Betreff
Änderungen in der Inneren Brucker Straße sowie Auflösung der Lieferzone in der Goethestraße
Vorlage
614/097/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Inneren Brucker Straße (zwischen Goethestraße und Hauptstraße) musste aufgrund der Freigabe der Einbahnstraße für Fahrradverkehr entgegen der Fahrtrichtung (Innere Brucker Straße, Friedrichstraße, Bohlenplatz sowie Luitpoldstraße), der Reduzierung des Gehwegaufparkens in der Innenstadt und eine Verlegung der Lieferzone in der Goethestraße, Ecke Innere Brucker Straße ein neuer Beschilderungsplan erstellt werden.

Für die Gründe der Freigabe der Einbahnstraßen für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung und der Reduzierung des Gehwegaufparkens wird auf die jeweiligen Beschlüsse (321/109/2013 und 613/118/2017) verwiesen.
In diesem Zuge wird auch die Erweiterung der Fußgängerzone in der Friedrichstraße (Beschluss 613/179/2018) umgesetzt.


Bzgl. der Lieferzone in der Goethestraße ist festzuhalten, dass aufgrund einer Beschwerde die Lieferzone rechtlich überprüft werden musste. In der Prüfung stellte sich heraus, dass die Lieferzone an diesem Ort rechtswidrig ist und deshalb verlegt werden muss.

Grund hierfür ist, dass eine Lieferzone generell nicht auf dem Gehsteig positioniert werden kann. Das absolute Haltverbot (VZ 283) gilt immer nur für die Fahrbahn und kann keinesfalls auf den Gehsteig ausgeweitet werden. Es gibt keine Möglichkeit auf dem Gehweg eine Lieferzone korrekt auszuschildern. Zudem dürfen Lkw`s generell nicht auf den Gehsteig halten oder parken. Der Grundsatz, dass Kfz über 2,8t zulässiger Gesamtmasse nicht auf Gehwegen parken dürfen, gilt immer.
Insofern musste für diese Lieferzone Ersatz gefunden werden.

Andere Lieferverkehrszonen, die bereits in der Stadt Erlangen eingerichtet wurden, befinden sich auf der Fahrbahn bzw. auf dem Seitenstreifen und sind hiervon nicht betroffen.


Im Ergebnis wurde deshalb die Lieferzone auf die Nordseite der Inneren Brucker Straße gelegt. Ebenso befinden sich dort zwei personenbezogene Behindertenparkplätze und weitere Parkplätze, die sich auf die gesamte Strecke der Nordseite der Inneren Brucker Straße zwischen Goethestraße und Hauptstraße erstrecken.

Auf der Südseite wird aufgrund der zu geringen Gehwegbreiten das Halten und Parken untersagt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme mit den Durchfahrtsbreiten für die Rettungsdienste. Aufgrund der Aufhebung des Gehwegparkens und der zu geringen Straßenbreite wird somit auf der Südseite ein absolutes Haltverbot, Beschilderung mit VZ 283, eingerichtet. 

Hierdurch ist das Nachzeichnen der Grenzmarkierung nicht mehr notwendig. Für das Haltverbot mit dem Zusatz Krankenfahrzeuge frei besteht an dieser Stelle kein Bedarf mehr, da die in dem Haus beheimateten Ärzte keine Krankentransporte mehr empfangen.

Der Vollzug der geplanten Maßnahme durch das Tiefbauamt wird für August 2020 angestrebt. Die Markierungsarbeiten zwischen Bismarck- und Ohmstraße können aufgrund einer Baustelle voraussichtlich erst im Jahr 2021 erfolgen.

Durch die Maßnahme der Freigabe der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrer und die Erweiterung der Fußgängerzone wird die Attraktivität des Rad- und Fußgängerverkehrs weiter gesteigert. Durch eine weitere Zunahme des Rad- und Fußgängerverkehrs werden positive Auswirkungen auf den Klimaschutz erzielt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       
Plan Innere Brucker Straße ohne Gehwegaufparker an der Südseite