Den Ausführungen in der
Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum barrierefreien Ausbau der
Bushaltestelle „Schorlachstraße“ (Bussteige Ost und West) gemäß
1 Übersichtslageplan Pl.-Nr.: 2-1907:0-E
2 Lagepläne Pl.-Nrn.: 2-1907.1.3-E
3 Regelquerschnittspläne Pl.-Nrn.: 2-1907.4.4-E + 4.5-E
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Gebäude, öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen und Verkehrsmittel sollen so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Dazu zählen auch die o.a. Bussteige, die gemäß UVPA Beschluss vom 22.01.2019 barrierefrei ausgebaut werden sollen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Von der Planungsgruppe Strunz wurde die Entwurfsplanung für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Schorlachstraße“ (Bussteige Ost und West) erarbeitet.
Die Querschnittsgestaltung und Oberflächenbefestigung ist auf den ausgehängten Plänen ersichtlich. Anfallendes Oberflächenwasser wird über Straßenentwässerungseinrichtungen gesammelt und der städtischen Kanalisation zugeführt.
Die zur Ausführung kommende Beleuchtung wird mit moderner und energieeffizienter LED-Technologie ausgestattet.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Evtl. Arbeiten in der Nähe vorhandener Bäume werden rechtzeitig mit EB77 abgestimmt und bei Bedarf im Rahmen der Ausschreibung und Bauabwicklung berücksichtigt.
Die Kostenberechnung durch das beauftragte Ingenieurbüro auf Basis der Entwurfsplanung (Stand Mai 2020) ergibt für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Schorlachstraße“ (Bussteige Ost und West) einschließlich Beleuchtung und der Bereitstellung von Ersatzhaltestellen während der Bauzeit ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 300.000 €.
Die Baumaßnahmen sollen vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel in 2021 durchgeführt werden. Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt, Informationen zur Baumaßnahme rechtzeitig vor Baubeginn im Internet zur Verfügung zu stellen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Baumaßnahmen haben
grundsätzlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz. Durch die Herstellung
der Barrierefreiheit wird jedoch die Attraktivität des ÖPNV und so ein
positiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 300.000 € |
bei IPNr.: 541.6101 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind für das
Jahr 2021 gemäß Investitionsprogramm zum HH 2020 bei IP-
Nr. 541.6101 „Bushaltestellen (Barrierefreiheit)“ in Höhe von 500.000 €
vorgesehen.
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen
Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
02.07.2020, gez. i. A.
Roland Werner Datum,
Unterschrift
Anlagen: 1
Übersichtslageplan (Anlage 1)
1 Lageplan (Anlage
2)