1. Der Bebauungsplan Nr. 402 – Nahversorgungszentrum Odenwaldallee – der Stadt Erlangen ist für das Gebiet zwischen der Odenwaldallee im Norden, der Evang.-Luth. Martin-Luther-Kirche im Osten, der Büchenbacher Anlage im Süden und der Katholischen Pfarrgemeinde Zu den heiligen Aposteln im Westen durch das 5. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 402 nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen (siehe Anlage 1).

Die Aufstellung erfolgt im Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung. Der Bebauungsplan wird daher ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

2. Die Grundlage für den Bebauungsplan bildet der überarbeitete Siegerentwurf des Studio Dietzig für Architektur, München (siehe Anlagen 5).

 

3.   Der Antrag der Klimaliste Nr. 067/2020 vom 19.05.2020 ist damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        a) Anlass und Ziel der Planung

        Anfang 2018 wurde das ca. 3400 m² große Grundstück südlich der Odenwaldallee in Büchenbach durch die Vorhabenträgerin erworben. Auf dem Grundstück befindet sich das bestehende Nahversorgungszentrum, in dem sich derzeit eine Sparkassen-Filiale, ein Norma-Supermarkt, ein Restaurant und mehrere Kleingewerbetreibende befinden. Der mittlerweile veraltete Gebäudekomplex soll durch einen modernen, hochwertigen Neubau ersetzt werden.

       

        Das Gebiet zeichnet sich durch eine heterogene Bebauung aus. Nördlich der Odenwaldallee befinden sich mehrere frei stehende Geschosswohnungsbauten mit bis zu acht Geschossen mit dazwischenliegenden Freiflächen. Im Süden des Nahversorgungszentrums besteht die Bebauung aus Geschosswohnungsbauten in einem blockrandähnlichen Charakter mit innenliegenden Freiflächen. Im Norden/Nord-Westen gibt es entlang der Odenwaldallee Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäuser. Östlich des Plangebietes ist die Bebauung durch Einrichtungen der Evang.-Luth.-Kirche, dem Martin-Luther-Kindergarten und der Mönauschule geprägt.

 

        Um ein verträgliches Konzept zu entwickeln, hat in Abstimmung mit der Verwaltung ein eingeladener städtebaulicher Realisierungswettbewerb für die Entwicklung des neuen Nahversorgungszentrum durch die Vorhabenträgerin stattgefunden. Im Preisgericht, das am 05.09.2019 getagt hat, waren neben Vertretern des Vorhabenträgers auch Mitglieder der Fraktionen und externe Sachverständige stimmberechtigt. Den 1. Preis hat die Wettbewerbsarbeit des Studio Dietzig für Architektur, München (siehe Anlage 2) gewonnen. Die Arbeit sieht ca. 90 barrierefreie Wohneinheiten vor. Davon sollen auf Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom Oktober 2014 30% als EOF-geförderter Mietwohnungsbau entstehen.

 

        In den geplanten Baukörpern ist Platz für einen großen Nahversorger und kleinere Gewerbetreibende vorgesehen. Außerdem sollen durch Punkt-Hochbauten Wohnungen geschaffen werden. Hierdurch soll zum einen die Nahversorgung für den Bereich Büchenbach-Nord gesichert und zum anderen dringend benötigter Wohnraum innerhalb des Stadtgebiets geschaffen werden. Der geltende Bebauungsplan sieht auf der Fläche keine gewerbliche Nutzung vor, weswegen durch die Aufstellung des Bebauungsplans an dieser Stelle auch das benötigte Baurecht zur Sicherung einer Nahversorgung geschaffen werden soll.

 

Das Preisgericht beschloss einstimmig die Empfehlung an die Ausloberin, die Arbeit und das Team des 1. Preises für die weitere städtebauliche Planung und Entwicklung zu beauftragen. Dabei sind die vom Preisgericht genannten Empfehlungen zu berücksichtigen (siehe Anlage 2).

 

        Infolge des Wettbewerbverfahrens wurden Anregungen und Bedenken in einer Reihe von Veranstaltungen und Schreiben bzw. Anträge geäußert, im Wesentlichen von:     

·         Ausstellungseröffnung und Infoveranstaltung am 18.10.2019 in der Evang. Kirchengemeinde Martin Luther Kirche in Büchenbach,

·         der Bürgerbeteiligung Winterwerkstatt im Rahmen der Voruntersuchung ISEK Soziale Stadt am 25.01.2020,

·         der Anträge der SPD/FDP-Fraktionen vom 21.01.2020,

·         der CSU Fraktion vom 20. und 21.01.2020,

·         der Diakonischen Runde vom 28. und 29.01.2020 und

·         durch Schreiben der Katholischen Kirchengemeinde vom 02.02.2020.

Darüber hinaus wurde durch Bürgerinnen und Bürger über das Internetportal „openPetition“ eine öffentliche Kritik am geplanten Bauvorhaben geäußert und verschiedene Forderungen aufgestellt. Diese an den Oberbürgermeister gerichtete Petition mit 1.755 Unterschriften (Stand 19.02.2020) wurde durch den Oberbürgermeister mit Schreiben vom 28.02.2020 beantwortet (siehe Anlage 3).

Die Vorhabenträgerin und deren Planer haben sich im Anschluss mit allen Stellungnahmen auseinandergesetzt, diese in tabellarischer Form zusammengestellt und Antworten bzw. Reaktionen zu den Wünschen und Verbesserungsvorschlägen formuliert (siehe Anlage 4). Der Siegerentwurf wurde auf dieser Grundlage überarbeitet (siehe Anlage 5).

 

Weitere Termine sind auf Anregung des UVPA in der Sitzung vom 19.05.2020 zwischen der Vorhabenträgerin mit Vertretern der Diakonischen Runde und des Stadtteilbeirats unter anderem am 17.06.2020 von 15:00 – 17:00 Uhr in der Martin-Luther-Kirche (Kenntnisstand 10.06.2020) geplant.

 

        Vor diesem Hintergrund bildet die Aufstellung des 5. Deckblattes zum Bebauungsplanes Nr. 402 – Nahversorgungszentrum Odenwaldallee – für das Gebiet zwischen Odenwaldallee, Büchenbacher Anlage, Katholische Kirchengemeinde Zu Den Heiligen Aposteln und Evang.-Luth. Martin-Luther-Kirche eine geeignete Maßnahme, um einen Beitrag zur Gewährleistung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, der Sicherung der fußläufigen Nahversorung, der Schaffung und des Erhalts sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie als Innenentwicklung einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu leisten.

 

        b) Geltungsbereich

        Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück mit der Flst. Nr. 201 der Gemarkung Büchenbach. Die Größe des Planbereichs beträgt ca. 0,34 ha (siehe Anlage 1).

 

        c) Planungsrechtliche Grundlage

        Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt und mit dem Planzeichen für sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen gekennzeichnet.

 

        Die geplante Gewerbe- und Wohnnutzung auf den Gemeinbedarfsflächen weicht von der Darstellung des FNP ab. Eine Anpassung des FNP soll gegebenenfalls im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt werden. Die geordnete städtebauliche Entwicklung der Stadt Erlangen wird dadurch nicht beeinträchtigt.

 

        d) Rahmenbedingungen

        Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind u.a. zu berücksichtigen:

·         Grundlage für die Gestaltung des Plangebiets bildet der überarbeitete 1. Preis des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes

·         Lage des Planbereichs im Umgriffsgebiet der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) für die angestrebte Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ / ISEK

·         Verkehr (MIV-Leistungsnachweis, ruhender Verkehr, ÖPNV, Wegeverbindungen)

·         Prüfung und Bewertung der Lärmsituation an der Odenwaldallee

 

e) Städtebauliche Ziele

Städtebauliche Ziele wurden bereits in der Auslobung zum städtebaulichen Realisierungswettbewerb definiert und das Ergebnis des Wettbewerbes hat gezeigt, dass diese Ziele erreichbar sind:

·         Neubau Nahversorgungszentrums und Schaffung neuer Wohnraum

·         Verträgliche Baudichte (bis 7 Vollgeschosse), um möglichst eine große Zahl an Wohnungen zu ermöglichen

·         notwendige Stellplätze Bestandswohnungen und Neubauten in einer Tiefgarage vorsehen

·         Vielfalt und soziale Durchmischung des Quartiers durch geeignetes Wohnungs-gemenge fördern (Eigenheim / freifinanzierte Mietwohnungen / 30 % EOF-geförderte Mietwohnungen)

·         Wohnumfeld verbessern

·         Städtebauliche Durchlässigkeit des Quartiers in Nord-Süd-Richtung

·         Anbindung vorhandener Fuß- und Radwege

·         Begrünung Flachdächer

·         hohe Energieeffizienz der Gebäude und Nutzung von Photovoltaik

 

Auch die im Rahmen der Erarbeitung des ISEK „Soziale Stadt“ Büchenbach-Nord 2030 hierbei gewonnenen Erkenntnisse spiegeln diese städtebauliche Zielsetzung grundsätzlich wieder (vgl. Vorlage 610.3/091/2020).

 

Ergänzend zu den zuvor genannten Zielen sollen folgende Anregungen aus dem Antrag der Klimaliste vom 19. Mai 2020 ebenso in der weiteren Planung berücksichtigt werden (siehe Anlage 6):

·         Auslegung des Flachdachs im 1. Stock als Garten für die Bewohner der darüber liegenden Stockwerke

·         Nutzung des Regenwassers der im 5. Stock liegenden Dächer zur Bewässerung der Gründach-Gärten

·         Anzustreben ist die Ausführung eines Passivhaus-Energiestandards, mindestens Ausführung des KfW40-Standards.

·         Maximale Ausnutzung der Dachflächen für Photovoltaik (jedes Dach mit Potenzial von ca. 50 kW Anlage)

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

        Aufstellung des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 402 - Nahversorgungszentrum Odenwaldallee - der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        a) Änderung             

        Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des Bebau-ungsplans durch das 5. Deckblatt für das Gebiet südlich der Odenwaldallee, westlich des Evang.-Luth. Martin-Luther-Kirche, östlich der Katholischen Pfarrgemeinde Zu Den Heiligen Aposteln und nördlich der Büchenbacher Anlage, nach den Vorschriften des BauGB. Mit diesem 5. Deckblatt soll der Bebauungsplan Nr. 402 – Nahversorgungszentrum Odenwaldallee –teilweise ersetzt werden.

        Der Bebauungsplan soll im Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan zur Innenentwicklung aufgestellt werden. Es handelt sich um eine bereits vollständig versiegelte Fläche in zentraler Ortslage. Der Bebauungsplan steht in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem 4. Deckblatt zum Bebauungsplan 199 – Odenwaldallee –. Die zulässige Grundfläche beider Bebauungspläne im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO wird unter 20.000 m² liegen. Mit dem Bebauungsplan wird keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, die der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Ebenso werden keine Erhaltungsziele und Schutzzwecke der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000-Gebiete) beeinträchtigt.

 

        b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

        Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchge-führt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwick-lung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.

        Darüber hinaus wird, soweit es die aktuelle Situation (Corona-Pandemie) zulässt, den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort der Stand der Planung dargelegt werden (z.B. in öffentlichen Informationsveranstaltungen).

       

        c) Frühzeitige Behördenbeteiligung

        Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.

 

4.    Klimaschutz:

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird in der Begründung auf alle möglichen Folgen und Auswirkungen auf das Klima eingegangen.

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden

 


Anlagen:            

1. Lageplan mit Geltungsbereich

2. Preisgerichtsprotokoll (Auszug)

3. Petitionsschreiben an Oberbürgermeister und Antwortschreiben

4. Tabellarische Aufarbeitung Kritik & Wünsche mit Stellungnahmen, Stand 26.02.2020

    (Vorhabenträgerin/Planer)

5. Überarbeitung Siegerentwurf, Stand April 2020 (Vorhabenträgerin/Planer)

6. Antrag 067/2020 Klimaliste Erlangen