Betreff
Gewährung eines freiwilligen Zuschusses für das Trainingsprogramm "Medienlöwen"
Vorlage
40/238/2020
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Immer früher sind Kinder und Jugendlich in der Medienwelt aktiv und untereinander über Smartphones, Tablets oder PCs vernetzt.

 

Welche Gefahren lauern im Internet und sozialen Medien? Welche Sicherheitsmaßnahmen und Beschränkungen sind von Seiten der Eltern zu ergreifen? Auf welche Informationen können Kinder und Schüler unbedenklich zugreifen?

 

Zu diesen Fragen wurde das Medienkompetenztraining „Medienlöwen“ nach dem Modellprojekt „Medienlöwen – Münchner Medientraining®“ vom Kinderschutzbund Landesverband Bayern e.V. konzipiert und weiterentwickelt. Es wird bayernweit bereits an verschiedenen Standorten durchgeführt. Auch der Kinderschutzbund Erlangen führt dieses Projekt seit 2017 durch, um einen Beitrag zur wirkungsvollen Prävention im Medienbereich leisten zu können.

 

Das Trainingsprogramm hat zum Ziel, Kinder an einen verantwortungsvollen und reflektierten Umgang mit Handy und Computer heranzuführen. In Unterrichtseinheiten von 90 Minuten werden die Themenblöcke Handy, Computer und Internet behandelt. Dazu gehen zwei speziell ausgebildete Medienlöwen-Trainerinnen in Schulklassen der Stufe 4 und klären die Schüler auf spielerische Weise über die Regeln und Gefahren – wie den Schutz persönlicher Daten –  beim Gebrauch von Handys und Computern auf. Auch wird den Kindern deutlich gemacht, wie schnell sie anhand persönlicher Daten identifiziert werden können.

 

Mit Hilfe von Spielen und Filmen erwerben die Schüler die Fähigkeit, Medien bewusst, kritisch und den eigenen Bedürfnissen entsprechend zu nutzen. Zudem werden sie an einen respektvollen Umgang miteinander in den sozialen Netzwerken herangeführt.

 

Das Stadtjugendamt und das Schulverwaltungsamt unterstützen das Projekt seit dem Jahr 2020 mit einem jährlichen Höchstbetrag von 10.000 € als freiwilligem Zuschuss (je zur Hälfte getragen durch die beiden Ämter).