Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden.
Sie sind in der Folge zu widmen
(Art. 6 BayStrWG).
Die Auswirkungen auf die Widmung sind in der Anlage dargestellt (Ortsstraße in rot, beschränkt öffentlicher Weg in orange).
Widmung von Ortsstraßen
Im Giesbethweg wurden vier Parkbuchten errichtet (B-Plan D 245 2. Deckblatt).
Zug Straße Beschreibung
922 Giesbethweg Parkbuchten
Aus Fl.Nr. 427/26, aus Fl.Nr. 427
Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Anlage: Lageplan
Widmung beschränkt
öffentlicher Wege
Im Zusammenhang mit dem Preußensteg (Ostseite) wurde ein barrierefreier Zugang zur Bushaltestelle „Erlangen Süd“ geschaffen.
Zug Straße Beschreibung
297 Zugang Gehweg
Bushaltestelle Aus Fl.Nr. 1946/610, aus Fl.Nr. 1946/754
Erlangen Preußensteg bis Treppenanlage
Süd Träger der Baulast: Stadt Erlangen
Anlage: Lageplan
Die Widmungen werden am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Widmungen, Umstufungen und
Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend
ortsüblich bekannt zu machen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8
werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet bzw. umgestuft.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem
Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
0 € |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 2 Lagepläne