der Max-Busch-Straße
Der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in
der Fichtestraße sowie im südlichen Teil der Max-Busch-Straße wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Umsetzung vorzubereiten und
entsprechend den in der Begründung genannten Terminen zu realisieren.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen der Stadt Erlangen überaltern zunehmend, da viele von ihnen ihre übliche Nutzungsdauer bereits weit überschritten haben. Dem Substanzverlust von Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Straßenbeleuchtungskabeln ist durch kontinuierliche Erneuerungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Die Folgen der Überalterung sind z.B. unnötig hoher Energieverbrauch sowie ein kontinuierlich steigender Wartungs- und Instandsetzungsaufwand zur Sicherstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit. Für die Erneuerung überalterter Beleuchtungsanlagen wurden im Rahmen der IP.Nr. 541.604 „Sonderprogramm Erneuerung überalterter Beleuchtungsanlagen“ entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt.
Die in den beiliegenden Planunterlagen dargestellten Beleuchtungsanlagen in der Fichtestraße sowie im südlichen Teil der Max-Busch-Straße sind aufgrund ihres sehr hohen Alters und des schlechten Zustandes als dringend zu erneuern einzustufen. In der Fichtestraße zwischen Max-Busch- und Loewenichstraße liegt seit Juni 2020 ein nicht zu lokalisierender Kurzschluss im Erdkabel (Ölpapier isoliert, Baujahr 1935) vor, wodurch hier ein provisorischer Betrieb nur noch per Luftkabel möglich ist. Neben den Kabeln haben auch die vorhanden Beton-Maste und Leuchten aus den 60er-Jahren ihre übliche Nutzungsdauer überschritten. Darüber hinaus entspricht hier die Straßenbeleuchtung mit ihren Beleuchtungskenngrößen wie Helligkeit, Gleichmäßigkeit und Farbwiedergabe nicht mehr den heutigen Anforderungen.
Zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit ist in den genannten Straßenabschnitten eine neue, dem Stand der Technik entsprechende Straßenbeleuchtungsanlage herzustellen. Günstig ist hier, dass in der Fichtestraße östlich der Max-Busch-Straße und in der südlichen Max-Busch-Straße bereits neuere kunststoffisolierte Kabel liegen, sodass in diesen Bereichen der Gehweg nur punktuell geöffnet werden muss.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Beleuchtungsanlage im vorgenannten Straßengebiet wird nach den aktuellen Richtlinien und Normen für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung entsprechend neu konzipiert. Dies hat zu Folge, dass die vorhandene und überalterte Anlage größtenteils abgebrochen und durch eine neue Beleuchtungsanlage mit zum Teil neuen Maststandorten ersetzt wird.
Es ist der Einsatz von energieeffizienten LED-Leuchten mit warmweißem Licht und guter Farbwiedergabe vorgesehen. Die Montage der Leuchten erfolgt auf Alumasten mit einer Lichtpunkthöhe von 7,5 m.
Insgesamt sind in dem Bereich 16 Leuchtstellen neu zu errichten und 13 alte rückzubauen. Gleichzeitig werden auch die störanfälligen und überalterten Straßenbeleuchtungskabel erneuert und die vorhandenen Stromkreise optimiert. Insgesamt wird eine Straßenlänge von 650 m mit moderner Straßenbeleuchtungstechnik ausgestattet. Die Standorte der Maste und der Verlauf des Grabens wurden unter Beachtung des Baumbestandes optimiert.
Die geschätzten Investitionskosten für die geplante Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 115.000 €.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Entsprechend der beschlossenen Ausführungsplanung wird die bauliche Umsetzung für das Frühjahr 2021 vorbereitet. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (keine Ausfallzeiten) ist eine aufwendige Terminplanung und Projektorganisation erforderlich.
Rechtzeitig vor Baubeginn werden die betroffenen Anlieger über die Ausführung der Baumaßnahme informiert.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn
ja, negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf
den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden
ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist
eine Begründung zu formulieren.
Begründung:
Baumaßnahmen haben grundsätzlich negative
Auswirkungen auf das Klima. Durch den Einsatz von effizienten LED-Leuchten wird
der Energieverbrauch reduziert und somit in der Gesamtbetrachtung ein positiver
Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet.
Die Maßnahme ist zur Gewährleistung der
Betriebs- und Verkehrssicherheit unbedingt erforderlich.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
Ca. 115.000 € |
bei IPNr.: 541.604 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.604
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen
Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
28.08.2020,
gez. i. A. Roland Werner Datum,
Unterschrift
Anlagen: Übersichtslageplan
Entwurfsplanung