1.
Zur Prüfung eines möglichen Bewohnerparkgebiets
wird die Verwaltung beauftragt, in dem Gebiet zwischen Stintzingstraße,
Nürnberger Straße, Werner-von-Siemens-Straße und Nägelsbachstraße eine
Parkraumerhebung durchzuführen.
2. Der Antrag 272/2019 des Stadtteilbeirates Süd ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit Antrag 272/2019 beantragt der
Stadtteilbeirat Süd eine Mitteilung, welche Möglichkeiten für die Ausweisung
eines Bewohnerparkgebietes zwischen Reinigerstraße, Nürnberger Straße,
Werner-von-Siemens-Straße und Nägelsbachstraße bestehen. Weiterhin wird die
Verwaltung um Mitteilung gebeten, welche Möglichkeiten der Parkraumschaffung in
dem Gebiet bestehen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Allgemein sind Bewohnerparkgebiete nur auf Grundlage detaillierter Voruntersuchungen zum Parkraumangebot realisierbar. Ziel hierbei ist es, anhand einer Analyse die tageszeitlichen Nutzungsanforderungen und die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung bzw. Erweiterung eines Bewohnerparkgebietes zu überprüfen. Nach StVO §45 Abs. 1b ist die Anordnung von Bewohnerparken nur möglich, „wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden“. In Anlehnung an die rechtlichen Vorgaben wird die Verwaltung in dem Gebiet zwischen Stintzingstraße, Nürnberger Straße, Werner-von-Siemens-Straße und Nägelsbachstraße eine Parkraumerhebung durchführen. Hierbei wird von dem Antrag des Stadtteilbeirates Süd geringfügig abgewichen und das Untersuchungsgebiet nach Süden erweitert, so dass die südliche Grenze nicht die Reinigerstraße, sondern die Stintzingstraße (Nordseite) darstellt. Untersucht werden damit die Straßen in dem in Anlage 1 dargestellten räumlichen Umgriff, der unmittelbar an das bestehende Bewohnerparkgebiet 9 „Bissingerstraße“ angrenzt. Auf dieser Grundlage kann zu verschiedenen Tageszeiten die Stellplatzauslastung und die Parkraumnutzung (unterschieden in Bewohner-Kfz und gebietsfremde Kfz) ermittelt werden. Dies ist eine wesentliche Grundlage, um zu ermitteln, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Bewohnerparkgebietes gegeben sind.
Mit Antrag 272/2019 des Stadtteilbeirates Süd wurde ergänzend eine Prüfung beantragt, welche Möglichkeiten für die Parkraumschaffung in dem beschriebenen Umgriff bestehen. Nach Begutachtung der räumlichen Gegebenheiten und der Flächensituation in dem Bereich ist festzustellen, dass angesichts der städtebaulichen Situation und der mangelnden Verfügbarkeit an Flächen kein zusätzlicher Parkraum im öffentlichen Raum geschaffen werden kann.
Wichtige Hinweise: Die Durchführung der beschriebenen Parkraumerhebung sowie die anschließende Bürgerbeteiligung ist mit einem sehr großen Aufwand verbunden. Aufgrund dessen ist es der Verwaltung mit den bestehenden personellen Ressourcen aktuell nicht möglich, mehr als ein Bewohnerparkgebiet pro Jahr zu überprüfen. Aktuell liegen für mehrere Bereiche in der Stadt Anfragen und Anträge zur Ausweisung von Bewohnerparkgebieten vor. Die Verwaltung wird in Kürze dem UVPA eine Beschlussvorlage zur Reihenfolge der Überprüfung dieser Bereiche vorlegen.
Weiterhin
wird im Hinblick auf die aktuelle Situation in Zusammenhang mit dem
Corona-Virus darauf hingewiesen, dass Erhebungen des ruhenden und fließenden
Verkehrs in Form von
z. B. Parkraumerhebungen und Verkehrszählungen derzeit keine repräsentativen
Ergebnisse liefern würden. Hintergrund ist deutlich gesunken Zahl an Wegen, die
derzeit im Stadtgebiet zurückgelegt werden. Aus diesem Anlass sind
Verkehrserhebungen erst dann wieder möglich, wenn sich die Situation wieder
vollständig normalisiert hat und keine Auswirkungen durch Corona auf den
Verkehr in der Stadt mehr bestehen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Es wird angestrebt, die Erhebung noch im Jahr 2020 durchzuführen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn in dem räumlichen Umgriff keine größeren Bauarbeiten im Straßenraum stattfinden, die die Repräsentativität der Ergebnisse beeinträchtigen würden. Weiterhin ist die Erhebung nur zielführend, wenn sich nach den Einschränkungen in Zusammenhang mit dem Corona-Virus die Verhältnisse wieder normalisiert haben, so dass von einem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen auszugehen ist. Wann dies der Fall sein wird, kann gegenwärtig noch nicht abgesehen werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv* im Falle einer Umsetzung des Bewohnerparkgebietes durch
Reduktion von Parksuchverkehr
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Räumlicher Umgriff der Parkraumerhebung
Anlage 2: Antrag 272/2019 des Stadtteilbeirates Süd