Betreff
Ausbildungskapazität 2021
Vorlage
111/016/2020/1
Aktenzeichen
Ref. III/11
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

1. Werkstudent*innen

Die Dienststellen können ab 01.09.2020 zu Lasten der Dienststellenbudgets Werkstudent*innen beschäftigen.

2. Ausbildung

Im Jahr 2021 sollen bis zu 44 Nachwuchskräfte zur Ausbildung eingestellt werden, davon

 

·         25 Nachwuchskräfte im Verwaltungsbereich

(darunter 4 Nachwuchskräfte nach dem Soldatenversorgungsgesetz)

·         1 Nachwuchskraft für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene – Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik – Diplomverwaltungsinformatik (FH)

·         8 Nachwuchskräfte im gewerblich-technischen Bereich

(darunter 2 Nachwuchskräfte im Rahmen eines „besonderen Ausbildungsverhältnisses“)

·         10 Nachwuchskräfte im Rahmen der „Erzieherausbildung mit optimierten Praxisphasen“  (OptiPrax)

3. Qualifizierung/Personalentwicklung
Im Jahr 2021 werden bis zu 7 Ausbildungsstellen mit Quereinsteiger*innen besetzt, die den Beschäftigtenlehrgang I (BL I) absolvieren.

 

4. Die Haushaltsmittel für 2021 ff. sind zu den jeweiligen Haushaltsberatungen anzumelden.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ziel ist es, den Bedarf an qualifizierten Fachkräften für die Stadt Erlangen dauerhaft zu
sichern.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zu Ziffer 1: Werkstudent*innen

 

Im Rahmen der Gewinnung von qualifiziertem Nachwuchs stellt die Beschäftigung von Werkstudent*innen, insbesondere für die technischen Dienststellen, eine wichtige Maßnahme dar. Bisher gab es kein Konzept zur Beschäftigung von Werkstudent*innen bei der Stadt Erlangen.
Im Rahmen des Masterplans Personalmanagement wurde dieses Thema bei der Konzeption für die Praktika bei der Stadt Erlangen mit bearbeitet.

 

Werkstudent*innen sind nur Personen, die als ordentlich Studierende an einer Fachschule
oder Hochschule immatrikuliert sind; sie gehen neben dem Studium einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nach – die wöchentliche Arbeitszeit darf während der Vorlesungszeit 20 Stunden nicht überschreiten. Durch die fachliche Nähe der zu übertragenden Tätigkeiten zum Inhalt des Studiums wird ein erfolgreicher Studienabschluss gefördert. Die als Werkstudent*in erworbenen praktische Kenntnisse und die allgemeine Berufserfahrung können sich später positiv auf eine mögliche Einstellung auswirken. Im Gegenzug bietet sich für die Stadt Erlangen die Chance, zukünftige potenzielle Mitarbeiter*innen frühzeitig an sich zu binden.

 

Zu Ziffer 2: Ausbildung

 

Eine systematische, zielorientierte und qualifizierte Ausbildung stellt den ersten Schritt einer kontinuierlichen Personalentwicklung dar und bildet eine wichtige Säule für die dauerhafte Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der Stadt Erlangen zum Wohle ihrer Bürger*innen. Sie sichert engagierte und leistungsfähige Mitarbeiter*innen, die die Stadt Erlangen aktiv mitgestalten und prägen. Daher ist es für die Stadt Erlangen von hoher Bedeutung, selbst auszubilden. Darüber hinaus bekennt sich die Stadt Erlangen zu ihrer Rolle als soziale Arbeitgeberin, indem sie Menschen berufliche Perspektiven eröffnet.

 

Im Jahr 2014 wurde die Ausbildungskapazität im Verwaltungsbereich (Anwärter*innen der Qualifikationsebenen 2 1) und 3 2), Verwaltungsfachangestellte) auf 25 Ausbildungsplätze gesteigert und seither kontinuierlich beibehalten. Aktuell ist aufgrund der Rahmenbedingungen im Personal- und Organisationsamt sowie den Dienststellen (Ausbildungsplätze, zur Verfügung stehende Ausbilder*innen) eine weitere Erhöhung der Ausbildungskapazität nicht möglich. Im Rahmen des Masterplanprojektes M005 – Gute Ausbildungsbedingungen gestalten, wird an einer Optimierung derselben kontinuierlich gearbeitet.

 

        Zu Ziffer 3: Beschäftigtenlehrgang I (BL I)

Die Stadt Erlangen bildet in der Qualifikationsebene 2 1) (Anwärter*innen sowie Verwaltungsfachangestellte) pro Jahr zehn Nachwuchskräfte aus. Die Ausbildungskapazität reicht derzeit nicht aus, um den Bedarf an qualifizierten Mitarbeiter*innen in der Verwaltung zu decken.

 

Nachdem auch auf dem Arbeitsmarkt nicht genügend qualifizierte Mitarbeiter*innen mit dem Nachweis der „Ersten Prüfung“ gemäß TVöD gewonnen werden können, wurden in den letzten Jahren vermehrt Quereinsteiger*innen (Bewerber*innen mit kaufmännischer Ausbildung) gewonnen, die verpflichtet wurden, berufsbegleitend den BL I zu absolvieren. Derzeit absolvieren 13 Beschäftigte berufsbegleitend - parallel zur Übernahme der Aufgaben einer Planstelle - den BL I.

 

      Auch zukünftig wird die Stadt Erlangen auf Quereinsteiger*innen setzen müssen, um den
Bedarf an Fachkräften zu decken. Dies soll  über einen strukturieren zweiten
Ausbildungsweg geschehen, d.h. dass Bewerber*innen mit kaufmännischer Qualifikation gezielt zur Absolvierung des Beschäftigtenlehrgangs I eingestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

1) Werkstudent*innen

Rahmenbedingungen

Die Stadt Erlangen schafft zum 01.09.2020 zehn Ausbildungsplatzhalter „Werkstudent*in“

Das Personal- und Organisationsamt erstellt einen Leitfaden zur Beschäftigung von Werkstudent*innen

Vertrag

Die Beschäftigung erfolgt im Rahmen von regulären Arbeitsverhältnissen, deren Vergütung sich nach den festgelegten Entgelten für Hilfskräfte richtet. Es erfolgt eine aufgabenbezogene Festlegung des Entgelts. Das Entgelt muss aus dem jeweiligen Dienststellenbudget finanziert werden.

Zuständigkeit

Die Einstellungsentscheidung obliegt der Dienststelle.

Das Personal- und Organisationsamt übernimmt das Einstellungsprocedere (Einstellungsverfügung, Arbeitsvertrag, etc.)

 

2) Ausbildung

2020 ganzjährig

Ausschreibung der Ausbildungsstellen – abhängig vom Ausbildungsberuf/dualem Studium und Einstellungszeitpunkt

ab September 2020

Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG): berufsspezifische Auswahlverfahren

Dezember 2020 bis März 2021

Einstellungszusagen in den BBiG-Berufen, in der QE 2[1], QE 3[2] und   Optiprax

September 2021

Ausbildungsbeginn mit Einführungswoche

 

3) Beschäftigtenlehrgang I

Juni 2020

Ausschreibung von „Ausbildungsstellen“ für den Beschäftigtenlehrgang I für Bewerber*innen mit kaufmännischer Qualifikation[3]

September 2020

Einbindung dieser Bewerber*innen in das eignungsdiagnostische Verfahren für Nachwuchskräfte

Oktober 2020

Durchführung eines strukturierten Auswahlverfahrens – basierend auf den Ergebnissen des eignungsdiagnostischen Verfahrens – mit Assessment-Modulen unter Beteiligung des Personalrates zur Besetzung der „Ausbildungsplanstellen“

Februar 2021 –
Januar 2022

Arbeitsvertrag in EG 5, Stufe 1 TVöD; Ausbildungseinsatz zu Lasten eines Ausbildungsplatzhalters in einer Dienststelle

Februar 2020 -
Januar 2022

Absolvierung des Beschäftigtenlehrganges I und Abschlussprüfung

 

 

 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Werkstudent*innen

 

Die Personalkosten für Werkstudent*innen sind aus den Dienststellenbudgets zu finanzieren.

 

Ausbildung

 

44 neue Stellen für 4 Monate in 2021

 

 

Sachkosten                                                                                                     (Ausbildungskosten im engeren Sinn)                            ohne Eigenbetriebe

90.845,00

Kostenstelle: 110090

Kostenträger: 11150011

Personalkosten (brutto)                                                       ohne Eigenbetriebe

262.008,00

Kostenstelle: 113011

Kostenträger: 11150011

 

Für das Haushaltsjahr 2021 entstehen für alle bestehenden Ausbildungsverhältnisse
Sachkosten in Höhe von                                                                                                                 895.955,00 €
Personalkosten in Höhe von                                                                                                     2.033.566,00 €
Die Gesamtkosten für das Haushaltsjahr 2021 belaufen sich auf                               2.929.521,00 €

 

Die Sachkosten enthalten anteilig Finanzmittel für Aufstiegsfortbildungen (z.B. BL I, BL II, modulare Qualifizierung im feuerwehrtechnischen Dienst) und Zuschüsse für Weiterbildungen.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 werden die erforderlichen Sach- und Personalkosten bei der Stadtkämmerei angemeldet.

 

 

Beschäftigtenlehrgang I

 

Personalkosten (brutto):

290.000 € (Februar 2021 – Januar 2022)

       Die Sachkosten wurden im Rahmen der Ausbildungskalkulation mitkalkuliert

 

6. Beschlusskontrolle 2020

 

Der am allgemeinen Ausbildungsmarkt sich zuspitzende Nachwuchskräftemangel kann auch im Rahmen der Nachwuchskräfteakquise bei der Stadt Erlangen beobachtet werden. Bewerber*innenzahlen in den BBiG-Berufen sind rückläufig; Bewerber*innen, die sich erfolgreich an einem Auswahlverfahren bei der Stadt Erlangen beteiligt haben, haben auch andere attraktive Ausbildungs- und duale Studienangebote und können wählen. Daher wird bereits im Rahmen des Auswahl- und Einstellungsprozesses ein hoher Fokus auf den Aspekt persönlichen Kontakt und Ausbildungsqualität gelegt.

 

 

 

 

6.1.        Verwaltungsberufe

6.1.1.    Beamtenanwärter*innen für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst und Verwaltungsfachangestellte (10 Nachwuchskräfte)

Im Rahmen der Auswahlverfahren konnten alle Ausbildungsplätze besetzt werden.

 

6.1.2.    Beamtenanwärter*innen für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts nichttechnischer Verwaltungsdienst (15 Nachwuchskräfte)

 

Im Rahmen der Auswahlverfahren konnten alle Ausbildungsplätze besetzt werden.

 

6.2.        Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst

 

Sowohl im Fachgebiet Straßen- und Ingenieurbau, Verkehrsmanagement als auch im Fachgebiet Hoch- und Städtebau konnten die Stellen nach zweimaliger Ausschreibung besetzt werden.

 

6.3.        Gewerblich-technische Berufe

 

6.3.1.   Entwässerungsbetrieb

Es war ursprünglich geplant, für den Entwässerungsbetrieb

o   eine Fachkraft für Abwassertechnik,

o   eine*n Industriemechaniker*in und

o   eine*n Elektroniker*in für Betriebstechnik

zur Ausbildung einzustellen. Da für den Beruf der Fachkraft für Abwassertechnik keine Bewerbungen eingegangen sind, wurde die Kapazität neu ausgerichtet. Es wurde die Ausbildung von

o   zwei Industriemechaniker*innen und

o   zwei Elektroniker*innen für Betriebstechnik

vereinbart. Es konnten nur die zwei Stellen im Beruf Elektroniker*in für Betriebstechnik besetzt werden. Im Beruf Industriemechaniker*in konnte – obwohl qualifizierte Bewerbungen vorlagen - aufgrund der bestehenden Konkurrenzsituation zu namhaften regional angesiedelten Firmen keine Nachwuchskraft gewonnen werden.

 

6.3.2.   EB 77

Die Ausbildungsplätze im EB 77 in den Berufen

o   Land- und Baumaschinenmechatroniker*in und

o   Gärtner*in, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau

           konnten besetzt werden.

               

6.3.3.    Amt 66

                Die Ausbildungsplätze in Amt 66 in den Berufen

o   Straßenbauer*in und

o   Bauzeichner*in, Fachrichtung Tief-, Straßen- und Landschaftsbau

konnten besetzt werden.



6.4.      Optiprax

Das Auswahlverfahren im Modellversuch Optiprax läuft derzeit noch; aufgrund der Bewerber*innensituation scheint eine Besetzung der sechs Ausbildungsstellen als wahrscheinlich.

 

 

 

6.5.      Besondere Ausbildungsverhältnisse

Ein besonderes Ausbildungsverhältnis wird im Beruf „Verwaltungsfachangestellte*r“ eingegangen.

 

Des Weiteren soll im Beruf Straßenbauer*in (Tiefbauamt) ein besonderes Ausbildungsverhältnis angeboten werden. Der Auswahlprozess ist noch nicht abgeschlossen. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Akteuren Übergang Schule – Beruf.

 

6.6.      Vorbereitungsdienst für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene der Fach-            laufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt technischer Über-            wachungsdienst zum Schutz der Verbraucher

 

            Im Rahmen der Auswahlverfahren konnten alle Ausbildungsplätze besetzt werden.

 



[1] zweiten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts
  nichttechnischer Verwaltungsdienst

[2] dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen des fachlichen Schwerpunkts
  nichttechnischer Verwaltungsdienst

[3] Berufsbilder werden noch konkretisiert