Betreff
Einsatz von Stiftungsmitteln im Verantwortungsbereich von Abt. 502
Vorlage
50/019/2020
Aktenzeichen
V/502/MG009T
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen fördert aus Mitteln der Wellhöfer-Feigel-Heindel Stiftung, des Babette Zielbauer Vermächtnisses und der Krumbeckstiftung soziale Dienste und Einrichtungen im Jahr 2021 laut der nachfolgenden Aufstellung.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Förderung und Unterstützung der Arbeit der sozialen Dienste und Einrichtungen

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Für die institutionelle Förderung stehen im Jahr 2021 folgende Mittel zur Verfügung:

 

Wellhöfer-Feigel-Heindel Stiftung        34.900,00 € (Vorjahr 32.700,00 €)

Zielbauer Vermächtnis                           27.000,00 € (Vorjahr 26.000,00 €)

Krumbeckstiftung                                   19.100,00 € (Vorjahr 18.400,00 €)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Hilfe der Wohlfahrtsverbände und anderer Träger ist es in der Vergangenheit gelungen, die sozialen Angebote für Senioren, Pflegebedürftige und Familien aufrecht zu erhalten. Die Stadt Erlangen hat an der Fortführung dieser Angebote und Einrichtungen Interesse, da sie sonst selbst Einrichtungen schaffen bzw. betreiben müsste. Da es sich überwiegend um Einrichtungen, Angebote und Dienste handelt, die anderweitig nicht oder nur teilweise refinanzierbar sind, wurden durch die Stadt Erlangen auch in den Vorjahren Zuschüsse geleistet.

Im Haushaltsjahr 2021 stehen neben den im Haushalt vorgesehenen Beträgen wieder Erträge aus Stiftungen zur Verfügung, über deren Verwendung zu beschließen ist. Für die Verteilung der Mittel macht die Verwaltung folgenden aus der Anlage ersichtlichen Vorschlag.

Wie der Liste Einsatz Stiftungsmittel 2021 (Anlage) entnommen werden kann, wurde lediglich die Förderung für die Familienhilfe der Diakonie erhöht.

Es wird informiert, dass es sich hier um die Planung der Verteilung der Stiftungsmittel handelt. Die tatsächliche Entscheidung über die Auszahlung nach den Zuschussrichtlinien trifft die Verwaltung.

 


Anlagen:        Liste Einsatz Stiftungsmittel 2021