Betreff
Aufhebung der Aufparkregelung in der Oberen Karlstraße
Vorlage
613/001/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der Umsetzung der Maßnahmenvorschläge des Klimanotstandes die Aufhebung der Aufparkregelung in der östlichen Oberen Karlstraße umzusetzen.

 

  1. Im Vorfeld zur Umsetzung wird die Verwaltung beauftragt, die betroffenen Anwohner, Einzelhändler und Gastronomen in der Oberen Karlstraße sowie den Stadtteilbeirat Innenstadt in die Umsetzung einzubinden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zur Förderung des Fußverkehrs soll das Gehwegparken in der Innenstadt schrittweise aufgehoben werden. Die Rücknahme des Aufparkens in der Engelstraße wurde bereits beschlossen. Als nächster Schritt soll, in Abstimmung mit den betroffenen Anwohnern, Einzelhändlern und Gastronomen sowie mit dem Stadtteilbeirat Innenstadt, das Aufparken in der östlichen Oberen Karlstraße entfallen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Am 14.05.2019 wurde im UVPA über den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen zur Aufhebung der Aufparkregelungen in der Innenstadt informiert (vgl. 613/245/2019). Zuvor wurden in der Sitzung des Stadtteilbeirats Innenstadt am 14.02.2019 die Regelungen und die Problemlage zum Aufparken in der Innenstadt vorgestellt und diskutiert. Mit oberster Priorität zur Rücknahme des Gehwegparkens wurde vom Stadtteilbeirat Innenstadt die Engelstraße genannt. Als erster Schritt wurde daher vom UVPA am 14.05.2019 beschlossen, die vorhandene Aufparkregelung in der Engelstraße, die auf der Nordseite zwischen der Schiffstraße und dem Theaterplatz in den Abend- und Nachtstunden sowie auf der Südseite ganztags besteht, zurückzunehmen. Die Umsetzung erfolgt in Kürze. Die betroffenen Anwohner, Einzelhändler und Gastronomen werden im Vorfeld über die geplante Änderung durch einen Flyer informiert werden.

Als zweiter Schritt soll, wie in der Sitzung des Stadtteilbeirats Innenstadt am 14.02.2020 abgestimmt, die Aufhebung der Aufparkregelung im östlichen Bereich der Oberen Karlstraße erfolgen. Die Obere Karlstraße zeichnet sich durch eine hohe Anzahl an Geschäften aus und bildet einen wichtigen Übergang von der Fußgängerzone „Untere Karlstraße“ in die umgebende Innenstadt. Sie hat daher eine hohe Verbindungs- und Aufenthaltsfunktion und soll für zu Fuß Gehende aufgewertet werden. Die Verbindungsfunktion der Oberen Karlstraße wurde demgemäß im Rahmen des im Verkehrsentwicklungsplan erarbeiteten Fußwegenenetz für die Innenstadt als wichtige Fußwegeachse (2. Ordnung) definiert (vgl. 613/201/2018/1). Auch vom Meinungsträgerkreis Innenstadt wurde die Obere Karlstraße als besonders problematischer Standort im Hinblick auf das Gehwegparken gewertet und der Handlungsbedarf mit hoher Priorität eingestuft (vgl. Jahresbericht zur Innenstadtentwicklung 2016/2017 S. 29).

Im östlichen Abschnitt der Oberen Karlstraße zwischen Fahrstraße und Bohlenplatz ist das Aufparken auf dem südlichen Gehweg ganztägig erlaubt (vgl. Anlage 1 und 2). Die Restgehwegbreiten liegen in diesen Bereichen unter 1,80 m. Insgesamt sind dort von der Aufparkregelung (StVO Zeichen 315) ca. 10 Stellplätze betroffen. Bewohnerstellplätze sind in diesem Bereich nicht angeordnet und das Parken ist temporär gebührenpflichtig (werktags 8-19 h, 3 Stunden mit Parkschein).

Eine Verlagerung der Stellplätze auf die Fahrbahn ist aufgrund deren zu geringer Breite nicht möglich. Innerhalb des Bereiches des Bewohnerparkgebietes 1 sind jedoch ganztägig noch Stellplatzkapazitäten vorhanden (Auslastung ganztägig ca. 70 %). Zudem stehen auch im Parkhaus Henkestraße (Entfernung 300 m) ausreichend freie Parkplätze (Auslastung ganztägig ca. 30 %) für Kunden und Besucher als Ersatz für die entfallenden Stellplätze zur Verfügung. Die Verlagerung der Oberflächenstellplätze in Parkhäuser entspricht auch dem im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans vorgesehenen Parkraumkonzept für die Innenstadt (vgl. 613/125/2017 und 613/128/2017).

Daher soll die Aufparkregelung in der Oberen Karlstraße in dem in Anlage 1 befindlichen räumlichen Umgriff zurückgenommen werden. Dadurch verbessert sich nicht nur die Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende, sondern gleichzeitig wird durch die Auflassung der Parkflächen auch die Sicherheit für Radfahrende auf der Fahrbahn erhöht.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit erfolgtem Beschluss wird die Verwaltung die Aufhebung der Aufparkregelung in der östlichen Oberen Karlstraße umsetzen und die betroffenen Anwohner, Einzelhändler und Gastronomen sowie den Stadtteilbeirat Innenstadt in die Umsetzung einbeziehen. Hierfür soll eine Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Die Bürgerbeteiligung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Quartiermsmanagement im Rahmen der "Sozialen Stadt"-Innenstadt und dem Citymanagement im Rahmen der Bürger-/Anliegerbeteiligung.

Im Zuge des Parkraumkonzepts Innenstadt wird zudem die Vorgehensweise zur weiteren schrittweisen Aufhebung des Gehwegparkens in der Innenstadt konkretisiert.

Die Maßnahme der Aufhebung der Aufparkregelung in der Oberen Karlstraße hat positive Auswirkungen auf den Klimaschutz, da damit eine bewusste Förderung des Fußverkehrs als umweltverträgliche Verkehrsart erfolgt. Zudem entspricht dies dem im Rahmen des Klimanotstands entwickelten Maßnahmenpaket, welches u.a. die Verbreiterung von Gehwegen durch die Rücknahme von 200 Gehgwegparkern im Stadtgebiet bei Gehwegbreiten unter 1,80 m vorsieht (vgl. 13/339/2019).

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv* Förderung des Fußverkehrs

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 Übersichtsplan Aufparkregelung östliche Obere Karlstraße

Anlage 2 Dokumentation Aufparkregelung östliche Obere Karlstraße