Der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung für die Verbesserung
des Brandschutzes im EG und 1. OG, sowie die Umbaumaßnahmen Servicebereich
Bürgeramt und der Erneuerung des Haupteingangs des Rathauses wird zugestimmt.
Sie soll der Ausführungsplanung zugrunde gelegt werden. Die weiteren
Planungsschritte sind zu veranlassen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die gesetzlichen Vorschriften zum Brandschutz für die Nutzung des Erdgeschosses und 1. OG des Rathauses als Ausstellungs- und Veranstaltungsfläche durch das Bürgeramt und das Bürgermeister- und Presseamt werden erfüllt.
Der Servicebereich des Bürgeramtes wird den Anforderungen der kommenden Jahre gerecht. Die Raumsituation für Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird verbessert.
Verbesserter und zuverlässigerer Zugang ins Rathaus für die Bürgerinnen und Bürger.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Verbesserung
des Brandschutzes:
Foyer Erdgeschoss:
Das Bürgeramt (Bürobereich Nordwest) wird
brandschutztechnisch vom Foyer abgetrennt. Die Abtrennung erfolgt im Bereich
der abgehängten Decke als Trockenbausturz mit brandschutztechnischer
Durchführung der vorhandenen Installationsleitungen, unterhalb des Sturzes wird
zur Aufrechterhaltung größtmöglicher Transparenz zum Foyer eine pfostenlos
gehaltene G30 Verglasung eingebaut. Die Maßnahme soll unter Aufrechterhaltung
des laufenden Betriebs stattfinden, wird jedoch Einschränkungen und
Lärmbelästigungen mit sich bringen.
Die Wand der Poststelle zum Foyer wird
brandschutztechnisch nachgerüstet. Dies erfolgt durch Abschottung vorhandener
Lüftungs- und Installationsleitungen welche im Deckenbereich durch die
Poststelle ins Foyer führen. Diese Arbeiten können nur von der Poststellenseite
ausgeführt werden. Aufgrund der begrenzen Platzverhältnisse innerhalb der
Poststelle muss diese über den Sanierungszeitraum ausgelagert werden. Dafür
wird derzeit eine Containerlösung auf dem Kurt-Eisner-Platz hinter dem Rathaus
geprüft. Die entstehenden Kosten für eine Auslagerung sind in den Gesamtkosten
noch nicht enthalten.
Foyer 1. Obergeschoss:
Vor dem nordöstlichen Bürobereich, direkt
angrenzend zum Foyer wird ein neuer Flur mit entsprechenden Flucht- und
Rettungswegen angeordnet. Die Ausstellungs-Vitrine in diesem Bereich entfällt.
Das Trauungszimmer wird gegenüber dem Foyer
brandschutztechnisch abgetrennt. Dafür wird die Trennwand zwischen
Trauungszimmer und Foyer entsprechend ertüchtigt.
Im Bereich der beiden Verbindungstüren vom
Foyer zum Bürgermeisteramt bzw. zu den Fraktionszimmern werden die Leitungen
durch den Sturzbereich der beiden Türen zur Gewährleistung der Rauchdichtigkeit
neu geschottet.
Der Bedarfsbeschluss für die Maßnahmen wurde
durch den HFPA am 20.03.2019, Vorlagennummer 13/287/2019/1 einstimmig
angenommen.
Die bauaufsichtliche Genehmigung der
Brandschutzertüchtigung liegt mit dem Bescheid Aktenzeichen 2019-1115-BA vom
28.04.2020 vor.
Servicebereich
Bürgeramt
Im Zuge der brandschutztechnischen
Abtrennung des Bürgeramtes wird der Wartebereich vergrößert und ein
Empfangsschalter für den Bereich des Bürgerservice eingerichtet. Die
Eingangs-/Ausgangssituation des Bürgeramtes wird örtlich neu ausgerichtet.
Der Bedarfsbeschluss für die Maßnahmen wurde
durch den HFPA am 22.05.2019, Vorlagennummer 33/028/2019 einstimmig angenommen.
Erneuerung
Haupteingang
Der Haupteingang zum Rathaus wird aufgrund
der immer wieder defekten und nicht mehr reparablen Karusselltür neu
konzipiert. Der Zugang soll künftig über bessere und reibungsloser nutzbare
Automatiktüren mit zwischenliegender Schleuse erfolgen. Die Ausführung der
Anlage ist als gläserne Pfosten-Riegel Konstruktion vorgesehen. Die Maßnahme
verbessert zudem die Barrierefreiheit des Haupteingangs.
Ein weiteres Ziel ist, in Folge der
aufgeführten Maßnahmen auch die Zugluftproblematik im Foyer zu reduzieren. Dazu
wird ein externes Fachbüro mit der Untersuchung der Situation beauftragt.
Die umzusetzenden Maßnahmen stehen dem
erweiterten Bedarfsbeschluss - Überarbeitung des Brandschutzkonzeptes im EG und
1. OG des Rathauses, Vorlagennummer 21/008/2020, zur Beschlussfassung im HFPA
am 15.07.2020 nicht entgegen. Die Umsetzung der Erweiterung ist in den
geplanten Maßnahmen jedoch nicht enthalten. Eine Änderung des bereits
genehmigten neuen Brandschutzkonzeptes ist nicht notwendig, da die Maßnahmen
überwiegend nutzungsspezifische Möblierung beinhalten und die Anforderungen bei
entsprechender Auswahl der Möblierung erfüllt werden können.
Geplanter Bauablauf:
Um
den Betrieb aufrecht zu erhalten, ist der Ablauf der Einzelmaßnahmen nur in
mehreren Bauabschnitten möglich. Die genaue und sinnvollste Reihenfolge der
Bauabschnitte befindet sich derzeit noch in Abstimmung. Geplant ist mit den
Maßnahmen ab September 2020 zu beginnen und bis zum Sommer 2021 abzuschließen.
Zur
Ausführung kommen folgende Gewerke:
Bauwerk – Baukonstruktionen (Kostengruppe 300):
-
Baustelleneinrichtung
-
Abbruch-
und Rohbauarbeiten
-
Trockenbauarbeiten
-
Metallbauarbeiten
-
Putz-
und Malerarbeiten
-
Bodenbelagsarbeiten
-
Reinigungsarbeiten
Bauwerk – Technische Anlagen
(Kostengruppe 400):
- Elektroinstallationsarbeiten
- Sonstige Installationsarbeiten
(Demontagen/Wiedermontagen)
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Bauliche Umsetzung der Ausführungsplanung durch Ausschreibung und Vergabe der Leistungen nach VOB/A und VOB/B; Ausführung der Bauleistungen nach VOB/C.
Projektsteuerung durch Amt 24/GME
Projektleitung durch Sachgebiet Bauunterhalt 242-1 in Zusammenarbeit mit dem Sachgebiet Betriebstechnik 242-2. Die Planungsleistungen werden aus Kapazitätsgründen extern vergeben.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn
ja, negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf
den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden
ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist
eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Gesamtkosten:
Nach vorliegenden Kostenberechnungen
ergeben sich nachfolgend aufgelistete Gesamtkosten (nach DIN 276, 2008)
Kostengruppe |
Bezeichnung |
Gesamtbetrag brutto |
200 |
Herrichten und Erschließen |
0,00 € |
300 |
Bauwerk - Baukonstruktionen |
460.610,32 € |
400 |
Bauwerk – Technische Anlagen |
180.285,00 € |
500 |
Außenanlagen |
2.975,00 € |
600 |
Ausstattung |
0,00 € |
700 |
Baunebenkosten |
163.625,00 € |
|
Gesamtkosten |
807.495,32 € |
|
Zur Aufrundung |
2.504,68 € |
|
Gesamtkosten
gerundet: |
810.000,00 € |
Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10 % ermittelt werden.
Finanzierung:
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
810.000 € |
bei Sachkonto: 521112 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind für 2020 vorhanden bei Sachkonto 521112, Kostenstelle 921982, Kostenträger 11170010 und werden
vorgesehen
für 2021 bei Sachkonto 521112, Kostenstelle 921982, Kostenträger 11170010
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen
Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
29.06.2020, gez. i. A. Roland Werner
Datum,
Unterschrift
Anlagen: GR EG und 1.OG