1.
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis
genommen. Beiratssitzungen werden wie im Sachbericht dargestellt in Absprache
mit den einzelnen Beiräten durchgeführt.
2. Der Antrag 383/2020 des Stadtteilbeirats Büchenbach und der interfraktionelle Antrag 388/2020 sind damit erledigt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Tätigkeit aller Beiräte wird auch während der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie soweit möglich aufrechterhalten. Beiräte sollen weiterhin in Entscheidungsprozesse eingebunden werden, auch wenn öffentliche Veranstaltungen derzeit nicht möglich sind bzw. auf längere Zeit nur eingeschränkt möglich sind.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
In nahezu allen Satzungen, die die Tätigkeit von Beiräten betreffen, ist geregelt, dass für den Geschäftsgang der Beiräte die Regelungen der Bayerischen Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung für den Stadtrat Erlangen analog anwendbar sind. Das bedeutet, dass Beratungen und Beschlüsse in öffentlicher Präsenzsitzung erfolgen müssen. Darüber hinaus ist die Beschlussfähigkeit der Beiräte nur bei ordnungsgemäßer Ladung aller Mitglieder gegeben. Ziel ist, die Beiratsarbeit soweit wie möglich anzupassen, dabei aber die grundsätzlichen Ziele der rechtlichen Vorgaben nicht aus dem Blick zu verlieren.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Ladung zu Sitzungen muss in der bisherigen Form erfolgen und wie bisher öffentlich zugänglich sein, z.B. im Ratsinformationssystem, auf weitere Plattformen, als Aushang. In der Ladung wird auch auf die Form der Sitzung hingewiesen. Nur bei ordnungsgemäß geladenen Sitzungen können die Beiräte Anträge stellen, die der Oberbürgermeister als seine Anträge in den Stadtrat oder seine Ausschüsse einbringt.
Die Form und der Ablauf der Sitzung werden zwischen Beiratsvorsitzender*m und der jeweiligen Geschäftsstelle abgestimmt. Es soll für jeden Beirat das passende Konzept gefunden werden.
Die Sitzung erfolgt entweder als
Präsenzsitzung, als Videokonferenz oder als hybride Veranstaltung, also als Mix aus Teilnehmenden vor Ort und
per Video zugeschalteten weiteren Teilnehmenden. Es ist dabei
vorstellbar, dass sich ausschließlich die Mitglieder des Beirats treffen.
Möglicherweise können Vertretungen der Beiratsmitglieder per Videokonferenz
teilnehmen
oder auch Bürger*innen mit oder ohne Voranmeldung (präsent oder per Video).
Im Anschluss an die Sitzung werden baldmöglichst die Ergebnisse veröffentlicht. Die Niederschrift der Sitzung wird ebenfalls in der bisherigen Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden derzeit nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Antrag 383/2020 des Stadtteilbeirats
Büchenbach
2. interfraktioneller Antrag 388/2020