- Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der
Umsetzung der Maßnahmenvorschläge des Klimanotstandes die Aufhebung der
Aufparkregelung in der östlichen Oberen Karlstraße umzusetzen.
- Im Vorfeld zur Umsetzung wird die Verwaltung beauftragt, die betroffenen Anwohner, Einzelhändler und Gastronomen in der Oberen Karlstraße sowie den Stadtteilbeirat Innenstadt in die Umsetzung einzubinden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Zur Förderung des Fußverkehrs soll das Gehwegparken in der Innenstadt schrittweise aufgehoben werden. Die Rücknahme des Aufparkens in der Engelstraße wurde bereits beschlossen. Als nächster Schritt soll, in Abstimmung mit den betroffenen Anwohnern, Einzelhändlern und Gastronomen sowie mit dem Stadtteilbeirat Innenstadt, das Aufparken in der östlichen Oberen Karlstraße entfallen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Am 14.05.2019
wurde im UVPA über den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen zur
Aufhebung der Aufparkregelungen in der Innenstadt informiert (vgl.
613/245/2019). Zuvor wurden in der Sitzung des Stadtteilbeirats Innenstadt am
14.02.2019 die Regelungen und die Problemlage zum Aufparken in der Innenstadt
vorgestellt und diskutiert. Mit oberster Priorität zur Rücknahme des
Gehwegparkens wurde vom Stadtteilbeirat Innenstadt die Engelstraße genannt. Als
erster Schritt wurde daher vom UVPA am 14.05.2019 beschlossen, die vorhandene Aufparkregelung in der
Engelstraße, die auf der Nordseite zwischen der Schiffstraße und dem
Theaterplatz in den Abend- und Nachtstunden sowie auf der Südseite ganztags
besteht, zurückzunehmen. Die Umsetzung erfolgt in Kürze. Die betroffenen
Anwohner, Einzelhändler und Gastronomen werden im Vorfeld über die geplante Änderung durch einen Flyer informiert werden.
Als zweiter Schritt soll, wie in der
Sitzung des Stadtteilbeirats Innenstadt am 14.02.2020 abgestimmt, die Aufhebung
der Aufparkregelung im östlichen Bereich der Oberen Karlstraße erfolgen. Die
Obere Karlstraße zeichnet sich durch eine hohe Anzahl an Geschäften aus und
bildet einen wichtigen Übergang von der Fußgängerzone „Untere Karlstraße“ in
die umgebende Innenstadt. Sie hat daher eine hohe Verbindungs- und
Aufenthaltsfunktion und soll für zu Fuß Gehende aufgewertet werden. Die
Verbindungsfunktion der Oberen Karlstraße wurde demgemäß im Rahmen des im
Verkehrsentwicklungsplan erarbeiteten Fußwegenenetz für die Innenstadt als wichtige Fußwegeachse (2. Ordnung)
definiert (vgl. 613/201/2018/1). Auch vom Meinungsträgerkreis Innenstadt wurde
die Obere Karlstraße als besonders problematischer Standort im Hinblick auf das
Gehwegparken gewertet und der Handlungsbedarf mit hoher Priorität eingestuft
(vgl. Jahresbericht zur Innenstadtentwicklung
2016/2017 S. 29).
Im östlichen Abschnitt der Oberen Karlstraße
zwischen Fahrstraße und Bohlenplatz ist das Aufparken auf dem südlichen Gehweg
ganztägig erlaubt (vgl. Anlage 1 und 2). Die Restgehwegbreiten liegen in diesen
Bereichen unter 1,80 m. Insgesamt sind dort von der Aufparkregelung (StVO
Zeichen 315) ca. 10 Stellplätze betroffen. Bewohnerstellplätze sind in diesem
Bereich nicht angeordnet und das Parken ist temporär gebührenpflichtig
(werktags 8-19 h, 3 Stunden mit Parkschein).
Eine Verlagerung der Stellplätze auf die
Fahrbahn ist aufgrund deren zu geringer Breite nicht möglich. Innerhalb des
Bereiches des Bewohnerparkgebietes 1 sind jedoch ganztägig noch
Stellplatzkapazitäten vorhanden (Auslastung ganztägig ca. 70 %). Zudem stehen
auch im Parkhaus Henkestraße (Entfernung 300 m) ausreichend freie Parkplätze
(Auslastung ganztägig ca. 30 %) für Kunden und Besucher als Ersatz für die
entfallenden Stellplätze zur Verfügung. Die Verlagerung der
Oberflächenstellplätze in Parkhäuser entspricht auch dem im Rahmen des
Verkehrsentwicklungsplans vorgesehenen Parkraumkonzept für die Innenstadt (vgl.
613/125/2017 und 613/128/2017).
Daher soll die Aufparkregelung in der Oberen
Karlstraße in dem in Anlage 1 befindlichen räumlichen Umgriff zurückgenommen
werden. Dadurch verbessert sich nicht nur die Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit
für zu Fuß Gehende, sondern gleichzeitig wird durch die Auflassung der
Parkflächen auch die Sicherheit für Radfahrende auf der Fahrbahn erhöht.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit erfolgtem
Beschluss wird die Verwaltung die Aufhebung der Aufparkregelung in der
östlichen Oberen Karlstraße umsetzen und die betroffenen Anwohner,
Einzelhändler und Gastronomen sowie den Stadtteilbeirat Innenstadt in die Umsetzung einbeziehen. Hierfür soll eine Informationsveranstaltung
durchgeführt werden. Die Bürgerbeteiligung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem
Quartiermsmanagement im Rahmen der "Sozialen Stadt"-Innenstadt
und dem Citymanagement im Rahmen der Bürger-/Anliegerbeteiligung.
Im Zuge des Parkraumkonzepts
Innenstadt wird zudem die Vorgehensweise zur weiteren schrittweisen Aufhebung des Gehwegparkens in der Innenstadt
konkretisiert.
Die Maßnahme der Aufhebung der
Aufparkregelung in der Oberen Karlstraße hat positive Auswirkungen auf den
Klimaschutz, da damit eine bewusste Förderung des Fußverkehrs als
umweltverträgliche Verkehrsart erfolgt. Zudem entspricht dies dem im Rahmen des
Klimanotstands entwickelten Maßnahmenpaket, welches u.a. die Verbreiterung von
Gehwegen durch die Rücknahme von 200 Gehgwegparkern im Stadtgebiet bei
Gehwegbreiten unter 1,80 m vorsieht (vgl. 13/339/2019).
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv* Förderung des Fußverkehrs
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 Übersichtsplan Aufparkregelung östliche Obere Karlstraße
Anlage 2 Dokumentation Aufparkregelung östliche Obere Karlstraße