Betreff
Radweg-Bevorrechtigungen Neumühle - Damaschkestraße und Friesenweg - Schwabenstraße;
hier: Beschluss gemäß DA Bau
Vorlage
66/373/2020
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Umsetzung von Bevorrechtigungen des Rad- und Fußverkehrs an der Neumühle auf Höhe Damaschkestraße ge-mäß Erlanger Standard sowie ohne Fußgängerüberweg im Friesenweg auf Höhe der Schwaben-straße wird zugestimmt.

Amt 66 wird beauftragt, die Maßnahme abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr2020 durchzuführen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie Verbesserung/Steigerung der Attraktivität von Radwegen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Wegeverbindung Kapellensteg – Neumühle – Friesenweg – Neckarstraße stellt eine wichti-ge Hauptradroute vom Erlanger Westen Richtung Innenstadt bzw. Südstadt mit jeweiliger An-bindung zur S-Bahn dar. Auf dieser Achse soll die Bevorrechtigung des Rad- und Fußverkehrs weiter verdeutlicht bzw. angelegt werden. An der Neumühle auf Höhe Damaschkestraße besteht bereits die Bevorrechtigung, diese soll jedoch nach der aktuellen Erlanger Standardlösung barrierefrei eingerichtet werden. Als ein weiterer Teil auf dieser Strecke soll die Bevorrechtigung auch im Friesenweg auf Höhe Schwabenstraße umgesetzt werden.

Derzeit hat an dieser Stelle der KFZ-Verkehr Vorrang.

Gegenstand dieses Beschlusses ist der barrierefreie Umbau der eingerichteten Bevorrechtigung Neumühle, Höhe Damaschkestraße und die Neuanlage der Bevorrechtigung für den Rad- und Fußverkehr im Friesenweg, Höhe Schwabenstraße.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auf Grundlage des UVPA-Beschlusses vom 15.10.2019 „Maßnahmen Klimanotstand“ erfolgt der barrierefreie Umbau der vorhandenen Bevorrechtigung des Rad- und Fußverkehrs
Neumühle auf Höhe Damaschkestraße nach der aktuellen Erlanger Standardlösung. Die Bevorrechtigung des Rad- und Fußverkehrs sowie die Barrierefreiheit wird mittels Änderung der Bordsteinführung, Einbau von Tast- und Nullabsenker-Borden sowie Bodenindikatoren im Gehweg eingerichtet. Es wird ein Fußgängerüberweg markiert und der bevorrechtigte Radweg zusätzlich mit einer roten Beschichtung versehen.

Weiterhin wird die Straßenbeleuchtung entsprechend den Vorgaben eines Fußgängerüberwe-ges ergänzt.

Auf Grundlage der Abstimmung im Jour-Fixe Verkehr am 04.03.2020 wird der Friesenweg auf Höhe Schwabenstraße für den Rad- und Fußverkehr bevorrechtigt, aber aufgrund der geringen KFZ-Mengen in diesem Bereich (Sackgasse) nicht gemäß o.g. UVPA-Beschluss mit FGÜ und hierfür benötigter, unverhältnismäßig aufwändig herzustellender, Beleuchtung ausgestattet.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

Begründungen:

Die Durchführung einer Straßenneu-/-umbaumaßnahme erzeugt artbedingt CO2-Emissionen. Diese sollen jedoch durch einen möglichst geringen Eingriff in den Bestand und Wiederverwertung vorhandener Materialien reduziert werden.

Die Umbaumaßnahmen, teils in barrierefreier Ausführung, sind zur Erhöhung / Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig und steigern die Attraktivität des Rad- und Fußgängerverkehrs.

Alternative Handlungsoption: Verzicht auf den Ausbau und Beibehaltung des bisherigen Zustandes.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

130.000,- €

bei IPNr.: 541.841

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.841

                       bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

                 sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                                 nicht veranlasst

                                 veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                              19.03.2020 gez. Werner

                                                                                                                              Datum, Unterschrift

 

 


Anlagen:             Übersichtslageplan

                               Lageplan Neumühle – Damaschkestraße

                               Lageplan Friesenweg – Schwabenstraße