Die Verwaltung wird beauftragt, das Gebäude auf dem städtischen Anwesen Gartenstr. 7 abzubrechen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Gebäude Gartenstr. 7 (siehe Anlage) ist in einem sehr schlechten Gesamtzustand und weist gravierende Mängel auf. So liegt durch die feuchten Wände Schimmelbefall vor, es gibt keine Bodenbeläge und die Beheizung erfolgt durch unwirtschaftliche alte Speicheröfen. Eine weitere Nutzung im vorhandenen Zustand ist unmöglich. Für eine Sanierung des Gebäudes z. B. zur Nutzung als Zweizimmerwohnung entstünden Kosten von mind. 300.000 €, wobei jetzt noch nicht absehbar ist, ob alle Unzulänglichkeiten hinsichtlich Grundrissgestaltung, Feuchtigkeits- und Wärmeschutz zufriedenstellend gelöst werden können.
Bis Ende 2018 wurde das Gebäude als Wohnhaus genutzt und steht seitdem leer. Nach bereits erfolgter formeller Löschung des im Grundbuch eingetragenen Leibgedings und nach Abbruch des Gebäudes sowie Rückbau der Außenanlagen wird die Grundstücksteilfläche mit dem Ziel der Renaturierung des Bachgrabens in die Verwaltung des Umweltamtes übergehen.
2. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Abbruchkosten werden auf ca. 30.000 €
geschätzt.
Haushaltsmittel
werden für das Haushaltsjahr 2021 angemeldet.
Anlage: Lageplan