Die Verwaltung wird beauftragt, den grundsätzlichen Umgang mit Sondernutzungen im Innenstadtbereich ganzheitlich und interdisziplinär zu prüfen.
Eine Vorlage hierzu ist dem Stadtrat im Jahr 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Den neuen Rahmenbedingungen bzw. Anforderungen im Umgang mit Sondernutzungen durch:
· Klimanotstand vs. Sondernutzungssatzung
· Wunsch nach mehr Außengastronomie durch die Folgen des Klimawandels
· Klimaanpassung erfordert andere Gestaltungselemente
· Neues Mobilitätskonzept mit dem Ziel den MIV zu reduzieren
· Rückgang des Einzelhandels und gleichzeitiger Wunsch nach Belebung der Innenstadt
· Wunsch nach Unterstützung der Gastronomie durch Ausweitung der Sondernutzungsflächen (besonders mit Corona)
· Wunsch nach Abbau von Bürokratie und Hemmnissen
· Wunsch nach größeren Freiräumen für die Gestaltung von Sondernutzungen
· Neue Erkenntnisse durch den Pandemiefall
soll Rechnung getragen werden.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Nutzung des öffentlichen Raums (Straßen, Wege, Plätze etc.) ist
jeder Person im Rahmen ihres Zwecks und der Verkehrsvorschriften gestattet.
Nutzungen wie zum Beispiel Warenauslagen und Außenbestuhlungen, die über diesen
„Gemeingebrauch“ hinausgehen, werden als „Sondernutzungen“ bezeichnet. Sie
bedürfen einer besonderen Erlaubnis durch die die Stadt Erlangen, die darüber
nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden hat. Entscheidungsgrundlagen sind
neben den einschlägigen Rechtsvorschriften in erster Linie die „Satzung der
Stadt Erlangen für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“ und die „Richtlinie
zur Gestaltung von Sondernutzungen im öffentlichen Raum – Bereich Innenstadt“.
Seit der Veröffentlichung der Richtlinie im Jahr 2011 konnte das
Regelwerk in Teilbereichen deutlich zur Verbesserung des Stadtbildes beitragen.
Wegen seiner hohen Qualität wurde es mehrfach von anderen Städten als
Mustervorlage übernommen und in Fachzeitschriften für Stadtmarketing lobend
erwähnt.
Jedoch haben sich in den letzten Jahren die Rahmenbedingungen für
Sondernutzungen stark verändert.
Die Bedeutung der Gestaltung der Sondernutzung sieht sich zunehmend im
Zielkonflikt mit neuen Anforderungen an den öffentlichen Raum:
· Zunehmend heiße Sommer und milde Winter lassen den Wunsch nach Freisitzflächen seit Jahren steigen. Verstärkt wird diese Entwicklung durch den Bedarf an größeren Außenmöblierungsflächen aufgrund der Regelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
· Anträge mit alternativen und innovativen Gestaltungen und Ausführungen der Sondernutzungen (z.B. Loungemöbel, Podeste, Parklets, Einfriedungen, Pflanzelemente etc.) rücken stärker in den Fokus.
· Gleichzeitig bietet das neue Mobilitätskonzept mit dem Ziel der Reduzierung des MIV im Innenstadtbereich neue Möglichkeiten, Sondernutzungen im öffentlichen Raum zu integrieren und zu einer Belebung der Innenstadt beizutragen
· Zudem sollten die Anforderungen der Klimaanpassung (mehr Schatten und Kühlung) aber auch des Klimanotstands (Verbot von Heizpilzen contra wintertaugliche Außenbestuhlung wegen Corona) überprüft werden.
Bei der Abwägung der genannten Aspekte kommen die derzeitigen Abläufe
und Entscheidungsgrundlagen für die Genehmigung von Sondernutzungen immer öfter
an ihre Grenzen. Die gefällten Entscheidungen werden zunehmend von Politik und
Bürgerschaft kritisiert.
Stadtgestalterische Grundsätze wie
-
die
Strenge und Einheitlichkeit des barocken Stadtraumes zu unterstreichen,
-
Verhältnismäßigkeit
zu suchen,
-
Qualität
der Gestaltung (Formensprache, Materialität, Farbigkeit, Rhythmus etc.)
-
eine
möglichst geringe Kommerzialisierung des öffentlichen Raums zu erlauben sowie
-
Denkmal-
und Ensembleschutz zu berücksichtigen
sind daher zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Die Anforderungen der Bereiche Verkehrssicherheit, Straßenreinigung,
Winterdienst, Rettungswege etc. sind natürlich weiterhin unbedingt zu
berücksichtigen und in den Prozess einzubeziehen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Zunächst sollten die derzeitigen Abläufe und Regularien, welche für die Beantragung von Sondernutzungen im Innenstadtbereich notwendig sind, zusammengestellt, analysiert, überprüft und von den betroffenen Fachstellen diskutiert werden, um eventuelle Verbesserungspotentiale festzustellen
In einem geeigneten Verfahren sollen die betroffenen Akteure in der Innenstadt (Einzelhändler, Gastronomen, Händlerinitiativen etc.) an dem Prozess beteiligt werden (in Kooperation mit Citymanagement, Quartiersmanagement CIMA, Wirtschaftsförderung).
Die gewonnenen Erkenntnisse sollen ggf. in ein ganzheitliches Konzept eingearbeitet und
voraussichtlich im 2. Halbjahr 2021 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden