Betreff
Antrag Nr. 100/2020 der Erlanger Linken; Einhaltung des Mindestabstandes beim Überholen von Radfahrern
Vorlage
614/004/2020
Aktenzeichen
VI/61/614
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 100/2020 der Erlanger Linken ist damit abschließend bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)


Es wird darauf hingewiesen, dass noch keine expliziten Regelungen zu der Aufstellung des Z 277.1, Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen, existieren, da die Verwaltungsvorschriften zur StVO noch nicht angepasst wurden.
Die Regelungen für die Zeichen 276/ 277 sowie die Gesetzesbegründung werden deshalb entsprechend herangezogen, weshalb aber auch noch Änderungen erfolgen können.
Ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfes soll das Zeichen 277.1 dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich ist, insbesondere an besonders gefahrenträchtigen Fahrbahnabschnitten, Engstellen sowie Gefäll- und Steigungsstrecken.

Nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO sind Überholverbote nur dort anzuordnen, wo die Gefährlichkeit des Überholens für den Fahrzeugführer nicht ausreichend erkennbar ist und Gefahrzeichen oder Richtungstafeln nicht ausreichen würden, um eine der Situation angepasste Fahrweise zu erreichen.

Somit ist festzuhalten, dass in der Regel das Aufstellen des Zeichens 277.1 nicht möglich ist.

In engen Straßen ist eine Aufstellung des Zeichens 277.1 nicht möglich, weil bereits ein gesetzliches Überholverbot nach § 5 Abs. 4 StVO herrscht (aufgrund des Sicherheitsabstandes von 1,50 m).
Eine Wiederholung der gesetzlichen Regelungen ist jedoch unzulässig.

Im Rahmen der Verkehrsschau, die ab 2021 wieder aufgenommen werden soll, werden die Straßen in Erlangen auch dahingehend geprüft, ob ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge notwendig ist.

 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Antrag Nr. 100/2020 der Erlanger Linken