(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Der Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2021 des EB77 lt. Anlage wird – ggf. mit den Änderungen aus den Haushaltsberatungen – beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen,
insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den EB 77
hinsichtlich
Wirtschaftsführung und Rechnungslegung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2021 in den Werkausschuss für den EB 77 sowie Vorlage im Stadtrat gemäß § 3 i.V.m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse und Strukturen
- Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2021 im
Werkausschuss EB 77 am 17.11.2020
- Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2021
im Stadtrat am 14.01.2021
Beschlüsse im Rahmen der Haushaltsberatungen mit Auswirkungen auf
den EB 77 sind in den endgültigen Wirtschaftsplan einzuarbeiten.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*: u.a.
Schaffung der Voraussetzungen für den weiteren Ausbau der Elektromobilität im
EB77, Beschaffung weiterer E-Fahrzeuge, Vorbereitung der Beschaffung eines
Abfallsammelfahrzeugs sowie einer Kehrmaschine mit Brennstoffzellenantrieb für
den Fall einer positiven Förderzusage (90% der Mehrkosten)
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
s. Anlage
Anlagen: Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2021 des EB77
-die nichtöffentliche Anlage kann über Mandatos abgerufen werden-