Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In der Inneren Brucker Straße (zwischen Goethestraße und Hauptstraße) musste aufgrund der Freigabe der Einbahnstraße für Fahrradverkehr entgegen der Fahrtrichtung (Innere Brucker Straße, Friedrichstraße, Bohlenplatz sowie Luitpoldstraße), der Reduzierung des Gehwegaufparkens in der Innenstadt und eine Verlegung der Lieferzone in der Goethestraße, Ecke Innere Brucker Straße ein neuer Beschilderungsplan erstellt werden.
Für die Gründe der Freigabe der
Einbahnstraßen für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung und der Reduzierung des
Gehwegaufparkens wird auf die jeweiligen Beschlüsse (321/109/2013 und
613/118/2017) verwiesen.
In diesem Zuge wird auch die Erweiterung der Fußgängerzone in der
Friedrichstraße (Beschluss 613/179/2018) umgesetzt.
Bzgl. der Lieferzone in der Goethestraße ist festzuhalten, dass aufgrund einer
Beschwerde die Lieferzone rechtlich überprüft werden musste. In der Prüfung
stellte sich heraus, dass die Lieferzone an diesem Ort rechtswidrig ist und
deshalb verlegt werden muss.
Grund hierfür ist, dass eine
Lieferzone generell nicht auf dem Gehsteig positioniert werden kann. Das
absolute Haltverbot (VZ 283) gilt immer nur für die Fahrbahn und kann
keinesfalls auf den Gehsteig ausgeweitet werden. Es gibt keine Möglichkeit auf
dem Gehweg eine Lieferzone korrekt auszuschildern. Zudem dürfen Lkw`s generell
nicht auf den Gehsteig halten oder parken. Der Grundsatz, dass Kfz über 2,8t
zulässiger Gesamtmasse nicht auf Gehwegen parken dürfen, gilt immer.
Insofern musste für diese Lieferzone Ersatz gefunden werden.
Andere Lieferverkehrszonen, die bereits in der Stadt Erlangen eingerichtet wurden, befinden sich auf der Fahrbahn bzw. auf dem Seitenstreifen und sind hiervon nicht betroffen.
Im Ergebnis wurde deshalb die Lieferzone auf die Nordseite der Inneren Brucker
Straße gelegt. Ebenso befinden sich dort zwei personenbezogene
Behindertenparkplätze und weitere Parkplätze, die sich auf die gesamte Strecke
der Nordseite der Inneren Brucker Straße zwischen Goethestraße und Hauptstraße
erstrecken.
Auf der Südseite wird aufgrund der zu geringen Gehwegbreiten das Halten und Parken untersagt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme mit den Durchfahrtsbreiten für die Rettungsdienste. Aufgrund der Aufhebung des Gehwegparkens und der zu geringen Straßenbreite wird somit auf der Südseite ein absolutes Haltverbot, Beschilderung mit VZ 283, eingerichtet.
Hierdurch ist das Nachzeichnen der
Grenzmarkierung nicht mehr notwendig. Für das Haltverbot mit dem Zusatz
Krankenfahrzeuge frei besteht an dieser Stelle kein Bedarf mehr, da die in dem
Haus beheimateten Ärzte keine Krankentransporte mehr empfangen.
Der Vollzug der geplanten Maßnahme
durch das Tiefbauamt wird für August 2020 angestrebt. Die Markierungsarbeiten
zwischen Bismarck- und Ohmstraße können aufgrund einer Baustelle
voraussichtlich erst im Jahr 2021 erfolgen.
Durch die Maßnahme der Freigabe der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung für Radfahrer und die Erweiterung der Fußgängerzone wird die Attraktivität des Rad- und Fußgängerverkehrs weiter gesteigert. Durch eine weitere Zunahme des Rad- und Fußgängerverkehrs werden positive Auswirkungen auf den Klimaschutz erzielt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Plan Innere Brucker Straße ohne Gehwegaufparker an der Südseite