Betreff
Bau eines Pumptracks im Stadtgebiet Erlangen, Bedarfsbeschluss
Vorlage
412/046/2020
Aktenzeichen
I/412
Art
Beschlussvorlage

Dem Bedarfsnachweis für den Bau eines Pumptracks im Stadtgebiet Erlangen wird gemäß DA-Bau zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen geeigneten Standort für einen Pumptrack zu suchen und die Planungen zum Bau eines Pumptracks aufzunehmen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ein Pumptrack ist ein geschlossener Rundkurs unterschiedlicher Länge, dessen Profil derart beschaffen ist, dass eine Beschleunigung alleine durch eine Schwerpunktverlagerung des Körpers möglich ist.

Die Oberfläche eines Pumptracks besteht idealerweise aus Asphalt. Dies hat den Vorteil, dass auch Fahrzeuge mit kleineren Rädern, wie z.B. Scooter, Skateboards oder Inline-Skates die Strecke befahren können. Die Gruppe der Nutzer*innen wird somit erheblich erweitert.

Die Bahnen eines Pumptracks sind in der Regel etwa 1 Meter breit, es wird also nicht die gesamte Fläche asphaltiert.

 

Aus Sicht des Spielplatzbüros besteht ein hoher Bedarf für die Schaffung eines Pumptracks im Stadtgebiet Erlangen. Seit einigen Jahren wird in Gesprächen mit Interessensgruppen der anhaltend steigende Bedarf festgestellt.

 

Ein Pumptrack bereichert die Stadt um ein niedrigschwelliges Sport- und Bewegungsangebot für alle: Kinder und deren Eltern, Jugendliche, Erwachsene und Menschen mit Beeinträchtigungen, die Körperbeherrschung und Fitness trainieren möchten, würden von einem Pumptrack profitieren.

 

Die nächstgelegene Anlage dieser Art befindet sich momentan in ca. 30 km Entfernung in Litzendorf bei Bamberg, weitere gibt es in Pegnitz und in Selb. Näher gelegene Anlagen gibt es nicht.

 

Größe und Beschaffenheit der Fläche:

Nach Einschätzung des Spielplatzbüros sollte die Größe der Fläche mindestens 1.000 m² betragen. Wünschenswert wären 1.500 m², so bliebe genügend Spielraum bei der Gestaltung der Anlage. Das Längen-Breiten-Verhältnis sollte 1:2 nicht übersteigen und die Herstellung von bis zu 2m Höhenunterschied sollte möglich sein.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Verwaltung unterbreitet Vorschläge für geeignete Standorte.

Nach verwaltungsinterner Prüfung werden je nach Eignung einer oder mehrere Standorte ausgewählt und in eine Rangfolge gestellt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

        Je nach Ergebnis der Standortfindung werden die Kosten ermittelt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*                  

 

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

              ja*

              nein*

 

*Die tatsächliche Auswirkung auf den Klimaschutz kann erst beurteilt werden, wenn ein Standort feststeht. Es sollen in jedem Fall Pflanzungen als Ausgleich für versiegelte Flächen in Absprache mit dem EB 77 und Amt 31 in die Planung aufgenommen werden.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Fotos Pumptracks