Betreff
Street Art - Pilotprojekt an der südlichen Giebelwand des Museumswinkels
Vorlage
47/001/2020
Aktenzeichen
IV/47/GA020
Art
Beschlussvorlage

Der Empfehlung der Kunstkommission zur Umsetzung des Entwurfs des Street-Art-Künstlers CASE wird gefolgt.

Die Verwaltung wird beauftragt, Street Art an der südlichen Giebelwand des Museumswinkels umzusetzen.


1.       Ergebnis/Wirkungen

Es soll künstlerisch überzeugende und qualitätsvolle Street Art wird an der südlichen Giebelwand des Museumswinkels angebracht werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

        Im Sommer 2019 diskutierte die Kunstkommission auf eine Initiative aus der Bürgerschaft hin die Frage, ob großflächige Fassadenkunst das Stadtbild Erlangens künstlerisch aufwerten könnte. Die Frage wurde in einen Zusammenhang mit dem kulturpolitischen Schwerpunkt von Ref IV „den öffentlichen Raum als Kunst- und Kulturraum verstärkt zu nutzen“ gesetzt, der darauf abzielt, die Auseinandersetzung mit und das Erleben von Kunst niederschwellig zu gestalten Die Kunstkommission befürwortet die Idee, Street Art in Erlangen zu etablieren, grundsätzlich sehr.

        Ein Fraktionsantrag der CSU-Fraktion vom 15.10.2019 (242/2019) konkretisierte die Idee und brachte sie in Zusammenhang mit der Bewerbung Nürnbergs und der Metropolregion zur Europäischen Kulturhauptstadt 2025. Er beauftragte die Verwaltung, nach einer geeigneten, gut einsehbaren städtischen Fassade zu suchen, um in einem ersten Schritt ein Street-Art-Kunstwerk von einem/einer renommierten Künstler*in zu verwirklichen. Die noch festzustellenden Kosten sollten als Mittelbereitstellung erfolgen. Das Kulturamt nahm den Auftrag in sein Arbeitsprogramm 2020 auf. 

        Der SPD-Fraktionsantrag vom 24.10.2019 (270/2019) zielte in eine ähnliche Richtung. Amt 47 sollte die Möglichkeit einer Umsetzung von Street Art und die Finanzierung im Kultur- und Freizeitausschuss vorstellen.

        Amt 47 berichtete im KFA vom 13.11.2019 (47/101/2019) über ein mögliches Vorgehen und die voraussichtlichen Kosten (Schätzung: 60.000 €), die bei einem Pilotprojekt entstehen würden. 

Im KFA am 29.01.2020 (47/109/2020) wurde die Weiterführung des Pilotprojekts beschlossen.

In beiden Beschlusstexten wurde verdeutlicht, dass eine Etablierung von Street Art an Erlanger Fassaden ohne Pilotprojekt nicht sinnvoll wäre: Die künstlerische und finanzielle Bewertung ist nur anhand eines konkreten Beispiels möglich. Auch Reaktionen aus der Bürgerschaft sind von Interesse, wenn man beurteilen möchte, ob Street Art auf anderen – Ziel: auch privaten – Fassaden angebracht werden sollte.

Des Weiteren wurde in den Beschlüssen ausgeführt, dass die Abteilung Bildende Kunst, Kunstpalais und Städtische Sammlung des Kulturamts Personalressourcen einkaufen muss, da Kunstprojekte, die mit Wettbewerben und Jurysitzungen verbunden sind, stets aufwändig sind.

Die Entscheidung für die Fassade am Museumswinkel Richtung Parkplatz wurde in Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde, dem Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung und dem Amt für Gebäudemanagement getroffen. Die Gebbertstraße wird auch von Auswärtigen stark frequentiert, die Südfassade ist von Weitem gut sichtbar. Es wird dem Künstler vertraglich mitgeteilt, dass die Fassade grundsätzlich nur temporär zur Verfügung steht. Inwieweit das Kunstwerk bei einer späteren Bebauung eine Rolle spielt, sollte völlig offenbleiben können.

 

3.    Prozesse und Strukturen


Die Idee, Street Art an Erlanger Fassaden zu etablieren, kam aus der Bürgerschaft.

        Der externe Projektleiter Simon Horn (Büro „Highlightz“ aus Bonn) brachte einen strukturierten Prozess auf den Weg. Er ließ sich von 45 teilweise international tätigen Künstler*innen ihre Portfolios schicken. Die Antwort auf die Frage, ob die Künstler*innen bereit wären, sich auf eine Auseinandersetzung mit dem Haus und seiner Geschichte einzulassen, war Teil der Bewertung der Vorjury, die sich in ihrer Sitzung auf fünf Künstler*innen einigte. Diese wurden nun aufgefordert, einen ausgearbeiteten und honorierten Vorschlag für Street Art auf dem Museumswinkel abzuliefern. Des Weiteren war gefordert, das eigene Werk in einigen Zeilen zu erläutern.

        Mitglieder der Vorjury waren Malte Lin-Kröger (Kommissarische Leitung Kunstpalais), Simon Horn (Highlightz Fassadendesign) und Carolina Martinez (Coworking Kreativlabor Erlangen und initiative Bürgerin).

        Die fünf eingereichten Wettbewerbsbeiträge wurden am 24.06.2020 durch das Preisgericht, das aus Mitgliedern der Kunstkommission bestand, bewertet. Nach ausführlicher Diskussion wurde die Empfehlung ausgesprochen, dem Stadtrat den Entwurf von Case (Künstlername) zur Umsetzung vorzuschlagen.

 

        Beschreibung des Kunstwerks:

        Zitat aus der Beschreibung des Entwurfs durch den Künstler:

        Der … Entwurf ist eine Darstellung, der die Untersuchungsmethodik der ersten Röntgenapparate choreographisch wiedergibt. Dieser Entwurf lässt sich mit Hilfe von Erweiterter Realität (Augmented Reality – AR) animieren. Die Erfindungen und technologischen Entwicklungen an diesem Ort sind überwältigend. Sie sind in dem im Gebäude befindlichen Museum aufgebaut.

 

        Für den Künstler ist es unumgänglich, die Geschichte und die Gegenwart (und bezogen auf AR auch die Zukunft) in das Konzept einzubinden.  

 

        Begründung der Entscheidung des Preisgerichts:

        Der Entwurf überzeugt die Jury durch eine geglückte Auseinandersetzung mit der Geschichte des Gebäudes in Anlehnung an historische Röntgenaufnahmen. Das Preisgericht ist der Auffassung, dass sich das Motiv schlüssig und organisch in die Gliederung der Wand einfügt, da die Bildgebung nicht plakativ, sondern transparent ist und auf ihren Hintergrund reagiert. Dieser Aspekt wird von der Unteren Denkmalschutzbehörde grundsätzlich begrüßt.

        Das Bild liefert vielfältige Assoziations- und Interpretationsmöglichkeiten, die weit über den genannten historischen Kontext hinausgehen, beispielsweise die Durchleuchtung der Privatsphäre, der medizinisch-technische Fortschritt etc.

 

        Das Preisgericht empfiehlt daher der Ausloberin, den Künstler Andreas von
Chrzanowski – alias „Case“ – mit der Realisierung des Street Art-Werkes zu beauftragen.

        Biografie:

        Andreas von Chrzanowski ist 1979 in Schmalkalden geboren.

        Er war Mitglied der im Jahr 2000 gegründeten Sprüher-Gruppe Ma’Claim. Der Stil der Gruppe ist von fotorealistischen Bildern geprägt.

        Seine eigenen Arbeiten beschäftigen sich seit 2008 vor allem mit dem menschlichen Körper.

        Werke von Case sind bereits in den USA, in Großbritannien und Deutschland realisiert worden.

        Andreas von Chrzanowski lebt und arbeitet in Frankfurt/Main.

 

 

Abschließende Bemerkung:

        Im Laufe dieses strukturierten Prozesses wurde deutlich, welche Summe insgesamt für das Pilotprojekt veranschlagt werden musste. Die externe Projektleitung, der Wettbewerbsprozess und das Anbringen der Kunst mit allen dabei anfallenden Posten ist tatsächlich auf rund 60.000 € zu beziffern. Diese Summe würde bei Folgeprojekten deutlich geringer ausfallen, da bereits Portfolios von Künstler*innen vorhanden sind und eine Direktbeauftragung möglich wäre.

 

        Amt 47 wird im Kultur- und Freizeitausschuss den Prozess abschließend bewerten, die Kosten aufschlüsseln und dem Kultur- und Freizeitausschuss zur Diskussion stellen. Dann kann entschieden werden, ob das Projekt Street Art an Erlanger Fassaden weitergeführt werden soll.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

 

5.    Ressourcen
Amt 47 schlägt vor, auf eine Mittelbereitstellung zu verzichten und stattdessen einen Teil der  nicht verausgabten Mittel der Zelte des Comic-Salons zur Deckung der Ausgaben zu verwenden. 

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 60.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:

Arbeitsprobe CASE

Bild Siegerentwurf

CSU-Fraktionsantrag 242/2019

Foto der Südfassade des Museumswinkels

SPD-Fraktionsantrag 270/2019