Betreff
StUB-Trasse im Bereich Brucker Lache
Vorlage
VI/007/2020
Aktenzeichen
Referat VI / ZV StUB
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat Erlangen empfiehlt dem Zweckverband Stadt-Umland-Bahn, für eine rechtssichere Abwägung von Querschnittsvarianten eine ergebnisoffene Studie über mögliche Querschnittsaufteilungen im Bereich Brucker Lache zu erstellen. Eine Bündelung der Trassen der Bundesstraße 4 und der Stadt-Umland-Bahn ist dabei zu Grunde zu legen und die Möglichkeiten für eine Reduzierung von Fahrspuren zu untersuchen.

 

Der geplante Radschnellweg Nürnberg – Erlangen soll in geeigneter Weise mit betrachtet werden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Für das Raumordnungsverfahren der StUB wurde eine Vorplanung erstellt, die „straßenzugscharf“ Alternativen abgewogen hat. Querschnittsaufteilungen innerhalb eines Straßenzuges sind dabei exemplarisch dargestellt, aber noch nicht abschließend festgelegt worden. Insofern wurde zwar in der „Landesplanerischen Beurteilung für das Vorhaben ‚Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach‘“ vom 24.01.2020 im Bereich Brucker Lache eine Bündelung mit der B4 und dem straßenbegleitenden Radweg als Vorzugsvariante bestätigt; aber noch keine Festlegung zur Verteilung des Verkehrsraumes im Querschnitt getroffen. Die Maßgabe F5 der Landesplanerischen Beurteilung gibt für die weitere Planung vor, „Baumfällungen durch Nutzung des vorhandenen, straßenbegleitenden Weges und Bündelung mit dem geplanten Radschnellweg zu minimieren“ und „z. B. Altbäume mit hohem Totholzanteil […] vorrangig zu schonen.“ [Landesplanerische Beurteilung, Seite 3]

 

Im Zuge des Anhörungsverfahrens im Raumordnungsverfahren wurde insbesondere von Seiten der Umweltverbände und aus der Öffentlichkeit heraus gefordert, „die StUB soweit wie möglich im bestehenden Straßenquerschnitt der Bundesstraße 4 zu realisieren.“ [S. 52] Die Forderung wurde in der Informationsveranstaltung des ZV StUB am 29.01.2020 wiederholt.

 

Die Regierung von Mittelfranken hat dies wie folgt abgewogen: „Demzufolge wurde eine Maßgabe zur Realisierung der StUB im bestehenden Straßenquerschnitt der B 4 eingehend geprüft und erweist sich aber als rechtlich nicht umsetzbar. Einem Rückbau von Fahrspuren der vierspurig ausgebauten Bundesstraße steht entgegen, dass die Bundesstraße für einen seinerzeit prognostizierten Bedarf als vierspurige Straße planfestgestellt wurde." [S. 52] Als wesentlicher Grund wird die Verkehrsbelastung der B4 angeführt, die einer Maßgabe zum Rückbau von Fahrspuren entgegenstünde.

 

Da die Trasse in der Brucker Lache und dem Tennenloher Forst jedoch sensible Schutzgebiete (Bannwald, Vogelschutzgebiet) tangiert, ist eine intensive Untersuchung verschiedener Querschnittsvarianten u.a. auf umweltfachliche und verkehrliche Belange erforderlich, um die Frage nach der Zumutbarkeit von Alternativen (u.a. §15 BNatSchG) rechtssicher für das Planfeststellungsverfahren beantworten zu können. Die landesplanerische Beurteilung alleine ist hier als Grundlage nicht ausreichend.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: