Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Im Zuge der Ausweisung des geplanten Bewohnerparkgebietes
„An den Kellern“ sollten ursprünglich auch in der Jägerstraße
Bewohnerparkplätze angeordnet werden. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten
können dort keine Parkplätze ausgewiesen werden.
Aktuell ist auf der Nordseite der Jägerstraße ein
eingeschränktes Haltverbot ausgewiesen. Die komplette Südseite wird momentan
tatsächlich rechtswidrigerweise zum Parken benutzt. Aufgrund der
durchschnittlichen Straßenbreiten von 4,50 m bis 4,90 m besteht in der
Jägerstraße gemäß
§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ein gesetzliches Haltverbot, da die notwendige
Fahrbahnbreite von 3,05 m für die Feuerwehr nicht eingehalten werden kann. Dies
wird derzeit von den Parkern ignoriert. Die Jägerstraße ist für die Feuerwehr
die Hauptanfahrtszone für den Bereich An den Kellern.
Aufgrund dessen ist die Anordnung eines absoluten Haltverbotes mit dem
Zusatzzeichen Feuerwehranfahrtszone zur Verdeutlichung zwingend notwendig.
Die verkehrsrechtliche Anordnung hierfür befindet sich derzeit in der Anhörungsphase. Eine Umsetzung der Beschilderung könnte in Abhängigkeit des Wetters noch in diesem Jahr stattfinden.
Anlagen: