Betreff
Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle "Schorlachstraße" (Bussteige Ost und West) - Entwurfsplanung Straßenbau
Vorlage
66/008/2020
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Schorlachstraße“ (Bussteige Ost und West) gemäß

                        1 Übersichtslageplan             Pl.-Nr.:            2-1907:0-E

                        2 Lagepläne                            Pl.-Nrn.:          2-1907.1.3-E

                        3 Regelquerschnittspläne       Pl.-Nrn.:          2-1907.4.4-E + 4.5-E

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gebäude, öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen und Verkehrsmittel sollen so gestaltet werden, dass sie für alle ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Dazu zählen auch die o.a. Bussteige, die gemäß UVPA Beschluss vom 22.01.2019 barrierefrei ausgebaut werden sollen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Von der Planungsgruppe Strunz wurde die Entwurfsplanung für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Schorlachstraße“ (Bussteige Ost und West) erarbeitet.

Die Querschnittsgestaltung und Oberflächenbefestigung ist auf den ausgehängten Plänen ersichtlich. Anfallendes Oberflächenwasser wird über Straßenentwässerungseinrichtungen gesammelt und der städtischen Kanalisation zugeführt.

Die zur Ausführung kommende Beleuchtung wird mit moderner und energieeffizienter LED-Technologie ausgestattet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Evtl. Arbeiten in der Nähe vorhandener Bäume werden rechtzeitig mit EB77 abgestimmt und bei Bedarf im Rahmen der Ausschreibung und Bauabwicklung berücksichtigt.

Die Kostenberechnung durch das beauftragte Ingenieurbüro auf Basis der Entwurfsplanung (Stand Mai 2020) ergibt für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Schorlachstraße“ (Bussteige Ost und West) einschließlich Beleuchtung und der Bereitstellung von Ersatzhaltestellen während der Bauzeit ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 300.000 €.

Die Baumaßnahmen sollen vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel in 2021 durchgeführt werden. Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt, Informationen zur Baumaßnahme rechtzeitig vor Baubeginn im Internet zur Verfügung zu stellen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

Baumaßnahmen haben grundsätzlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz. Durch die Herstellung der Barrierefreiheit wird jedoch die Attraktivität des ÖPNV und so ein positiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 300.000 €

bei IPNr.: 541.6101

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind für das Jahr 2021 gemäß Investitionsprogramm zum HH 2020 bei IP-
                  Nr. 541.6101
„Bushaltestellen (Barrierefreiheit)“ in Höhe von 500.000 € vorgesehen.

              sind nicht vorhanden

 

 

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                            02.07.2020, gez. i. A. Roland Werner                                                                        Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen:        1 Übersichtslageplan (Anlage 1)
                        1 Lageplan (Anlage 2)