Betreff
Entgeltordnung Theater Erlangen ab der Spielzeit 2020/21
Vorlage
44/065/2020
Aktenzeichen
IV/44
Art
Beschlussvorlage

Der Kultur- und Freizeitausschuss begutachtet und der Stadtrat beschließt die Novellierung der Entgeltordnung des Theater Erlangen ab der Spielzeit 2020/21.

 

Den Änderungen und Ergänzungen der bisher gültigen Entgeltordnungen aus den Jahren 2006, 2011 und 2015 wird zugestimmt.

 

Das Theater wird beauftragt die Entgeltordnung ab der Spielzeit 2020/21 umzusetzen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Vorgaben der Entgeltordnungen aus den Jahren 2006, 2011 und 2015 wurden hinsichtlich der Übersichtlichkeit zusammengefasst. Ihre Überarbeitung dient der Vereinheitlichung und Praktikabilität im operativen Geschäft. Ziel ist es allen Beteiligten einen transparenten Überblick über die Arbeit bzw. Entgelte des Theater Erlangen zu geben.

 

Eine Kenntlichmachung der aktualisierten Passagen in Anlehnung an die letztmaligen Entgeltordnungen, die z.T. auch nicht digital vorliegen, ist hinsichtlich der Zusammenführung nicht zielführend.

Als Anlagen zu dieser Vorlage wurde aus diesem Grund:

-       Die Entgeltordnung Theater Erlangen ab der Spielzeit 2020/21 novelliert

-       Die Preise aus der Spielzeit 2019/2020 in der Vorlage „Entgelte Theater Erlangen in der Spielzeit 2019/20“ zum direkten Vergleich beigefügt

 

Des Weiteren erfolgte die letzte Anhebung der Entgelte im Jahr 2015. Eine Novellierung ist erforderlich, um den sich verändernden Kriterien der Sozial- und Familienverträglichkeit sowie der kulturellen Teilhabe Rechnung zu tragen ohne den Aufwandsdeckungsgrad des Theater Erlangen in der bestehenden Form zu verändern.

 

Die Entgelte des Theater Erlangen wurden hierzu mit den Kulturangeboten der Region, als auch mit anderen Theatern in Deutschland verglichen und entsprechend angepasst. 

 

Durch die Entgelterhöhungen werden (auf Grundlage der Auslastung und Produktionen der Spielzeit 2018/19) voraussichtliche Mehreinnahmen in Höhe von zirka 10.000 € erzielt. 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Neuerungen der Entgeltordnung beziehen sich v.a. Dingen auf:

 

-       eine leichte Erhöhung in den Kategorien 1 und 2 und andererseits Reduzierung der Entgelte in den Kategorien 3 und 4, um den Besucher*innen der Stadt Erlangen einen niederschwelligen Zugang zu ermöglichen bzw. die Attraktivität der Angebote noch weiter zu erhöhen.

Ansatz hierfür ist der Normalpreis der Kategorie 1 in Höhe von 29,00 €, der laut Marktrecherche zum derzeitigen Stand nicht überschritten werden sollte.

 

-       der Premierenpreis entspricht zukünftig dem Normalpreis

 

-       der Preis für die Joker-Vorstellung wurde um einen Euro angehoben

 

-       die Normalpreise des Weihnachtsmärchens für das Markgrafentheater wurden im Gros erhöht (Kat. 1-3), die Ermäßigungen im Gros gesenkt (Kat. 1, 2 und 4)

 

-       der Normalpreise für die Garage wurden um einen Euro erhöht, die Ermäßigungen wie auch die Schulklassen- und Spielclub-Produktionen beibehalten

 

-       für Zusatzveranstaltungen (Z1-5) wurden Entgelte zwischen 6,00 € und 16,00 € im Normalpreis und 3,00 € und 8,00 € ermäßigt eingeführt, um unterschiedlichen Formaten Rechnung zu tragen

 

-       die An- und Abreisepauschale der Klassenzimmerstücke außerhalb des Stadtgebiets Erlangen wurden neu definiert

 

-       der Personenkreis der ermäßigten Eintrittspreise erweitert sich um alle Inhaber*innen des ErlangenPass. Ausschließlich Inhaber*innen des ErlangenPass sind berechtigt, eine doppelte Ermäßigung in Anspruch zu nehmen.

 

-       die Begleitpersonen für Menschen mit Behinderung ab 50% GdB und dem Merkzeichen „B“ im Behindertenausweis erhalten in Ausübung ihrer Begleitungstätigkeit einen kostenfreien Sitzplatz für alle Veranstaltungsorte des Theater Erlangen

 

-       Mitglieder der hauseigenen Spielclubs, Kulturfüchse sowie Statisten*innen und andere dem Theater aktiv Verbundene sind berechtigt Steuerkarten (7,00 € für das Markgrafentheater und 5,00 € für die Garage) bzw. Freikarten zu beziehen, sofern dies vertraglich geregelt bzw. Grundlage der gemeinsamen Zusammenarbeit ist

 

-       Merchandisingartikel wie z.B. give-aways, Taschen, Kalender, T-Shirts, etc. deren Produktion bereits aus dem Budget des Theater Erlangen finanziert wurde, können aus betriebswirtschaftlichen und logistischen Gründen, im Rahmen von Werbemaßnahme oder als unverkäufliche Restbestände nach Rücksprache mit der Intendanz bzw. Verwaltungsleitung vergünstigt, verlost oder verschenkt werden

 

-       für Werbemaßnahmen kann das Theater pro Jahr max. 80 Freikarten verlosen

 

-       die Zeitungs-Abo-Card „ZAC“ wurde als Werbekooperation mit aufgenommen. Sie ermöglicht Rabatte bis zu 25% für ausgewiesene Veranstaltungen

 

Das Revisionsamt wurde in die vielschichtigen Prozesse der Novellierung der Entgeltordnung des Theater Erlangen ab der Spielzeit 2020/21 mit einbezogen. Eine Version dieser Entgeltordnung liegt dem Revisionsamt vor.

 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Siehe Punkt 1. und 2.

Des Weiteren: Veröffentlichung im Spielzeitheft und auf der Homepage.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

ca. 10.000 €

bei Sachkonto: 432105

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Entgeltordnung_Theater Erlangen_Amt 44_Spielzeit 2019-20

                               Entgeltordnung_Theater Erlangen_Amt 44_Spielzeit 2020-21