Betreff
Anpassung der VGN-Tarife im Stadtverkehr Erlangen zum 1. Januar 2021
Vorlage
613/005/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Tarifanpassung ab 1. Januar 2021, verbundweit und in der Tarifstufe C um 2,61 % wie im Sachbericht beschrieben, wird zugestimmt. Geringfügigen Änderungen gegenüber der im Sachbericht beschriebenen Anhebung, insbesondere in den nicht für Erlangen zutreffenden Tarifstufen, darf der Vertreter der Stadt Erlangen im Grundvertragsausschuss zustimmen.

 

2.    Der Aufsichtsrat der Erlanger Stadtwerke AG hat der oben genannten Tarifanpassung bereits zugestimmt und den Vorstand bevollmächtigt, in der Gesellschafterversammlung des VGN am 2. Juli 2020 ein zustimmendes Votum abzugeben.

 

3.     Der Vertreter der Stadt Erlangen, Herr berufsmäßiger Stadtrat Josef Weber wird bevollmächtigt, der Tarifanpassung im Grundvertragsausschuss des VGN am 23. Juli 2020 zuzustimmen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

A) Hintergrund

 

Aufgrund der Regelung in Artikel 5 des Grundvertrages des VGN und dem so genannten Atzelsberger Beschluss vom 8. Juli 2000 sowie dem Beschluss zur Weiterentwicklung Atzelsberg vom 26. Juli 2007 ist von allen Partnern im Verkehrsverbund vereinbart worden, die Verbundtarife auf der Grundlage eines VGN-spezifischen Warenkorbindexes jährlich fortzuschreiben.

 

Das Defizit der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH betrug im Jahr 2018 rund 8,3 Millionen Euro. Auch im Jahr 2019 erwarten die ESTW eine weitere Verschlechterung des Jahresergebnisses. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen durch die Corona-Pandemie sind die Fahrgastzahlen und damit auch verbundenen Fahrgeldeinnahmen seit Mitte März 2020 drastisch gesunken. Die finanziellen Folgen lassen sich zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch noch nicht genau abschätzen.
Der Kostendeckungsgrad, d.h. das Verhältnis von Erträgen (im Wesentlichen die Ticketverkäufe) und den Aufwendungen (im Wesentlichen die Verkehrsleistung) wird sich damit erneut verschlechtern. Ein Verzicht auf eine Tarifanpassung, die sich an den gestiegenen Kosten orientiert, würde zu einer deutlichen Erhöhung des Defizits beitragen, welches aus dem Ergebnis der Erlanger Stadtwerke AG vollständig ausgeglichen werden muss.

 

Die Tarifanhebung für das Jahr 2020 wurde ausgesetzt. Der hierdurch erforderliche finanzielle Ausgleich erfolgte je zur Hälfte durch den Haushalt der Stadt Erlangen und durch den Haushalt des Freistaats Bayern. Auf die Stadt Erlangen entfiel für das Jahr 2020 ein Betrag in Höhe von rund 170 Tsd. €. Da diese Finanzierungslücke dauerhaft besteht, wurde vereinbart, dass mindestens in den darauffolgenden vier Jahren dieser Betrag weiterhin seitens des Freistaats und aller Grundvertragspartner erbracht wird.

 

Grundlage für die Tariffortschreibung 2021 bildet der VGN-Warenkorb, nach dem eine durchschnittliche Kostensteigerung der Verbundunternehmen von 2020 auf 2021 mit 2,61 % errechnet wurde. Des Weiteren gelten die gleichen Prämissen wie bei der nicht umgesetzten Tarifmaßnahme zum 1. Januar 2020.

 

Aufgrund der bereits mit dem Beschluss zur Tariffortbildung 2019 von den Stadträten in Nürnberg und Fürth getroffenen Festlegungen wurden die Preise für das 4er-Ticket und das TagesTicket Plus in den Preisstufen A und B in den Folgejahren eingefroren. Unter dem Aspekt des Gleichklangs und der daraus resultierenden Forderung des Grundvertrag-Ausschusses werden bei der Tariffortschreibung 2021 auch in den übrigen Städten und der Region, die Preise des TagesTickets Plus und der Mehrfahrtenkarten analog der Preisstufen A und B unter Berücksichtigung der finanziellen Folgen im Jahr 2021 nicht erhöht.

 

Neue Bestandteile der Preistabellen sind das „365-Euro-Ticket VGN“, welches für Schüler und Auszubildende gilt, sowie die zum 1. August 2020 neu eingeführten Tickets „Einzelfahrkarte Online“, „Anschlussfahrkarte Online“ und das 9-Uhr-JahresAbo für alle Preisstufen.

 

Die „Einzelfahrkarte Online“ ist ein Angebot für die Gelegenheitskunden. Die Preise orientieren sich in den Preisstufen A bis F am aktuellen Mehrfahrtenkartenrabatt. In den Preisstufen 2 bis 10 liegt der Rabatt gegenüber der klassischen Einzelfahrkarte bei rund 7 %.

 

Alle Zeitkarteninhaber können die Gültigkeit ihrer Fahrtberechtigung durch den Erwerb eines Anschlussfahrscheins fahrtenbeschränkt erweitern. Mit der „Anschlussfahrkarte Online“ ist dies nun auch als digitale Variante möglich. Im Vergleich mit dem nutzengleichen analogen Anschlussfahrschein wird hier nochmal ein Preisvorteil von ca. 25 % gewährt.

 

B) Regularien zur Preisfindung

 

Die Preisfindung für jede einzelne Fahrausweisart folgt einem festen Verfahren: Zur Erreichung des verbundweiten Erhöhungsfaktors sind in einem ersten Schritt die Stückzahlen der Fahrausweise in den einzelnen Tarifbereichen zu berücksichtigen. Für die Tarifstufe C, die in Erlangen bzw. der Tarifzone 400 Gültigkeit hat, ergibt sich eine durchschnittliche Erhöhung von 2,61 % für 2021.

 

In einem zweiten Schritt müssen dann die einzelnen Erhöhungsfaktoren innerhalb dieses Tarifs – ebenfalls unter Berücksichtigung der Stückzahlen – ermittelt werden, woraus sich die neuen Preise für die einzelnen Fahrausweisarten in diesem Tarif ergeben. Bei Nichterhöhung einzelner Sortimente erfolgt eine Kompensation über die übrigen Sortimentsteile. Ergänzend dazu ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Fahrausweispreise auch einer festen Abhängigkeit untereinander folgen müssen. Durch die Vorgabe, auf volle 10 Cent-Beträge zu runden, ergibt sich dann der endgültige Preis für jeden einzelnen Fahrausweis im jeweiligen Tarif.

 

Prognostizierte Wanderungen von den Wertmarken Schüler/Ausbildung zum 365-Euro-Ticket VGN finden Berücksichtigung.

 

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

C) Preisliche Auswirkungen im Stadtverkehr Erlangen

 

Der Preis der Einzelfahrkarte für Erwachsene steigt von 2,40 € auf 2,50 €. Der Preis der Einzelfahrt Kind bleibt stabil bei 1,20 € und wird in 2021 nicht angehoben. Die Preise für Print- und Handytickets bleiben bei beiden Tarifen unverändert.

 

Der Preis des TagesTicket Solo erhöht sich um 10 Cent auf 4,90 €. Das TagesTicket Plus wird wie eingangs beschrieben unverändert 7,80 € kosten.

 

Ebenso werden die Preise für das Erlanger 4er Ticket für Erwachsene und der Preis für das 4er Ticket für Kinder nicht angehoben. Der Rabatt gegenüber vier Einzelfahrten beträgt dann bei Erwachsenen 1,80 € und bei Kindern 70 Cent.

 

Die Mobicard ‚7 Tage‘ verteuert sich um 50 Cent auf 18,30 €. Der Preis der MobiCard ‚31 Tage rund um die Uhr‘ steigt um 1,70 € auf 62,40 €. Die MobiCard ‚9 Uhr‘ kostet 2021 dann 50,90 € und damit 1,40 € mehr.

 

Der Preis der Solo 31 steig um 1,60 € auf 56,00 €. Die Monatswertmarken Schüler/Azubi werden um 1,10 € auf 42,20 € angehoben. Die Wochenwertmarken Schüler/Azubi kosten 2021 14,10 € und damit 40 Cent mehr als im Vorjahr. Die Erhöhung im Schülertarif beträgt damit 2,8 %.

 

Das beliebte JahresAbo erhöht sich um 1,20 € auf 42,70 € pro Monat. Die weiteren Erhöhungen werden für das Abo 3 1,60 € auf 52,90 €, für das Abo 6 1,50 € auf 49,90 € und für das JahresAbo Plus 1,40 € auf 47,10 € betragen. Das 9-Uhr-JahresAbo steigt lediglich um 1,00 € auf 26,50 €.

 

Der Preis des Bergkirchweihtickets liegt künftig bei 17,90 € und steigt damit um 50 Cent. In der Anlage sind die o.g. Tarife, aber auch alle anderen verbundweiten Tarife für 2021 dargestellt.

 

Hinweis zu den sozialrabattierten Fahrscheinen:

 

Basierend auf den Beschlüssen des Stadtrates Erlangen besteht für ErlangenPass-Inhaber*innen die Möglichkeit zum Erwerb von vergünstigten Fahrkarten in der Preisstufe C. Seit Einführung dieses Angebotes erklärte sich die Stadt Erlangen bereit, Preisänderungen durch Erhöhung ihrer Zuschusszahlungen zu kompensieren. Die Preise für ErlangenPass-Inhaber konnten daher seit 2014 stabil gehalten werden.

 

Im Rahmen der Tarifmaßnahme 2021 wird der Stadtrat Erlangen in einem separaten Beschluss (siehe Vorlage 50/121/2018) wieder um eine Entscheidung zu den neuen Zuschusszahlungen und damit resultierenden Preisen gebeten.

 

Die Tabelle in Anlage 1 stellt die aktuellen Preise sowie die Varianten der Zuschüsse bei Erhöhung der Preise zum 1. Januar 2021 dar. Da bei den 4er-Streifenkarten die Preise unverändert bleiben, ist auch der jeweilige Zuschuss unverändert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

D) Weiteres Vorgehen

 

In der Gesellschafterversammlung des VGN vom 2. April 2020 haben die Gesellschafter einstimmig zugestimmt, den Richtungsbeschluss zur Tariferhöhung 2021 im schriftlichen Verfahren gemäß § 17 (4) Gesellschaftsvertrag einzuholen. Im Rahmen eines Umlaufverfahrens erfolgte dies am 4. Mai 2020. Nach der schriftlichen Beschlussfassung im Aufsichtsrat der ESTW und im Erlanger Stadtrat findet die Beschlussfassung im Grundvertragsausschuss des VGN und die Stimmabgabe des Vertreters des Stadtrats am 23. Juli 2020 statt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Preise und Varianten der Zuschusszahlungen bei der Tarifanpassung zum 1. Januar 2021

Anlage 2: VGN Preisblätter 2021