hier: Beschluss der Ausführungsplanung
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten
Ausführungsplanung zum Neubau einer Radwegausleitung in der Neckarstraße/
Isarstraße
1 Lageplan M 1: 100 Unterlage 2-1906.1 A
1 Regelquerschnittsplan M 1: 50 Unterlage 2-1906.4 A
wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Radwegausleitung in der Neckarstraße/ Isarstraße soll errichtet werden.
Die beiden Straßenquerungen sollen barrierefrei ausgebaut werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grundlage des Städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplanes Nr. 135 – Isarstraße wurde von dem beauftragten Ingenieurbüro Valentin Maier die Ausführungsplanung für den Neubau der Radwegausleitung erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Die Querungen der Neckarstraße und der Isarstraße werden sehbehindertengerecht mit Bodenindikatoren sowie barrierefrei ausgestattet.
Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der Kanalisation zugeführt.
Der bestehende Betonmast incl. Ausleger werden erneuert.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Die vorgelegte
Ausführungsplanung soll beschlossen werden, so dass die Baudurchführung im
Sommer 2020 erfolgen kann.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
Begründungen:
Die Durchführung einer Straßenneu-/-umbaumaßnahme erzeugt artbedingt
CO2-Emissionen. Diese sollen jedoch durch einen möglichst geringen Eingriff in
den Bestand und Wiederverwertung vorhandener Materialien reduziert werden.
Die Umbaumaßnahmen, teils in barrierefreier Ausführung, sind zur
Erhöhung / Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig und steigern die
Attraktivität des Rad- und Fußgängerverkehrs.
Alternative Handlungsoption: Verzicht auf den Ausbau und Beibehaltung
des bisherigen Zutandes.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 192.700 € |
bei IPNr.: 541.851 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten Jährliche Unterhaltskosten: - Beleuchtung - Straßenbau |
ca. 120 € ca. 800 € |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – Übersichtskarte
Anlage 2 – Lageplan
Anlage 3 – Regelquerschnitte