Betreff
Abschaffung der "Bettelampeln" im Erlanger Stadtgebiet, Fraktionsantrag der erlanger linke Nr. 183/2020
Vorlage
613/033/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die Steuerungen an Lichtsignalanlagen dahingehend zu ändern, dass bei Grün des Kfz-Verkehrs die Fuß-/Rad-Furten automatisch auch Grün erhalten.

 

Der Antrag 183/2020 der erlanger linke ist damit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Erlanger Stadtgebiet gibt es Lichtsignalanlagen, an welchen sowohl der Kfz-Verkehr als auch die Fußgänger-/Radfurten ihre Grünzeiten anfordern müssen. In den vergangenen Jahren wurden eine Vielzahl dieser Lichtsignalanlagen bereits dahingehend geändert, dass bei Anforderung des Kfz-Verkehrs die Fuß-/Rad-Furten automatisch auch Grün erhalten. Die Taster müssen nur noch gedrückt werden, wenn kein Kfz das Grün anfordert.

 

Derzeit gibt es in Erlangen noch 6 Lichtsignalanlagen, an welchen dieses automatische Grün noch nicht eingerichtet wurde. Es handelt sich um folgende Signalanlagen:

 

-       Dechsendorfer Damm / Auffahrt A73

-       Fürther Straße / Tennenloher Straße

-       Bayreuther Straße / Essenbacher Straße

-       Äußere Brucker Straße / Am Ehrenfriedhof

-       Dechsendorfer Straße / Thalermühlstraße

-       Büchenbacher Damm / Leipziger Straße

 

Von der Verwaltung wird die Signalisierung der ersten 5 genannten Anlagen geändert. Bei der Signalanlage Büchenbacher Damm / Leipziger Straße wird keine Änderung erfolgen. Dafür gibt es folgende 2 Gründe: Die Radfahrer fahren auf gesonderten Schutzstreifen nach dem Kfz-Signal. Die sehr langen Fußgängerfurten sollten tatsächlich nur dann freigegeben werden, wenn auch Bedarf besteht. Die Anzahl der querenden Fußgänger ist ausgesprochen gering.

 

Zusätzliche Information zu Tastern: An vielen Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet werden alle Verkehrsteilnehmer in jedem Signalumlauf automatisch bedient. An diesen Kreuzungen sind die Taster bereits nicht mehr aktiv und werden daher zukünftig sukzessive demontiert.

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Derzeit sind keine Haushaltsmittel und Kapazitäten für die Umsetzung vorhanden. Die Maßnahme kann je Priorität in das künftige Arbeitsprogramm aufgenommen werden.

 

            Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

60.000,00 €

bei Sachkonto: 66SKO_MN00011

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag Nr. 183/2020