Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Jobcenter – Arbeitslosengeld
II, Amt 55
Das
Jobcenter der Stadt Erlangen – Leistungsabteilung – hat auf die aktuelle Lage
sehr schnell mit verschiedenen Maßnahmen reagiert.
· Zum
Ausgleich der Schließung des Rathauses wurden die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit
erweitert sowie eine Hotline eingerichtet. Das Anrufaufkommen hält sich bisher
in überschaubarem Rahmen.
· Mitarbeiter*innen,
die im Normalfall andere Aufgaben zu erledigen haben (Querschnitt,
Rechtsbehelfsstelle, Unterhaltsregress) werden zur Bewältigung des steigenden
Antragsaufkommens in die Leistungssachbearbeitung eingebunden. Aufgaben, bei
deren Erledigung es eine gewisse zeitliche Flexibilität gibt, wurden
priorisiert und verschoben.
· Um
eingehende Leistungsanträge auch ohne persönlichen Kontakt kompetent und
zeitnah abarbeiten zu können, wurde eine „Telefonische Eingangszone“
installiert, die die Beratung von Neuantragstellenden und den Versand der
notwendigen Antragsunterlagen an diese übernimmt.
· Bis 06.04.
gingen seit Rathausschließung über unterschiedliche Medien mehr als 180 Anträge
bzw. Anfragen nach Leistungen der Grundsicherung ein. Zum Vergleich:
Üblicherweise gehen etwa 80 Anträge pro Monat ein. Nach einer Hochrechnung ist
für Erlangen mit bis zu 1000 neuen Bedarfsgemeinschaften zu rechnen, von denen
zweifellos viele nach Beendigung der aktuellen Beschränkungen des
wirtschaftlichen Lebens nicht sofort wieder finanziell unabhängig werden. Im
Februar betrug die Zahl von Bedarfsgemeinschaften im Stadtgebiet nach eigener
Statistik des Jobcenters 2.262.
· Die
Umsetzung der Maßnahmen des am 27.03. vom Bundesrat beschlossenen
Sozialschutzgesetzes erfolgte zeitgerecht am 30.03. mit angepassten Anträgen
und Weisungen an die Mitarbeiter*innen. Das Gesetz sieht erleichterten Zugang
zu Leistungen der Grundsicherung vor. (U.a.: vorübergehender Wegfall der
Vermögensprüfung, Anerkennung der aktuellen tatsächlichen KdU, Entbehrlichkeit
des Weiterbewilligungsantrags, Aussetzung des Meldeverfahrens und der daraus
resultierenden Sanktionen) Die damit verbundene, vorübergehende Reduzierung des
Qualitätsniveaus in der Sachbearbeitung dient auch der temporären Entlastung
der Leistungssachbearbeitung.
· Ein
Notfallplan für den Fall der Verhängung von Quarantänemaßnahmen, die
Mitarbeitenden des Amtes betreffend, wurde erstellt. Die Zahl der
Telearbeitsplätze wurde im Rahmen der von eGov zur Verfügung gestellten
Kapazitäten erhöht. Bis zu 10 Mitarbeitende arbeiten derzeit von zu Hause aus.
Sie stehen als Ersatz im Fall einer Quarantäne bereit.
Insgesamt
ist festzuhalten, dass die Mitarbeiter*innen durch außerordentliches Engagement
dafür sorgen, die Versorgung der Leistungsberechtigten auch in diesen
schwierigen Zeiten sicherzustellen.
Die Leistungsberechtigten können weiterhin auf eine ordnungsgemäße und
schnelle Sachbearbeitung vertrauen. Mit dem sehr kurzfristig geschaffenen
Sozialschutzgesetz wurde Klärungsbedarf für spätere Zeiten erzeugt. Infolge der
zeitlich begrenzten Gesetzesänderung werden sich nach deren Ablauf, zusätzlich
zu den zu erwartenden höheren Fallzahlen, deutliche Mehraufwände ergeben.
Jobcenter aktivierende Leistungen und
Maßnahmen in der GGFA
Die
seit dem 16.03.2020 notwendige Schließung des Jobcenters wurde von Seiten der
GGFA AöR mit vielfältigen Maßnahmen kompensiert.
Arbeitsvermittlung und Fallmanagement
· Alle
Bedarfsgemeinschaften wurden per Brief über die aktuelle Situation informiert.
Eine Übersetzung liegt in Arabisch, Englisch, Russisch, Türkisch und
Französisch auf www.ggfa.de vor.
· Für alle
Rückfragen ist eine Hotline eingerichtet, die Mo-Do von 8-17 und Freitag von
8-13 Uhr erreichbar ist.
· Die
Erstberatungen für Neukund*innen finden mittels eines telefonischen Profilings
statt. Somit ist sichergestellt, dass akut aufgetretenen Problemlagen umgehend
begegnet werden kann.
· Die Bestandskunden
werden von ihren Ansprechpartner*innen in Telefongesprächen beraten. Leider
liegen uns nicht in allen Fällen die Telefonnummern vor.
Insgesamt
lässt sich zusammenfassen, dass die Kundschaft überwiegend dankbar für die
Kontaktaufnahme ist und viel Verständnis für die besondere Beratungssituation
zeigt. Kund*innen, die sich in einer akuten Krisensituation befanden, haben
sich initiativ mit sehr hohem Fragen- und Gesprächsbedarf gemeldet. Bei aktiven
Bewerbenden ist eine Enttäuschung wahrnehmbar, da sie sich in ihrem Bestreben,
Arbeit zu finden, derzeit ausgebremst fühlen.
Arbeitsmarktpolitische MaSSnahmen in der GGFA AöR
- In allen Maßnahmen besteht mit den
Teilnehmer*innen per Telefon oder Messenger Kontakt.
- Die Beratungs- und Begleitprozesse können
aufrechterhalten werden und die Teilnehmer*innen können sich zu den
üblichen Maßnahmenzeiten an uns wenden. Alle Anliegen werden bearbeitet.
- Gruppenangebote finden derzeit nicht statt.
Unterrichtsmaterialen werden den Teilnehmenden digital zur Verfügung
gestellt und von den Lehrkräften in Einzelgesprächen begleitet. Der
Einsatz von Videomöglichkeiten ist aktuell im Aufbau.
- Für Maßnahmen aus der Drittmittelförderung
wurden Änderungsanträge mit modifizierter Konzeption gestellt, um die
weitere Förderung sicherzustellen.
- Die Maßnahmen TAE (Maßnahme für Jugendliche
mit dem Ziel der Einmündung in Ausbildung) und IDEE (Maßnahme für
Erziehende zur Wiedereinstiegsvorbereitung) wurden vorübergehend
unterbrochen, da der ESF Bayern keine Alternative zu der persönlich
unterschriebenen Anwesenheitsliste bei Online-Unterricht zulässt. Die
Teilnehmenden werden bis zur Wiederaufnahme von den Pädagoginnen weiter
begleitet.
Auch im
Maßnahmenbereich ist die überwiegende Zahl der Teilnehmer*innen dankbar über
das Angebot der Kontaktaufnahme und Unterstützung. Die Ersatzmaßnahmen halten
den Kontakt aufrecht und helfen, begonnene Integrationsfortschritte zu
erhalten.
Frühzeitig
ist die GGFA AöR auf alle Anbieter (auch Drittmittelgeber) von Maßnahmen
zugegangen und hat mit ihnen tragfähige Konzepte zur Fortführung und
Weiterfinanzierung erarbeitet. Anträge nach dem
Sozial-Dienstleiter-Einsatz-Gesetz (SodEG) sind derzeit nicht zu erwarten.
Anlagen: