Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur qualitativen Verbesserung der Standards in den Kindertageseinrichtungen mit Schwerpunkt im Bereich der Leitungsfreistellung zu erstellen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Verbesserung der qualitativen Arbeit in
den Kindertageseinrichtungen
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Freistellung von Einrichtungsleitungen.
Bei der Stadt Erlagen werden Leitungen von Kindertageseinrichtungen bisher durch Leitungsassistenzen größtenteils im Bereich der Verwaltungsarbeiten, aber auch pädagogisch entlastet (vgl. Vorlage 112/033/2015).
3. Prozesse und Strukturen
Die
bisherigen Maßnahmen sind nicht ausreichend, um die Leitungen z.B. auch bei
·
der
Planung und Organisation des Ablaufs in der Einrichtung,
·
der
Überwachung der Einhaltung sowie Weiterentwicklung pädagogischer Standards,
·
der
Repräsentation in der Öffentlichkeit,
·
der
Personalauswahl und -führung,
·
der
Beratung und Anleitung der Mitarbeiter*innen und Praktikant*innen,
·
der
Installierung von Kommunikations- und Informationsstrukturen,
·
dem
Treffen und Erteilen von Entscheidungen und Weisungen,
·
der
Delegation von Aufgaben und Teamarbeit,
ausreichend zu entlasten.
Die Freistellung von Leitungen in Kindertageseinrichtungen soll sich an der Größe der Einrichtung orientieren
Die obige Aufzählung ist erweiterbar. Insbesondere unter dem Druck des Fachkräftemangels wird deutlich, dass Aufgaben wie die Personalauswahl und –führung ebenso wie das Halten der Fachkräfte immer umfangreicher und auch schwieriger ist und wird.
Die Bedeutung von Leitbildern, Weiterentwicklung der Pädagogik sowie Fragestellungen zur Haltung rücken immer mehr in den Vordergrund und bestimmen die Qualität der Einrichtungen.
Die Verwaltung wird sich mit einem Konzept zur qualitativen Verbesserung der Standards in den Kindertageseinrichtungen mit Schwerpunkt im Bereich der Leitungsfreistellung befassen und dem Jugendhilfeausschuss in einer seiner kommenden Sitzungen zur Beschlussfassung bzw. Begutachtung für den Stadtrat vorstellen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: