Die Regelungen für die Budgetierung gelten ab dem
Haushaltsjahr 2021 in der vorgelegten
Fassung.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aktualisierung der Budgetierungsregeln.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Änderungen:
- Aktualisierung der Aufzählung der nicht abzurechnenden Sonderbudgets in 1.1.2 (Inhalt der Budgets) und Konkretisierung der dort genannten Gründe für die Bildung von Sonderbudgets
- Ergänzung von 1.2.4 (Mittelumschichtungen und Mittelnachbewilligungen) um den Hinweis, dass Haushaltssperren, die der Stadtrat beschlossen hat, von diesem auch wieder aufzuheben sind sowie Anpassung der Wertgrenzen für Mittelnachbewilligungen an die neue Geschäftsordnung
- Anpassung von 1.2.6 (Budgetcontrolling) an die aktuelle Version des Zwischenberichts, der eine Erläuterung der Fortbildungskosten nicht mehr vorsieht
- Ergänzung zu 1.2.7 (Budgetabrechnung) hinsichtlich des Verfahrens zur Entnahme von Personalkostengutschriften aus der Budgetrücklage
- Anpassung von 1.2.8 (Budgetübertrag, Verlustvortrag, Sonderrücklage für Budgetüberschüsse) an das durch Session vorgegebene Verfahren (Beschlussfassung, nicht mehr nur Begutachtung durch den Fachausschuss)
- Anpassung der Konten an den aktuellen Kontenplan in 1.2.9 (Verwaltungsinterne Leistungsverrechnungen)
- Klarstellender Hinweis unter 2.5, dass Aufträge an die Hausdruckerei nicht dem Vergaberecht unterliegen
- Änderung unter 2.6.2, dass die Kuvertierung von auslaufenden Schriftstücken in größerer Stückzahl in der Hausdruckerei erfolgt
- neue Ziffer
2.6.4: Beschreibung der bestehenden Praxis bei Pool-Dienstfahrrädern
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Veröffentlichung der neuen Budgetierungsregeln nach Beschlussfassung in den entsprechenden internen Medien der Verwaltung.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Budgetierungsregeln 2021