Förderrichtlinie zum Antrag der Grünen Liste Nr. 120/2019/GL-A/018 vom 19.07.2019 zur Bezuschussung des Erwerbs privater Lastenfahrräder
Die beigefügte Förderrichtlinie
wird beschlossen. Vereine, Initiativen und Privatpersonen, die Lastenfahrräder
anschaffen möchten, können nach Maßgabe der Richtlinie gefördert werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, die mit UVPA Beschluss vom 19.11.2019 festgelegte
Fördersumme entsprechend der Förderrichtlinie auszureichen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit Beschluss des UVPA vom 19.11.2019 wurde festgelegt, dass die Stadt Erlangen die Anschaffung von privaten Lastenfahrrädern mit 50.000,00 Euro fördern wird und damit einen weiteren Beitrag zur Erreichung der kommunalen Klimaschutzziele leistet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Durch die Förderrichtlinien wird der Kauf und das Leasing von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien neuen Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrische Tretunterstützung bis 25 km/h gefördert. Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen und Privatpersonen. Die Fördersumme wird grundsätzlich zu 70 % an Vereine und Initiativen und zu 30 % an Privatpersonen ausgereicht.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Fördergelder werden im Rahmen eines Antragsverfahrens und der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel nach dem „Windhundverfahren“ auf Grundlage der Förderrichtlinie vergeben. Die Anträge können über ein Online-Formular oder schriftlich/Papierform gestellt werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
Durch die Bezuschussung des privaten Kaufs von
Lastenfahrrädern fördert die Stadt Erlangen umweltfreundliche Mobilität und
leistet damit einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Durch die damit
verbundene stärkere Präsenz von Lastenfahrrädern im Stadtgebiet, sollen die
Räder, über das Förderprogramm hinaus, als alltägliches urbanes Transportmittel
weiter etabliert und der Radverkehrsanteil erhöht werden. Der eingesetzte
Förderbetrag wirkt dadurch als Multiplikator für den Klimaschutz.
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 561.884
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Förderrichtlinie
Hinweise zur Antragstellung