Betreff
Einführung einer Klinik-Linie zum Fahrplanwechsel 2020/2021 in Form eines einjährigen Probebetriebes und Ausblick zu einer Weiterentwicklung als City-Linie
Vorlage
613/004/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Klinik-Linie als „Stufe I“ mit den im Sachbericht beschriebenen Eckdaten und einem 10-minuten-Takt zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2020 in Form eines einjährigen Probebetriebes umzusetzen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gespräche mit dem Universitätsklinikum über die finanziellen Rahmenbedingungen weiterzuführen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2021 anzumelden.
  4. Antrag Nr. 085/2020 der FDP Stadträte ist hiermit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ein erstes Konzept einer Kleinbuslinie, die den Großparkplatz mit der nördlichen Altstadt und den Universitätskliniken verbindet, wurde mit Beschluss Nr. 613/211/2018 vorgestellt. Ziel ist es hierbei vor allem, die Erreichbarkeit der Altstadt und der Kliniken auf umweltfreundliche Weise zu verbessern, da derzeit auf dieser Achse keine direkte Busverbindung besteht. Insbesondere für Mitarbeiter und Besucher der Kliniken bedeutet diese Anbindung eine deutliche Verbesserung. Die zu einem späteren Zeitpunkt geplante Einführung eines Kombi-Tickets zum Parken am Großparkplatz und Umsteigen in die Klinik-Linie führt darüber hinaus zu einer Entlastung der Innenstadt vom motorisierten Individualverkehr.

 

Der Betrieb ist langfristig mit umweltfreundlichen Elektro-Kleinbussen vorgesehen. Die für einen Förderantrag erforderliche Projektskizze zur Beschaffung der Fahrzeuge wurde im Frühjahr 2019 eingereicht (siehe Beschluss 613/260/2019) und nach einer längeren Auswahlphase des Fördergebers inzwischen positiv geprüft. Die ESTW haben daraufhin im April 2020 den Förderantrag gestellt. Für die Prüfung des Förderantrages und die anschließende Beschaffung von Fahrzeugen muss von einem längeren Zeitraum ausgegangen werden.

 

Der Lenkungskreis Stadtverkehr, welcher aus dem Referat VI und der Geschäftsführung der ESTW Stadtverkehr GmbH besteht, empfiehlt einen einjährigen Probebetrieb der untenstehend erläuterten Klinik-Linie („Stufe I“). Das Konzept der Klinik-Linie mit Ausblick einer daraus weiterentwickelten City Linie („Stufe II“) wurde dem Aufsichtsrat der ESTW am 8. Mai 2020 vorgestellt.

 

Zu dieser Thematik liegt seit 8. Juni 20 Antrag Nr. 085/2020 der FDP Stadträte bzgl. einer Shuttlebus-Linie vor, der hiermit ebenfalls behandelt wird.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

„Stufe I“: Klink-Linie

Die Linienführung und Haltestellen sind in der Anlage 1 unter „Eckdaten Variante 1“ ersichtlich. Für die übergangsweise Umsetzung zum Fahrplanwechsel 2020/21 ist die „Stufe I“ als Probebetrieb von einem Jahr vorgesehen. Der Linienverlauf verbindet den Großparkplatz mit dem Fuchsengarten, der nördlichen Altstadt, die Kliniken und mit dem Zollhaus. Neue Haltestellen sind am E-Werk und am neuen Bettenhaus vorgesehen. Neben dem Zollhaus werden außerdem die neue Haltestelle in der Schillerstraße sowie die Haltestelle Hindenburgstraße angebunden. Der Betrieb ist in einem 10-Minuten-Takt geplant.

 

„Stufe I“ wurde aus mehreren Gründen im Lenkungskreis Stadtverkehr als Übergangslösung gewählt. Der kürzere Linienverlauf ermöglicht bei der gleichen Anzahl an Fahrzeugen einen dichteren Takt und erfüllt das Hauptziel, die nördliche Altstadt und Kliniken an den Großparkplatz bzw. Bahnhof Erlangen anzubinden, während bei „Stufe II“ im südlichen Linienverlauf bereits eine dichtere ÖPNV-Erschließung vorliegt (Universitätsstraße: Linien 289, 293 sowie dichte Anbindung der Arcaden, des Bahnhofes und des Hugenottenplatzes durch Stadt- und Regionalbuslinien). Zudem ist eine frühzeitigere Umsetzung gegenüber der komplexeren, gegenläufigen Ringvariante möglich.

 

„Stufe II“: City-Linie

Mittelfristig wird angestrebt, den Übergangsbetrieb auf „Stufe II“ als E-Bus City-Linie zu erweitern und in diesem Zusammenhang das Liniennetz (u.a. Entlastung der Goethestraße) zu optimieren. Die Erfahrungen aus der Übergangslösung der Klinik-Linie können evaluiert und zu Optimierungszwecken genutzt werden. Der Linienverlauf soll dabei, wie in Anlage 1 unter „Projektskizze E-Bus City Linie“ beschrieben, als gegenläufige Innenstadtringlinie erfolgen.

Nach dem Abschluss des Förderantrages der ESTW und nach Konkretisierung der weitergehenden Planungen zur City-Linie wird im Ausschuss über das weitere Vorgehen informiert.

 

Die infrastrukturellen Rahmenbedingungen an der Eisenbahnunterführung Münchener Straße stellen jedoch weiterhin einen erschwerenden Faktor für die Umsetzung dar. Probeweise haben die ESTW eine Befahrung der Unterführung mit den Kleinbusmodellen Mercedes MidCity und Iveco Daily durchgeführt. Das Durchfahren war nur mit der Nutzung der Gegenfahrbahn möglich. Die Machbarkeitsstudie (siehe Beschluss 613/260/2019), welche unter anderem die Ertüchtigung des Linienbusverkehrs unter der Bahnunterführung Münchener Straße untersucht, muss noch abgeschlossen werden. Daraus abgeleitete Lösungsansätze können verkehrsrechtlicher, verkehrstechnischer oder infrastruktureller Natur sein. Die Ergebnisse werden in Kürze vorgestellt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die von den ESTW geschätzten Gesamtkosten der „Stufe I“ (Klinik-Linie) belaufen sich bei einem 10-Minuten-Takt auf ca. 660.000 € pro Jahr. Gegenüber dem 15-Minuten-Takt sind dies zusätzlich ca. 212.000 € pro Jahr. Die Finanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt.

Die Gesamtkosten der längerfristigen City-Linie können erst im Anschluss an die Förderzusage genau ermittelt werden und bilden die Grundlage eines im Anschluss erfolgenden, zusätzlichen Stadtratsbeschlusses. Die Finanzierung soll auch hier aus dem städtischen Haushalt erfolgen.

 

In Abstimmung mit dem Universitätsklinikum wird die Nachfrage von klinikbezogenem Verkehr in die Planung der Klinik-Linie aufgenommen (z.B. Berücksichtigung von Schichtzeiten der Mitarbeiter, Abstimmung der Abfahrten vom Großparkplatz auf die S-Bahn). Darüber hinaus wird versucht, eine Beteiligung an der Finanzierung der Klinik-Linie seitens des Universitätsklinikums zu erzielen. In diesem Zusammenhang wird zudem erörtert, inwiefern Klinikmitarbeiter die Klinik-Linie kostenlos nutzen können. Die Abstimmungen hierzu laufen derzeit.

 

Die Einführung des geplanten Kombi-Tickets ist zum Übergangsbetrieb ab dem Fahrplanwechsel 2020/21 noch nicht umsetzbar, da der Abstimmungsbedarf mit dem VGN und der Beschluss in den VGN-Gremien sowie die Integration in den Tarif einen längeren Zeitraum erfordert. Die Umsetzung wird zum Fahrplanwechsel 2021/2022 angestrebt.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv* durch Förderung des ÖPNV als umweltverträgliche Verkehrsart

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden und müssen für den Haushalt angemeldet werden


Anlagen:

Anlage 1:    Sachbericht zum Konzept der Klinik-Linie mit Ausblick auf die City-Linie

Anlage 2:    Antrag Nr. 085/2020 der FDP Stadträte vom 08.06.2020