Betreff
Klimanotstand - Sofortmaßnahmen Lastenfahrräder;
Förderrichtlinie zum Antrag der Grünen Liste Nr. 120/2019/GL-A/018 vom 19.07.2019 zur Bezuschussung des Erwerbs privater Lastenfahrräder
Vorlage
31/250/2020
Aktenzeichen
I/31
Art
Beschlussvorlage

Die beigefügte Förderrichtlinie wird beschlossen. Vereine, Initiativen und Privatpersonen, die Lastenfahrräder anschaffen möchten, können nach Maßgabe der Richtlinie gefördert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit UVPA Beschluss vom 19.11.2019 festgelegte Fördersumme entsprechend der Förderrichtlinie auszureichen. 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Mit Beschluss des UVPA vom 19.11.2019 wurde festgelegt, dass die Stadt Erlangen die Anschaffung von privaten Lastenfahrrädern mit 50.000,00 Euro fördern wird und damit einen weiteren Beitrag zur Erreichung der kommunalen Klimaschutzziele leistet.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Durch die Förderrichtlinien wird der Kauf und das Leasing von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien neuen Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrische Tretunterstützung bis 25 km/h gefördert. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Privatpersonen. Die Fördersumme wird grundsätzlich zu 70 % an Vereine und Initiativen und zu 30 % an Privatpersonen ausgereicht.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die Fördergelder werden im Rahmen eines Antragsverfahrens und der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel nach dem „Windhundverfahren“ auf Grundlage der Förderrichtlinie vergeben. Die Anträge können über ein Online-Formular oder schriftlich/Papierform gestellt werden. 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

Durch die Bezuschussung des privaten Kaufs von Lastenfahrrädern fördert die Stadt Erlangen umweltfreundliche Mobilität und leistet damit einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Durch die damit verbundene stärkere Präsenz von Lastenfahrrädern im Stadtgebiet, sollen die Räder, über das Förderprogramm hinaus, als alltägliches urbanes Transportmittel weiter etabliert und der Radverkehrsanteil erhöht werden. Der eingesetzte Förderbetrag wirkt dadurch als Multiplikator für den Klimaschutz.

 

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.884

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Förderrichtlinie

                        Hinweise zur Antragstellung