Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
Zwischenbericht Wirtschaftsjahr 2020
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb vom
16.05.1995 i. d. F. v. 21.01.2013 i. V. m. § 19 Eigenbetriebsverordnung Bayern
(EBV) ist der EBE verpflichtet, den Werkausschuss, den Oberbürgermeister sowie
das Finanzreferat halbjährlich über den Geschäftsgang, insbesondere über die
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Finanzplanes
anhand schriftlicher Unterlagen zu unterrichten.
Nachdem der EBE seine Bücher gemäß § 9 Abs. 1 Betriebssatzung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung führt, erfolgt dies anhand des Zwischenberichtes zum 30.06.2020 bestehend aus:
- Zwischenbilanz
- Gewinn- und Verlustrechnung
- Betriebsergebnis
Zur Zwischenbilanz ist anzumerken, dass diese auf den Jahresabschluss 2019 zum 31.12.2019 aufbaut, der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüft und in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 16.06.2020 einstimmig begutachtet wurde.
Anlagen: Bilanz, GuV, Zusammensetzung Erlöse /
Aufwendungen, Erfolgsrechnung,
Vergleichsansätze
Wirtschaftsplan