Betreff
Bewohnerparkgebiet "An den Kellern" / Absolutes Haltverbot in der Jägerstraße
Vorlage
614/008/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Zuge der Ausweisung des geplanten Bewohnerparkgebietes „An den Kellern“ sollten ursprünglich auch in der Jägerstraße Bewohnerparkplätze angeordnet werden. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten können dort keine Parkplätze ausgewiesen werden.

 

Aktuell ist auf der Nordseite der Jägerstraße ein eingeschränktes Haltverbot ausgewiesen. Die komplette Südseite wird momentan tatsächlich rechtswidrigerweise zum Parken benutzt. Aufgrund der durchschnittlichen Straßenbreiten von 4,50 m bis 4,90 m besteht in der Jägerstraße gemäß
§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ein gesetzliches Haltverbot, da die notwendige Fahrbahnbreite von 3,05 m für die Feuerwehr nicht eingehalten werden kann. Dies wird derzeit von den Parkern ignoriert. Die Jägerstraße ist für die Feuerwehr die Hauptanfahrtszone für den Bereich An den Kellern.
Aufgrund dessen ist die Anordnung eines absoluten Haltverbotes mit dem Zusatzzeichen Feuerwehranfahrtszone zur Verdeutlichung zwingend notwendig.

 

Die verkehrsrechtliche Anordnung hierfür befindet sich derzeit in der Anhörungsphase. Eine Umsetzung der Beschilderung könnte in Abhängigkeit des Wetters noch in diesem Jahr stattfinden.


Anlagen: