Die Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung der Stadt Erlangen (Entwurf vom 26.05.2020, Anlage 1) wird beschlossen.

 


1.   Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder; Entschädigung

Bei den in § 3 Abs. 2 Buchstabe a bis c der Gemeindesatzung genannten Beträgen werden Steigerungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst oder der Beamtenbesoldung unmittelbar berücksichtigt. Daher entsprechen die bislang abgedruckten Beträge nicht den derzeitigen Zahlungen.

Die Fraktionszuschüsse werden in Absprache mit den Fraktionen und Ausschussgemeinschaften angepasst. Dabei werden sowohl die Zuordnung zu den Gruppen des Grundbetrags wie auch die Beträge verändert.

Die Aufwandsentschädigung für Stadtratsmitglieder und für den Fraktionsvorsitz werden nicht erhöht, es werden die Beträge auf die derzeitigen Zahlbeträge aktualisiert.

Die Höhe des Sitzungsgeldes, das selbständig tätige Stadtratsmitglieder auf Antrag für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer bis längstens 19:00 Uhr erhalten, wird auf den Wert den die Stadt Nürnberg ihren Stadtratsmitgliedern bezahlt erhöht.

2.   Tätigkeit sonstiger ehrenamtlicher Mitglieder; Entschädigung

Durch die Änderung von § 4 Abs. 1 und 2 der Gemeindesatzung wird klargestellt, dass grundsätzlich alle Beiräte der Stadt Erlangen sowie die Mitglieder des Jugendparlaments und die vom Stadtrat berufenen Mitglieder des Jugendhilfeausschusses eine Entschädigung in gleicher Höhe erhalten.

Die Entschädigung für Mitglieder des Baukunstbeirats wird in einer eigenen Satzung festgelegt. Diese unterscheidet sich von den Festlegungen in der Gemeindesatzung, da es sich bei den Mitgliedern um auswärtige Fachkräfte handelt.

3.   Inkrafttreten

Die Änderungen sollen mit Beginn der Wahlzeit in Kraft treten. Eine Rückwirkung ist in diesem Fall möglich, da insbesondere der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht verletzt wird, denn es erfolgt eine Besserstellung.

 

4.   Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

X nein

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

40.000 €

bei Sachkonto: 542121

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      X               sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Entwurf der Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung der
                        Stadt Erlangen vom 26.05.2020

                        Anlage 2: synoptische Darstellung