Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 100/2020 der Erlanger Linken ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Es wird darauf hingewiesen, dass noch keine expliziten Regelungen zu der
Aufstellung des Z 277.1, Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen
für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen, existieren, da die
Verwaltungsvorschriften zur StVO noch nicht angepasst wurden.
Die Regelungen für die Zeichen 276/ 277 sowie die Gesetzesbegründung werden
deshalb entsprechend herangezogen, weshalb aber auch noch Änderungen erfolgen
können.
Ausweislich der Begründung des Gesetzentwurfes soll das Zeichen 277.1 dort
angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse aus
Verkehrssicherheitsgründen erforderlich ist, insbesondere an besonders
gefahrenträchtigen Fahrbahnabschnitten, Engstellen sowie Gefäll- und
Steigungsstrecken.
Nach der Verwaltungsvorschrift zur StVO sind Überholverbote nur dort anzuordnen, wo die Gefährlichkeit des Überholens für den Fahrzeugführer nicht ausreichend erkennbar ist und Gefahrzeichen oder Richtungstafeln nicht ausreichen würden, um eine der Situation angepasste Fahrweise zu erreichen.
Somit ist festzuhalten, dass in der Regel das Aufstellen des Zeichens 277.1 nicht möglich ist.
In engen Straßen ist eine
Aufstellung des Zeichens 277.1 nicht möglich, weil bereits ein gesetzliches
Überholverbot nach § 5 Abs. 4 StVO herrscht (aufgrund des Sicherheitsabstandes
von 1,50 m).
Eine Wiederholung der gesetzlichen Regelungen ist jedoch unzulässig.
Im Rahmen der Verkehrsschau, die ab 2021 wieder aufgenommen werden soll, werden
die Straßen in Erlangen auch dahingehend geprüft, ob ein Überholverbot für
einspurige Fahrzeuge notwendig ist.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 100/2020 der Erlanger Linken