hier: Beschluss gemäß DA Bau
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Umsetzung von Bevorrechtigungen des Rad- und Fußverkehrs an der Neumühle auf Höhe Damaschkestraße ge-mäß Erlanger Standard sowie ohne Fußgängerüberweg im Friesenweg auf Höhe der Schwaben-straße wird zugestimmt.
Amt 66 wird beauftragt, die Maßnahme abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr2020 durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie Verbesserung/Steigerung der Attraktivität von Radwegen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Die Wegeverbindung Kapellensteg – Neumühle – Friesenweg – Neckarstraße stellt eine wichti-ge Hauptradroute vom Erlanger Westen Richtung Innenstadt bzw. Südstadt mit jeweiliger An-bindung zur S-Bahn dar. Auf dieser Achse soll die Bevorrechtigung des Rad- und Fußverkehrs weiter verdeutlicht bzw. angelegt werden. An der Neumühle auf Höhe Damaschkestraße besteht bereits die Bevorrechtigung, diese soll jedoch nach der aktuellen Erlanger Standardlösung barrierefrei eingerichtet werden. Als ein weiterer Teil auf dieser Strecke soll die Bevorrechtigung auch im Friesenweg auf Höhe Schwabenstraße umgesetzt werden.
Derzeit hat an dieser Stelle der KFZ-Verkehr Vorrang.
Gegenstand dieses Beschlusses ist der barrierefreie Umbau der eingerichteten Bevorrechtigung Neumühle, Höhe Damaschkestraße und die Neuanlage der Bevorrechtigung für den Rad- und Fußverkehr im Friesenweg, Höhe Schwabenstraße.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
Auf
Grundlage des UVPA-Beschlusses vom 15.10.2019 „Maßnahmen Klimanotstand“ erfolgt
der barrierefreie Umbau der vorhandenen Bevorrechtigung des Rad- und
Fußverkehrs
Neumühle auf Höhe Damaschkestraße nach der aktuellen Erlanger Standardlösung.
Die Bevorrechtigung des Rad- und Fußverkehrs sowie die Barrierefreiheit wird
mittels Änderung der Bordsteinführung, Einbau von Tast- und Nullabsenker-Borden
sowie Bodenindikatoren im Gehweg eingerichtet. Es wird ein Fußgängerüberweg
markiert und der bevorrechtigte Radweg zusätzlich mit einer roten Beschichtung
versehen.
Weiterhin wird die Straßenbeleuchtung entsprechend den Vorgaben eines Fußgängerüberwe-ges ergänzt.
Auf Grundlage der Abstimmung im Jour-Fixe Verkehr am 04.03.2020 wird der Friesenweg auf Höhe Schwabenstraße für den Rad- und Fußverkehr bevorrechtigt, aber aufgrund der geringen KFZ-Mengen in diesem Bereich (Sackgasse) nicht gemäß o.g. UVPA-Beschluss mit FGÜ und hierfür benötigter, unverhältnismäßig aufwändig herzustellender, Beleuchtung ausgestattet.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Begründungen:
Die Durchführung einer Straßenneu-/-umbaumaßnahme erzeugt artbedingt CO2-Emissionen.
Diese sollen jedoch durch einen möglichst geringen Eingriff in den Bestand und
Wiederverwertung vorhandener Materialien reduziert werden.
Die Umbaumaßnahmen, teils in barrierefreier Ausführung, sind zur
Erhöhung / Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig und steigern die
Attraktivität des Rad- und Fußgängerverkehrs.
Alternative Handlungsoption: Verzicht auf den Ausbau und Beibehaltung
des bisherigen Zustandes.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes
erforderlich?)
Investitionskosten: |
130.000,- € |
bei IPNr.: 541.841 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.841
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen
Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
19.03.2020 gez. Werner
Datum,
Unterschrift
Anlagen: Übersichtslageplan
Lageplan
Neumühle – Damaschkestraße
Lageplan
Friesenweg – Schwabenstraße