Betreff
Budgetierungsregeln 2021
Vorlage
113/015/2020
Aktenzeichen
III/11/113
Art
Beschlussvorlage

Die Regelungen für die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2021 in der vorgelegten
Fassung.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aktualisierung der Budgetierungsregeln.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Änderungen:

  • Aktualisierung der Aufzählung der nicht abzurechnenden Sonderbudgets in 1.1.2 (Inhalt der Budgets) und Konkretisierung der dort genannten Gründe für die Bildung von Sonderbudgets
  • Ergänzung von 1.2.4 (Mittelumschichtungen und Mittelnachbewilligungen) um den Hinweis, dass Haushaltssperren, die der Stadtrat beschlossen hat, von diesem auch wieder aufzuheben sind sowie Anpassung der Wertgrenzen für Mittelnachbewilligungen an die neue Geschäftsordnung
  • Anpassung von 1.2.6 (Budgetcontrolling) an die aktuelle Version des Zwischenberichts, der eine Erläuterung der Fortbildungskosten nicht mehr vorsieht
  • Ergänzung zu 1.2.7 (Budgetabrechnung) hinsichtlich des Verfahrens zur Entnahme von Personalkostengutschriften aus der Budgetrücklage
  • Anpassung von 1.2.8 (Budgetübertrag, Verlustvortrag, Sonderrücklage für Budgetüberschüsse) an das durch Session vorgegebene Verfahren (Beschlussfassung, nicht mehr nur Begutachtung durch den Fachausschuss)
  • Anpassung der Konten an den aktuellen Kontenplan in 1.2.9 (Verwaltungsinterne Leistungsverrechnungen)
  • Klarstellender Hinweis unter 2.5, dass Aufträge an die Hausdruckerei nicht dem Vergaberecht unterliegen
  • Änderung unter 2.6.2, dass die Kuvertierung von auslaufenden Schriftstücken in größerer Stückzahl in der Hausdruckerei erfolgt
  • neue Ziffer 2.6.4: Beschreibung der bestehenden Praxis bei Pool-Dienstfahrrädern

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Veröffentlichung der neuen Budgetierungsregeln nach Beschlussfassung in den entsprechenden internen Medien der Verwaltung.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Budgetierungsregeln 2021