Der Stadtrat Erlangen empfiehlt dem Zweckverband
Stadt-Umland-Bahn, für eine rechtssichere Abwägung von Querschnittsvarianten
eine ergebnisoffene Studie über mögliche Querschnittsaufteilungen im Bereich
Brucker Lache zu erstellen. Eine Bündelung der Trassen der Bundesstraße 4 und
der Stadt-Umland-Bahn ist dabei zu Grunde zu legen und die Möglichkeiten für
eine Reduzierung von Fahrspuren zu untersuchen.
Der geplante Radschnellweg Nürnberg – Erlangen soll in geeigneter Weise mit betrachtet werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Für das Raumordnungsverfahren der StUB wurde eine Vorplanung erstellt, die „straßenzugscharf“ Alternativen abgewogen hat. Querschnittsaufteilungen innerhalb eines Straßenzuges sind dabei exemplarisch dargestellt, aber noch nicht abschließend festgelegt worden. Insofern wurde zwar in der „Landesplanerischen Beurteilung für das Vorhaben ‚Stadt-Umland-Bahn Nürnberg-Erlangen-Herzogenaurach‘“ vom 24.01.2020 im Bereich Brucker Lache eine Bündelung mit der B4 und dem straßenbegleitenden Radweg als Vorzugsvariante bestätigt; aber noch keine Festlegung zur Verteilung des Verkehrsraumes im Querschnitt getroffen. Die Maßgabe F5 der Landesplanerischen Beurteilung gibt für die weitere Planung vor, „Baumfällungen durch Nutzung des vorhandenen, straßenbegleitenden Weges und Bündelung mit dem geplanten Radschnellweg zu minimieren“ und „z. B. Altbäume mit hohem Totholzanteil […] vorrangig zu schonen.“ [Landesplanerische Beurteilung, Seite 3]
Im Zuge des Anhörungsverfahrens im Raumordnungsverfahren wurde insbesondere von Seiten der Umweltverbände und aus der Öffentlichkeit heraus gefordert, „die StUB soweit wie möglich im bestehenden Straßenquerschnitt der Bundesstraße 4 zu realisieren.“ [S. 52] Die Forderung wurde in der Informationsveranstaltung des ZV StUB am 29.01.2020 wiederholt.
Die Regierung von Mittelfranken hat dies wie folgt abgewogen: „Demzufolge wurde eine Maßgabe zur Realisierung der StUB im bestehenden Straßenquerschnitt der B 4 eingehend geprüft und erweist sich aber als rechtlich nicht umsetzbar. Einem Rückbau von Fahrspuren der vierspurig ausgebauten Bundesstraße steht entgegen, dass die Bundesstraße für einen seinerzeit prognostizierten Bedarf als vierspurige Straße planfestgestellt wurde." [S. 52] Als wesentlicher Grund wird die Verkehrsbelastung der B4 angeführt, die einer Maßgabe zum Rückbau von Fahrspuren entgegenstünde.
Da die Trasse in der Brucker
Lache und dem Tennenloher Forst jedoch sensible Schutzgebiete (Bannwald,
Vogelschutzgebiet) tangiert, ist eine intensive Untersuchung verschiedener
Querschnittsvarianten u.a. auf umweltfachliche und verkehrliche Belange
erforderlich, um die Frage nach der Zumutbarkeit von Alternativen (u.a. §15
BNatSchG) rechtssicher für das Planfeststellungsverfahren beantworten zu
können. Die landesplanerische Beurteilung alleine ist hier als Grundlage nicht
ausreichend.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: