Betreff
Innenstadtentwicklung Erlangen - Grundsatzbeschluss zum weiteren Vorgehen mit Sondernutzungen im Innenstadtbereich
Vorlage
610.3/008/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, den grundsätzlichen Umgang mit Sondernutzungen im Innenstadtbereich ganzheitlich und interdisziplinär zu prüfen.

Eine Vorlage hierzu ist dem Stadtrat im Jahr 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Den neuen Rahmenbedingungen bzw. Anforderungen im Umgang mit Sondernutzungen durch:

 

·         Klimanotstand vs. Sondernutzungssatzung

·         Wunsch nach mehr Außengastronomie durch die Folgen des Klimawandels

·         Klimaanpassung erfordert andere Gestaltungselemente

·         Neues Mobilitätskonzept mit dem Ziel den MIV zu reduzieren

·         Rückgang des Einzelhandels und gleichzeitiger Wunsch nach Belebung der Innenstadt

·         Wunsch nach Unterstützung der Gastronomie durch Ausweitung der Sondernutzungsflächen (besonders mit Corona)

·         Wunsch nach Abbau von Bürokratie und Hemmnissen

·         Wunsch nach größeren Freiräumen für die Gestaltung von Sondernutzungen

·         Neue Erkenntnisse durch den Pandemiefall

 

soll Rechnung getragen werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Die Nutzung des öffentlichen Raums (Straßen, Wege, Plätze etc.) ist jeder Person im Rahmen ihres Zwecks und der Verkehrsvorschriften gestattet. Nutzungen wie zum Beispiel Warenauslagen und Außenbestuhlungen, die über diesen „Gemeingebrauch“ hinausgehen, werden als „Sondernutzungen“ bezeichnet. Sie bedürfen einer besonderen Erlaubnis durch die die Stadt Erlangen, die darüber nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat. Entscheidungsgrundlagen sind neben den einschlägigen Rechtsvorschriften in erster Linie die „Satzung der Stadt Erlangen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“ und die „Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum – Bereich Innenstadt“.

 

Seit der Veröffentlichung der Richtlinie im Jahr 2011 konnte das Regelwerk in Teilbereichen deutlich zur Verbesserung des Stadtbildes beitragen. Wegen seiner hohen Qualität wurde es mehrfach von anderen Städten als Mustervorlage übernommen und in Fachzeitschriften für Stadtmarketing lobend erwähnt.

Jedoch haben sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für Sondernutzungen stark verändert.

 

Die Bedeutung der Gestaltung der Sondernutzung sieht sich zunehmend im Zielkonflikt mit neuen Anforderungen an den öffentlichen Raum:

 

·         Zunehmend heiße Sommer und milde Winter lassen den Wunsch nach Freisitzflächen seit Jahren steigen. Verstärkt wird diese Entwicklung durch den Bedarf an größeren Außenmöblierungsflächen aufgrund der Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

 

·         Anträge mit alternativen und innovativen Gestaltungen und Ausführungen der Sondernutzungen (z.B. Loungemöbel, Podeste, Parklets, Einfriedungen, Pflanzelemente etc.) rücken stärker in den Fokus.

 

·         Gleichzeitig bietet das neue Mobilitätskonzept mit dem Ziel der Reduzierung des MIV im Innenstadtbereich neue Möglichkeiten, Sondernutzungen im öffentlichen Raum zu integrieren und zu einer Belebung der Innenstadt beizutragen

 

·         Zudem sollten die Anforderungen der Klimaanpassung (mehr Schatten und Kühlung) aber auch des Klimanotstands (Verbot von Heizpilzen contra wintertaugliche Außenbestuhlung wegen Corona) überprüft werden.

 

Bei der Abwägung der genannten Aspekte kommen die derzeitigen Abläufe und Entscheidungsgrundlagen für die Genehmigung von Sondernutzungen immer öfter an ihre Grenzen. Die gefällten Entscheidungen werden zunehmend von Politik und Bürgerschaft kritisiert.

 

Stadtgestalterische Grundsätze wie

-       die Strenge und Einheitlichkeit des barocken Stadtraumes zu unterstreichen,          

-       Verhältnismäßigkeit zu suchen,

-       Qualität der Gestaltung (Formensprache, Materialität, Farbigkeit, Rhythmus etc.)

-       eine möglichst geringe Kommerzialisierung des öffentlichen Raums zu erlauben sowie

-       Denkmal- und Ensembleschutz zu berücksichtigen

sind daher zu überprüfen und ggf. anzupassen.

 

Die Anforderungen der Bereiche Verkehrssicherheit, Straßenreinigung, Winterdienst, Rettungswege etc. sind natürlich weiterhin unbedingt zu berücksichtigen und in den Prozess einzubeziehen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Zunächst sollten die derzeitigen Abläufe und Regularien, welche für die Beantragung von Sondernutzungen im Innenstadtbereich notwendig sind, zusammengestellt, analysiert, überprüft und von den betroffenen Fachstellen diskutiert werden, um eventuelle Verbesserungspotentiale festzustellen

In einem geeigneten Verfahren sollen die betroffenen Akteure in der Innenstadt (Einzelhändler, Gastronomen, Händlerinitiativen etc.) an dem Prozess beteiligt werden (in Kooperation mit Citymanagement, Quartiersmanagement CIMA, Wirtschaftsförderung).

Die gewonnenen Erkenntnisse sollen ggf. in ein ganzheitliches Konzept eingearbeitet und

voraussichtlich im 2. Halbjahr 2021 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden