1. Werkstudent*innen
Die Dienststellen können ab
01.09.2020 zu Lasten der Dienststellenbudgets Werkstudent*innen beschäftigen.
2. Ausbildung
Im Jahr 2021 sollen
bis zu 44 Nachwuchskräfte
zur Ausbildung eingestellt werden, davon
·
25 Nachwuchskräfte im Verwaltungsbereich
(darunter 4
Nachwuchskräfte nach dem Soldatenversorgungsgesetz)
·
1 Nachwuchskraft für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene –
Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik – Diplomverwaltungsinformatik (FH)
·
8 Nachwuchskräfte im gewerblich-technischen Bereich
(darunter 2
Nachwuchskräfte im Rahmen eines „besonderen Ausbildungsverhältnisses“)
·
10 Nachwuchskräfte im Rahmen der „Erzieherausbildung mit optimierten
Praxisphasen“ (OptiPrax)
3. Qualifizierung/Personalentwicklung
Im Jahr 2021 werden bis zu 7 Ausbildungsstellen mit Quereinsteiger*innen
besetzt, die den Beschäftigtenlehrgang I (BL I) absolvieren.
4. Die Haushaltsmittel für 2021 ff. sind zu den jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ziel ist es, den Bedarf an
qualifizierten Fachkräften für die Stadt Erlangen dauerhaft zu
sichern.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zu Ziffer 1: Werkstudent*innen
Im Rahmen der Gewinnung von
qualifiziertem Nachwuchs stellt die Beschäftigung von Werkstudent*innen,
insbesondere für die technischen Dienststellen, eine wichtige Maßnahme dar. Bisher
gab es kein Konzept zur Beschäftigung von Werkstudent*innen bei der Stadt
Erlangen.
Im Rahmen des Masterplans Personalmanagement wurde dieses Thema bei der
Konzeption für die Praktika bei der Stadt Erlangen mit bearbeitet.
Werkstudent*innen
sind nur Personen, die als
ordentlich Studierende an einer Fachschule
oder Hochschule immatrikuliert sind; sie gehen neben dem Studium einer mehr als
geringfügigen Beschäftigung nach – die wöchentliche Arbeitszeit darf während
der Vorlesungszeit 20 Stunden nicht überschreiten. Durch die fachliche Nähe der
zu übertragenden Tätigkeiten zum Inhalt des Studiums wird ein erfolgreicher
Studienabschluss gefördert. Die als Werkstudent*in erworbenen praktische
Kenntnisse und die allgemeine Berufserfahrung können sich später positiv auf
eine mögliche Einstellung auswirken. Im Gegenzug bietet sich für die Stadt
Erlangen die Chance, zukünftige potenzielle Mitarbeiter*innen frühzeitig an
sich zu binden.
Zu Ziffer 2:
Ausbildung
Eine systematische, zielorientierte und
qualifizierte Ausbildung stellt den ersten Schritt einer kontinuierlichen
Personalentwicklung dar und bildet eine wichtige Säule für die dauerhafte
Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der Stadt
Erlangen zum Wohle ihrer Bürger*innen. Sie sichert engagierte und
leistungsfähige Mitarbeiter*innen, die die Stadt Erlangen aktiv mitgestalten
und prägen. Daher ist es für die Stadt Erlangen von hoher Bedeutung, selbst
auszubilden. Darüber hinaus bekennt sich die Stadt Erlangen zu ihrer Rolle als
soziale Arbeitgeberin, indem sie Menschen berufliche Perspektiven eröffnet.
Im Jahr 2014 wurde die Ausbildungskapazität
im Verwaltungsbereich (Anwärter*innen der Qualifikationsebenen 2 1) und
3 2), Verwaltungsfachangestellte) auf 25 Ausbildungsplätze gesteigert
und seither kontinuierlich beibehalten. Aktuell ist aufgrund der
Rahmenbedingungen im Personal- und Organisationsamt sowie den Dienststellen
(Ausbildungsplätze, zur Verfügung stehende Ausbilder*innen) eine weitere
Erhöhung der Ausbildungskapazität nicht möglich. Im Rahmen des
Masterplanprojektes M005 – Gute Ausbildungsbedingungen gestalten, wird an einer
Optimierung derselben kontinuierlich gearbeitet.
Zu Ziffer 3: Beschäftigtenlehrgang I (BL
I)
Die Stadt Erlangen bildet in der Qualifikationsebene 2 1) (Anwärter*innen sowie Verwaltungsfachangestellte) pro Jahr zehn Nachwuchskräfte aus. Die Ausbildungskapazität reicht derzeit nicht aus, um den Bedarf an qualifizierten Mitarbeiter*innen in der Verwaltung zu decken.
Nachdem auch auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend qualifizierte Mitarbeiter*innen mit dem Nachweis der „Ersten Prüfung“ gemäß TVöD gewonnen werden können, wurden in den letzten Jahren vermehrt Quereinsteiger*innen (Bewerber*innen mit kaufmännischer Ausbildung) gewonnen, die verpflichtet wurden, berufsbegleitend den BL I zu absolvieren. Derzeit absolvieren 13 Beschäftigte berufsbegleitend - parallel zur Übernahme der Aufgaben einer Planstelle - den BL I.
Auch zukünftig wird die
Stadt Erlangen auf Quereinsteiger*innen setzen müssen, um den
Bedarf an Fachkräften zu decken. Dies soll
über einen strukturieren zweiten
Ausbildungsweg geschehen, d.h. dass Bewerber*innen mit kaufmännischer
Qualifikation gezielt zur Absolvierung des Beschäftigtenlehrgangs I eingestellt
werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
1)
Werkstudent*innen |
|
Rahmenbedingungen |
Die Stadt Erlangen schafft zum 01.09.2020 zehn Ausbildungsplatzhalter
„Werkstudent*in“ Das Personal- und Organisationsamt erstellt einen Leitfaden zur
Beschäftigung von Werkstudent*innen |
Vertrag |
Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen von regulären Arbeitsverhältnissen,
deren Vergütung sich nach den festgelegten Entgelten für Hilfskräfte richtet.
Es erfolgt eine aufgabenbezogene Festlegung des Entgelts. Das Entgelt muss
aus dem jeweiligen Dienststellenbudget finanziert werden. |
Zuständigkeit |
Die Einstellungsentscheidung obliegt der Dienststelle. Das Personal- und Organisationsamt übernimmt das Einstellungsprocedere
(Einstellungsverfügung, Arbeitsvertrag, etc.) |
2)
Ausbildung |
|
2020 ganzjährig |
Ausschreibung der Ausbildungsstellen – abhängig vom
Ausbildungsberuf/dualem Studium und Einstellungszeitpunkt |
ab September 2020 |
Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG): berufsspezifische
Auswahlverfahren |
Dezember 2020 bis März 2021 |
Einstellungszusagen in den BBiG-Berufen, in der QE 2[1], QE
3[2]
und Optiprax |
September 2021 |
Ausbildungsbeginn mit Einführungswoche |
3)
Beschäftigtenlehrgang I |
|
Juni 2020 |
Ausschreibung von „Ausbildungsstellen“ für den Beschäftigtenlehrgang I
für Bewerber*innen mit kaufmännischer Qualifikation[3] |
September 2020 |
Einbindung dieser Bewerber*innen in das eignungsdiagnostische Verfahren
für Nachwuchskräfte |
Oktober 2020 |
Durchführung eines strukturierten Auswahlverfahrens – basierend auf den
Ergebnissen des eignungsdiagnostischen Verfahrens – mit Assessment-Modulen
unter Beteiligung des Personalrates zur Besetzung der
„Ausbildungsplanstellen“ |
Februar 2021 – |
Arbeitsvertrag in EG 5, Stufe 1 TVöD; Ausbildungseinsatz zu Lasten
eines Ausbildungsplatzhalters in einer Dienststelle |
Februar 2020 - |
Absolvierung des Beschäftigtenlehrganges I und Abschlussprüfung |
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Werkstudent*innen
Die Personalkosten für Werkstudent*innen sind aus den
Dienststellenbudgets zu finanzieren.
Ausbildung
44 neue Stellen für 4 Monate in 2021 |
|
|
Sachkosten
(Ausbildungskosten
im engeren Sinn) ohne
Eigenbetriebe |
90.845,00 € |
Kostenstelle: 110090 Kostenträger: 11150011 |
Personalkosten
(brutto)
ohne
Eigenbetriebe |
262.008,00 € |
Kostenstelle: 113011 Kostenträger: 11150011 |
Für das
Haushaltsjahr 2021 entstehen für alle bestehenden Ausbildungsverhältnisse
Sachkosten in Höhe von 895.955,00
€
Personalkosten in Höhe von 2.033.566,00
€
Die Gesamtkosten für das Haushaltsjahr 2021 belaufen sich auf 2.929.521,00 €
Die Sachkosten enthalten anteilig Finanzmittel für
Aufstiegsfortbildungen (z.B. BL I, BL II, modulare Qualifizierung im
feuerwehrtechnischen Dienst) und Zuschüsse für Weiterbildungen.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 werden die erforderlichen Sach- und
Personalkosten bei der Stadtkämmerei angemeldet.
Beschäftigtenlehrgang I
Personalkosten (brutto): |
290.000 € (Februar 2021 – Januar
2022) |
Die Sachkosten wurden im Rahmen der
Ausbildungskalkulation mitkalkuliert
6. Beschlusskontrolle 2020
Der am allgemeinen Ausbildungsmarkt sich zuspitzende
Nachwuchskräftemangel kann auch im Rahmen der Nachwuchskräfteakquise bei der
Stadt Erlangen beobachtet werden. Bewerber*innenzahlen in den BBiG-Berufen sind
rückläufig; Bewerber*innen, die sich erfolgreich an einem Auswahlverfahren bei
der Stadt Erlangen beteiligt haben, haben auch andere attraktive Ausbildungs-
und duale Studienangebote und können wählen. Daher wird bereits im Rahmen des
Auswahl- und Einstellungsprozesses ein hoher Fokus auf den Aspekt persönlichen
Kontakt und Ausbildungsqualität gelegt.
6.1.
Verwaltungsberufe
6.1.1.
Beamtenanwärter*innen
für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung
und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst und
Verwaltungsfachangestellte (10 Nachwuchskräfte)
Im Rahmen der Auswahlverfahren konnten alle Ausbildungsplätze besetzt werden.
6.1.2.
Beamtenanwärter*innen
für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung
und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst (15
Nachwuchskräfte)
Im Rahmen der Auswahlverfahren konnten alle
Ausbildungsplätze besetzt werden.
6.2.
Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik,
fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst
Sowohl im
Fachgebiet Straßen- und Ingenieurbau, Verkehrsmanagement als auch im Fachgebiet
Hoch- und Städtebau konnten die Stellen nach zweimaliger Ausschreibung besetzt
werden.
6.3.
Gewerblich-technische Berufe
6.3.1. Entwässerungsbetrieb
Es war ursprünglich geplant, für den Entwässerungsbetrieb
o eine Fachkraft für Abwassertechnik,
o eine*n Industriemechaniker*in und
o eine*n Elektroniker*in für Betriebstechnik
zur Ausbildung einzustellen. Da für den Beruf der Fachkraft für
Abwassertechnik keine Bewerbungen eingegangen sind, wurde die Kapazität neu
ausgerichtet. Es wurde die Ausbildung von
o zwei Industriemechaniker*innen und
o zwei Elektroniker*innen für Betriebstechnik
vereinbart. Es konnten nur die zwei Stellen im Beruf Elektroniker*in für
Betriebstechnik besetzt werden. Im Beruf Industriemechaniker*in konnte – obwohl
qualifizierte Bewerbungen vorlagen - aufgrund der bestehenden
Konkurrenzsituation zu namhaften regional angesiedelten Firmen keine
Nachwuchskraft gewonnen werden.
6.3.2. EB 77
Die Ausbildungsplätze im EB 77 in den
Berufen
o Land- und Baumaschinenmechatroniker*in und
o Gärtner*in, Fachrichtung Garten- und
Landschaftsbau
konnten besetzt werden.
6.3.3. Amt 66
Die Ausbildungsplätze in Amt 66
in den Berufen
o Straßenbauer*in und
o Bauzeichner*in, Fachrichtung Tief-, Straßen-
und Landschaftsbau
konnten besetzt werden.
6.4. Optiprax
Das Auswahlverfahren im Modellversuch
Optiprax läuft derzeit noch; aufgrund der Bewerber*innensituation scheint eine
Besetzung der sechs Ausbildungsstellen als wahrscheinlich.
6.5. Besondere Ausbildungsverhältnisse
Ein besonderes Ausbildungsverhältnis wird im
Beruf „Verwaltungsfachangestellte*r“ eingegangen.
Des Weiteren soll im Beruf Straßenbauer*in
(Tiefbauamt) ein besonderes Ausbildungsverhältnis angeboten werden. Der
Auswahlprozess ist noch nicht abgeschlossen. Es erfolgt eine enge
Zusammenarbeit mit den Akteuren Übergang Schule – Beruf.
6.6. Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der
zweiten Qualifikationsebene der Fach- laufbahn
Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt technischer Über- wachungsdienst zum Schutz der
Verbraucher
Im Rahmen der Auswahlverfahren
konnten alle Ausbildungsplätze besetzt werden.
[1]
zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des
fachlichen Schwerpunkts
nichttechnischer Verwaltungsdienst
[2]
dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des
fachlichen Schwerpunkts
nichttechnischer Verwaltungsdienst
[3] Berufsbilder werden noch konkretisiert