Betreff
Sachstandsbericht des Jobcenters der Stadt Erlangen - Anpassungen und Vorkehrungen in der Pandemiesituation
Vorlage
55/059/2020
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Jobcenter – Arbeitslosengeld II, Amt 55

Das Jobcenter der Stadt Erlangen – Leistungsabteilung – hat auf die aktuelle Lage sehr schnell mit verschiedenen Maßnahmen reagiert.

·       Zum Ausgleich der Schließung des Rathauses wurden die Zeiten der telefonischen Erreichbarkeit erweitert sowie eine Hotline eingerichtet. Das Anrufaufkommen hält sich bisher in überschaubarem Rahmen.

·       Mitarbeiter*innen, die im Normalfall andere Aufgaben zu erledigen haben (Querschnitt, Rechtsbehelfsstelle, Unterhaltsregress) werden zur Bewältigung des steigenden Antragsaufkommens in die Leistungssachbearbeitung eingebunden. Aufgaben, bei deren Erledigung es eine gewisse zeitliche Flexibilität gibt, wurden priorisiert und verschoben.

·       Um eingehende Leistungsanträge auch ohne persönlichen Kontakt kompetent und zeitnah abarbeiten zu können, wurde eine „Telefonische Eingangszone“ installiert, die die Beratung von Neuantragstellenden und den Versand der notwendigen Antragsunterlagen an diese übernimmt.

·       Bis 06.04. gingen seit Rathausschließung über unterschiedliche Medien mehr als 180 Anträge bzw. Anfragen nach Leistungen der Grundsicherung ein. Zum Vergleich: Üblicherweise gehen etwa 80 Anträge pro Monat ein. Nach einer Hochrechnung ist für Erlangen mit bis zu 1000 neuen Bedarfsgemeinschaften zu rechnen, von denen zweifellos viele nach Beendigung der aktuellen Beschränkungen des wirtschaftlichen Lebens nicht sofort wieder finanziell unabhängig werden. Im Februar betrug die Zahl von Bedarfsgemeinschaften im Stadtgebiet nach eigener Statistik des Jobcenters 2.262.

·       Die Umsetzung der Maßnahmen des am 27.03. vom Bundesrat beschlossenen Sozialschutzgesetzes erfolgte zeitgerecht am 30.03. mit angepassten Anträgen und Weisungen an die Mitarbeiter*innen. Das Gesetz sieht erleichterten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vor. (U.a.: vorübergehender Wegfall der Vermögensprüfung, Anerkennung der aktuellen tatsächlichen KdU, Entbehrlichkeit des Weiterbewilligungsantrags, Aussetzung des Meldeverfahrens und der daraus resultierenden Sanktionen) Die damit verbundene, vorübergehende Reduzierung des Qualitätsniveaus in der Sachbearbeitung dient auch der temporären Entlastung der Leistungssachbearbeitung.

·       Ein Notfallplan für den Fall der Verhängung von Quarantänemaßnahmen, die Mitarbeitenden des Amtes betreffend, wurde erstellt. Die Zahl der Telearbeitsplätze wurde im Rahmen der von eGov zur Verfügung gestellten Kapazitäten erhöht. Bis zu 10 Mitarbeitende arbeiten derzeit von zu Hause aus. Sie stehen als Ersatz im Fall einer Quarantäne bereit.


Insgesamt ist festzuhalten, dass die Mitarbeiter*innen durch außerordentliches Engagement dafür sorgen, die Versorgung der Leistungsberechtigten auch in diesen schwierigen Zeiten sicherzustellen. Die Leistungsberechtigten können weiterhin auf eine ordnungsgemäße und schnelle Sachbearbeitung vertrauen. Mit dem sehr kurzfristig geschaffenen Sozialschutzgesetz wurde Klärungsbedarf für spätere Zeiten erzeugt. Infolge der zeitlich begrenzten Gesetzesänderung werden sich nach deren Ablauf, zusätzlich zu den zu erwartenden höheren Fallzahlen, deutliche Mehraufwände ergeben.

 

Jobcenter aktivierende Leistungen und Maßnahmen in der GGFA

Die seit dem 16.03.2020 notwendige Schließung des Jobcenters wurde von Seiten der GGFA AöR mit vielfältigen Maßnahmen kompensiert.

Arbeitsvermittlung und Fallmanagement

·       Alle Bedarfsgemeinschaften wurden per Brief über die aktuelle Situation informiert. Eine Übersetzung liegt in Arabisch, Englisch, Russisch, Türkisch und Französisch auf www.ggfa.de vor.

·       Für alle Rückfragen ist eine Hotline eingerichtet, die Mo-Do von 8-17 und Freitag von 8-13 Uhr erreichbar ist.

·       Die Erstberatungen für Neukund*innen finden mittels eines telefonischen Profilings statt. Somit ist sichergestellt, dass akut aufgetretenen Problemlagen umgehend begegnet werden kann.

·       Die Bestandskunden werden von ihren Ansprechpartner*innen in Telefongesprächen beraten. Leider liegen uns nicht in allen Fällen die Telefonnummern vor.

Insgesamt lässt sich zusammenfassen, dass die Kundschaft überwiegend dankbar für die Kontaktaufnahme ist und viel Verständnis für die besondere Beratungssituation zeigt. Kund*innen, die sich in einer akuten Krisensituation befanden, haben sich initiativ mit sehr hohem Fragen- und Gesprächsbedarf gemeldet. Bei aktiven Bewerbenden ist eine Enttäuschung wahrnehmbar, da sie sich in ihrem Bestreben, Arbeit zu finden, derzeit ausgebremst fühlen.

Arbeitsmarktpolitische MaSSnahmen in der GGFA AöR

  • In allen Maßnahmen besteht mit den Teilnehmer*innen per Telefon oder Messenger Kontakt.
  • Die Beratungs- und Begleitprozesse können aufrechterhalten werden und die Teilnehmer*innen können sich zu den üblichen Maßnahmenzeiten an uns wenden. Alle Anliegen werden bearbeitet.
  • Gruppenangebote finden derzeit nicht statt. Unterrichtsmaterialen werden den Teilnehmenden digital zur Verfügung gestellt und von den Lehrkräften in Einzelgesprächen begleitet. Der Einsatz von Videomöglichkeiten ist aktuell im Aufbau.
  • Für Maßnahmen aus der Drittmittelförderung wurden Änderungsanträge mit modifizierter Konzeption gestellt, um die weitere Förderung sicherzustellen.
  • Die Maßnahmen TAE (Maßnahme für Jugendliche mit dem Ziel der Einmündung in Ausbildung) und IDEE (Maßnahme für Erziehende zur Wiedereinstiegsvorbereitung) wurden vorübergehend unterbrochen, da der ESF Bayern keine Alternative zu der persönlich unterschriebenen Anwesenheitsliste bei Online-Unterricht zulässt. Die Teilnehmenden werden bis zur Wiederaufnahme von den Pädagoginnen weiter begleitet.

 

Auch im Maßnahmenbereich ist die überwiegende Zahl der Teilnehmer*innen dankbar über das Angebot der Kontaktaufnahme und Unterstützung. Die Ersatzmaßnahmen halten den Kontakt aufrecht und helfen, begonnene Integrationsfortschritte zu erhalten.

 

Frühzeitig ist die GGFA AöR auf alle Anbieter (auch Drittmittelgeber) von Maßnahmen zugegangen und hat mit ihnen tragfähige Konzepte zur Fortführung und Weiterfinanzierung erarbeitet. Anträge nach dem Sozial-Dienstleiter-Einsatz-Gesetz (SodEG) sind derzeit nicht zu erwarten.

 


Anlagen: