Betreff
Antrag Nr. 150/2020 der CSU-Fraktion: Gebbertstraße - Alternative Standorte für Technisches Rathaus prüfen
Vorlage
OBM/004/2020
Aktenzeichen
OBM/13/PMA
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt ein externes Gutachten zur Überprüfung des Projekts Technisches Rathaus sowie alternativer Vorgehensweisen auf den Weg zu bringen, um die wirtschaftlich und funktionell beste Lösung zu ermitteln. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Mit Beschluss vom 17.10.2017 hat der Bauausschuss / Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb dem Bedarfsnachweis für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes sowie der Sanierung von Verwaltungsflächen in der Gebbertstraße gem. DA-Bau 5.3 zugestimmt. Der Bedarfsbeschluss wurde vom Stadtrat in der Sitzung vom 22.03.2018 bestätigt.

 

In der entsprechenden Beschlussvorlage werden u. a. die Ziele benannt dem Flächenbedarf der Verwaltung gerecht zu werden, eine bürgernahe Anlaufstelle für alle Fragen rund ums Bauen zu schaffen und durch Bündelung der Organisationseinheiten des Referates VI Skalen- und Synergieeffekte zu erzielen, zeitgemäße und bedarfsgerechte Rahmenbedingungen unter Gewährleistung von Inklusion, Sicherheit und Gesundheitsschutz für alle Nutzer*innen zu schaffen, nicht nutzbare Flächen im denkmalgeschützten Bestandsgebäude Gebbertstraße 1 zu ertüchtigen das Gebäude denkmalgerecht zu sanieren sowie mittelfristig durch die Stadt Erlangen extern angemietete Flächen an Satellitenstandorten aufgeben zu können.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Zur Umsetzung des Bedarfsbeschlusses leitete die Verwaltung im Oktober 2019 unter der Fragestellung „Wie wollen und müssen wir in Zukunft arbeiten?“ ein umfangreiches extern moderiertes Partizipationsverfahren für alle Mitarbeiter*innen im Ref VI ein. In Informationsveranstaltungen und Workshops auf Mitarbeiter*innen- und Führungsebene wurden von November 2019 bis Februar 2020 Ideen, Bedarfe, Wünsche und Anregungen gesammelt und Konzepte für ein Arbeitsumfeld der Zukunft (attraktive Arbeitsbedingungen in einer sich stark wandelnden Arbeitswelt) erarbeitet.

 

Daraus entwickelte „Leitplanken“ (Rahmenbedingungen), insbesondere eine hohe Multifunktionalität und Flexibilität von Arbeitsräumen und eine attraktive Anlaufstelle für Bürger*innen bildeten die Grundlage für die von der Verwaltung entwickelten Planungen. Diese sehen folgende funktionale und technische Qualitäten vor:

-       Hohe Flexibilität der Arbeitsumgebung von Einzel- und Doppelbüros bis hin zu Multispacebüros je nach Bedarf der Dienststellen mit der Möglichkeit einer perspektivischen Umnutzung je nach Entwicklung des Arbeitsumfelds

-       Attraktives Servicezentrum für Bürger*innen mit Front- und Backofficefunktionen und Präsentations- und Partizipationsflächen

-       Optimierte und konzentrierte Besprechungs- und Konferenzräume

-       Attraktive Aufenthaltsbereiche für informelle Treffen

-       Innovatives Klima- und Energiekonzept auf Null- bzw. Plusenergieniveau

 

Das Vorentwurfskonzept wird von der Verwaltung in Eigenplanung mit externer Fachplanerunterstützung (Statik, Brandschutz, Energiemanagement, Heizungs- und Lüftungskonzept) bis Ende 2020 entsprechend des Bedarfsbeschlusses so weit erarbeitet, dass konzeptionell, technisch und kostenmäßig eine belastbare Grundlage für den Vergleich mit Alternativen vorliegt.

 

Das erarbeitete Vorentwurfskonzept beinhaltet dabei zur Deckung des aktuellen Flächenbedarfs die im o.g. Beschluss enthaltene Fläche der externen Vermietungsoption und die derzeit von den Ämtern 61 und 63 belegten Flächen im Bestand des Museumswinkels.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Ein externes Gutachten soll die von der Verwaltung bislang aufgestellten Kriterien überprüfen und ggfls. ergänzen und diese dann dem Neubau eines Technischen Rathauses in den Alternativen Ankauf und Anmietung an anderer Stelle gegenüberstellen. Ziel ist die Überprüfung des Vorhabens und die Identifikation der wirtschaftlich und funktionell besten und nachhaltigsten Lösung zur zeitnahen und bedarfsgerechten Unterbringung der Mitarbeiter*innen des Baureferats.

 

Im Falle der Vorzugswürdigkeit einer Alternative zum Neubau an der Gebbertstraße bleibt die Notwendigkeit einer städtebaulichen Entwicklung des Grundstücks bestehen. Es bietet grundsätzlich auch die Möglichkeit an dieser Stelle die Realisierung eines flexiblen Verwaltungsgebäudes, Forschungs- oder Gründerzentrums zu prüfen.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

            ja, positiv*

            ja, negativ*

            nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

             ja*

             nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Die Erstellung eines Bewertungsgutachtens bietet die Möglichkeit das Projekt zu evaluieren und dabei auch Nachhaltigkeitsaspekte sowie Auswirkungen auf den Klimaschutz zu berücksichtigen.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

50.000 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.

                        bzw. sind innerhalb des Deckungskreises bereitzustellen

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: