund
des hohen Energieverbrauchs und der für die Stromleistung nicht ausgelegten
Netze abgeraten.
Bei allen Schulen
wurde daher zwischenzeitlich eine Abfrage durchgeführt, ob Räume genutzt
werden, bei denen eine normale Fensterlüftung nicht möglich, oder keine
Lüftungsanlage vorhanden ist. Hier erscheint der Einsatz von Luftfiltergeräten
sinnvoll. Gleichzeitig wurde der Bedarf für sog. CO2-Ampeln/Sensoren
abgefragt, die über ein optisches/akustisches Signal auf die Notwendigkeit zur
manuellen Fensterlüftung hinweisen.
Auf Grundlage der
Rückmeldungen der Schulen zum derartigen Bedarf an Luftfilteranlagen erfolgt
eine technische Prüfung durch das Amt für Gebäudemanagement sowie im Anschluss
die entsprechende Ausschreibung und Beschaffung der förderfähigen Geräte.
Darüber hinaus ist beabsichtigt, CO2-Sensoren für alle Klassen- und
Fachräume zu beschaffen. Der entsprechende Antrag zum genannten Förderprogramm
muss bis 31.12.2020 gestellt werden.
2. … die Darstellung der
Rückmeldungen von den Schulleitungen, aber auch der Rückmeldungen aus den Personalräten
der Schulen, welche Maßnahmen aufgrund der aktuellen Situation für die
jeweiligen Schulen als erforderlich angesehen werden. Wir gehen davon aus, dass
in der Zeit seit dem 13. März 2020, also in den letzten sieben Monaten, sicher
mehr als einmal ein Austausch mit den unterschiedlichen Vertreter*innen der
Schulen stattgefunden hat. Wann genau und wie oft wurde aktiv auf die
verschiedenen Gruppen zugegangen?
Antwort Amt 40:
Seit März gab es
– wie auch in der Stadtverwaltung keine Ausschusssitzungen- keine größeren
Austauschrunden mit den Schulleitungen.
Allerdings gab es
in den letzten 7 Monaten natürlich einen permanenten
Austausch mit den Schulen auf allen Ebenen (Leitungen und
Sachbearbeitungen, Lehrerschaft, Fachbetreuungen, Systemadministration
etc.) zu vielfältigen Themen:
- vorrangig Coronaproblematik- Themen wie Hygienepläne, Desinfektion,
Schulsport, Notbetreuung, Schließung Pausenhöfe, Schülerbeförderung, Verleih
Geräte, Konferenztools, Wiederaufnahme Unterricht, Lernen zu Hause etc.
- aber auch zu
Themen wie Mobiliar und Ausstattung, IT- Ausstattung, Bauunterhalt, etc. da
diese Bereiche auch während der letzten 7 Monaten durch die Verwaltung
weiterhin – neben den Corona-Aufgabenstellungen regulär weiter be- und
abgearbeitet wurden.
3. … die Weiterleitung der
Protokolle der regelmäßig stattfindenden Gespräche zwischen der Schulverwaltung
und den Direktor*innen/ Rektor*innen an die Fraktionen.
Antwort Amt 40:
Für die
angesprochenen Kontaktgespräche werden generell keine Protokolle erstellt, da
es sich um zwanglose Gesprächs- und Austauschrunden handelt und nicht um
“Gremien“.
4. … die Darlegung, welche
Bestimmungen des gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsschutzes (wie technischer,
medizinischer und sozialer Arbeitsschutz; Erhalt und Förderung der Gesundheit/
Betriebliche Gesundheitsförderung usw.) für die staatlichen bzw. kommunalen
Schulen gelten.
Antwort Amt 11:
Vorschrift 81 der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Wer
überprüft konkret diese Regelungen?
Antwort Amt 11:
Gesetzgebende
Instanzen, z.B. die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Vor Ort sind die Schulleitungen für den Arbeitsschutz und dessen Überwachung
zuständig.
Wie
oft werden diese Vorgaben geprüft?
Antwort Amt 11:
Regelmäßig, d.h.
bei der Stadt Erlangen im 24monatigem Turnus.
Wie
erfolgen diese Überprüfungen?
Antwort Amt 11:
Bei Schule und
Amt 40 angekündigt, mit mehrmonatiger Vorlaufzeit, als Sicherheitsbegehung im
Rahmen des §10 Arbeitssicherheitsgesetz. Beteiligung durch Schulleitung, Brandschutz,
Bauunterhalt, Bauaufsicht, Hausverwaltung, Betriebsärztlichem Dienst und
Fachkraft für Arbeitssicherheit.
5. … die Behandlung in der nächsten
öffentlichen Stadtratssitzung Ende Oktober 2020, da dieses Thema von zentraler
und dringender Bedeutung ist. So kann auch die breite Öffentlichkeit diesen
Beratungen aufgrund der Online-Übertragung folgen, die an einer schnellen
Lösung sicher interessiert sein dürfte.
Im Stadtrat am
28.10.2020 wurde keine Dringlichkeit festgestellt. Die Beantwortung erfolgt daher
in der folgenden Sitzung des BWA am 01.12.2020 und geht in den nächsten
Bildungsausschuss am 11. März 2021 zur Kenntnis. Der Antrag ist damit
abschließend bearbeitet.
Anlagen: Dringlichkeitsantrag Nr. 382/2020 der ÖDP-Fraktion