Betreff
Honorarregelung für ausgefallene Kurse wegen des Corona-Virus
Vorlage
II/242/2020
Aktenzeichen
II & IV
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Stadt Erlangen vergütet den freiberuflich tätigen Dozent*innen für erbrachte
(Teil-)leistungen und kursvorbereitende Tätigkeiten die vereinbarten Honorare für die aufgrund der Corona-Krise ausgefallenen Kurse und Workshops.

 

2.    Diese Regelung gilt nur für Kurse und Seminare, die ab dem Zeitpunkt 13.März 2020 abgesagt werden mussten und bis zum 19. April 2020 nach Plan begonnen oder stattgefunden hätten.

 

3.    Die Vergütung erfolgt nur auf Antrag der betroffenen Dozent*innen bei den jeweiligen Dienststellen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)


Für die Stadt Erlangen sind in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit und Sport insgesamt über 1000 freiberufliche Dozent*innen tätig. Durch diese freiberufliche Tätigkeit ist für die Bürger*innen ein breites Angebot an Kursen, Vorträgen, Workshops u.a. gewährleistet.

Für die freiberuflichen Dozent*innen kam der Ausfall von städtischen Kursen bzw. Seminaren wegen des Corona-Virus zum 13. März 2020 überraschend und bedeutet finanzielle Einbußen.

Bisher gibt es keine Handlungsempfehlung des Deutschen oder Bayerischen Städtetags zum Umgang mit der Auszahlung von Honoraren für wegen des Corona-Virus ausgefallene Kurse. Hier sind die Kommunen jeweils gefordert, angemessene Lösungen zu erarbeiten.

 

Die Referatsleitungen schlagen vor, die Honorare für ausgefallene Kurse und Seminarangebote zwischen dem 13. März 2020 und dem 19. April 2020, so zu behandeln als wären sie gehalten worden und somit vollständig zu bezahlen. Abzüglich der Osterferien handelt es sich um drei Kurswochen.
Honorare für ausgefallene Kurse/Seminare nach dem 19. April 2020 werden folglich nicht erstattet (so hat z. B. die VHS mit Dozenten*innen Verträge über ein komplettes Semester geschlossen, abgerechnet wird aber pro Kurs/Seminar).

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass nach Abfrage der Fachbereiche die Dozent*innen in der Regel ihre Angebote bereits inhaltlich geplant und vorbereitet haben (auch bereits über den
19. April 2020 hinaus) bzw. ab dem 13. März online/digital im Kontakt mit den Teilnehmer*innen weitergeführt haben.
Dozent*innen haben Kurse oder Seminare schon vor Beginn vorbereitet und konzipiert. Ein weiteres Kriterium ist, dass der ausgefallene Kurs bzw. das Seminarangebot nicht nachgeholt werden kann.

 Es soll damit die Vergütung von bereits erbrachten (Teil-)leistungen sichergestellt werden. Damit verbunden ist auch die Wertschätzung ihrer geleisteten Arbeit für die Stadtgesellschaft – vor wie nach der Corona-Krise.

   Ein einheitliches Vorgehen für Ämter und Abteilungen in der Stadtverwaltung soll dabei
 gewährleistet sein.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Bei folgenden Ämtern soll diese Honorarregelung zur Anwendung kommen:

 

-       Amt 43/Volkshochschule

-       Amt 46/Stadtmuseum (u.a. Ausstellungsführungen, Museumspädagogik)

-       Amt 47/Kulturamt (u.a. Jugendkunstschule, Kunstvermittlung Kunstpalais)

-       Amt 11/Personalamt – hier: Gesundheitskurse für städt. Mitarbeiter

-       Amt 41/ Amt für Soziokultur

-       Amt 52/ Amt für Sport und Gesundheitsförderung

-       Amt 13/Bürgermeisteramt (u.a. Kurse im Rahmen der Deutschoffensive)

 

        Die Honorare sollen auf Antrag und nicht pauschal vergütet werden, weil im Einzelfall nicht bekannt ist, ob die staatlichen Soforthilfen beantragt und mit dem Honorarausfall begründet wurden.

        Eine – wenn auch anteilige - Honorar-Zahlung und eine gleichzeitige Beantragung von staatlichen Hilfen kann potentiell den Vorwurf des Subventionsbetrugs auslösen.



 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. aus den Sachkonten der jeweiligen Fachämter

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden