Betreff
Händlerinitiative für Verkehrsberuhigung: Mehr Lebensqualität in der Innenstadt
Antrag Nr. 092/2018 der SPD-Stadtratsfraktion und Antrag Nr. 021/2020 des Stadtteilbeirates Innenstadt
Vorlage
613/314/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1. Der Sachbericht wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag Nr. 092/2018 der SPD-Stadtratsfraktion sowie der Antrag Nr. 021/2020 des Stadtteilbeirates Innenstadt sind damit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag Nr. 092/2018 beantragt die SPD-Fraktion, die Petition für mehr Verkehrsberuhigung und Lebensqualität in der Erlanger Innenstadt zu prüfen. Außerdem wird beantragt, in der Fahrstraße eine Tempobeschränkung auf 30 km/h zu prüfen.

 

Die Petition beinhaltet folgende Forderungen:

-       Erweiterung der Fußgängerzone - mehr urbaner Lebensraum durch weniger KFZ

-       Verkehrsberuhigte Zonen und Spielstraßen - Entschleunigung und Sicherheit (z.B. Bohlenplatz bis Hauptstraße, gerade hier sind viele Familien unterwegs)

-       Ausreichend Parkraum - für Anwohner und auswärtige Besucher, z. B. mehr Mischzonen

-       Einbindung des Öffentlichen Nahverkehrs

-       Einheitliche Konzeption für ein Fahrradwegenetz

-       Entbürokratisierung von Außennutzung durch Gewerbe - mehr Außengestaltung / Bestuhlung, etc. ermöglichen um Lebendigkeit der Innenstadt vielfältiger zu gestalten.

 

Auch der Stadtbeirat Innenstadt unterstützt die Verbesserungen im ÖPNV durch eine die Einführung einer barrierefreien City-Linie mit Antrag Nr. 021/2020.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die in der Petition genannten Forderungen sind größtenteils bereits im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes Erlangen 2020 bearbeitet worden. So wurden im UVPA am 16.10.2018 das Plannetz Radverkehr für die Innenstadt und am 13.11.2018 das Plannetz für den Fußverkehr in Erlangen sowie Qualitätsstandards für Fußwege 1. und 2. Ordnung beschlossen. Die Einführung von Maßnahmen für das Parkraumkonzept Innenstadt wurde bereits am 27.07.2017 beschlossen.

 

Die Erlanger Satzung für Sondernutzungen in Kombination mit der Richtlinie zur Gestaltung von Sondernutzungen sowie die Art ihrer Anwendung gilt als positives Beispiel für andere deutsche Städte und wird in Fachzeitschriften hervorgehoben. Die Stadtidentität und das Stadtimage der historischen Innenstadt werden durch die gängige Praxis maßgeblich positiv geprägt. Es besteht daher aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf zur Modifikation des bisherigen Vorgehens.

 

Mit dem am 23.02.2017 beschlossenen Nahverkehrsplan 2017-2021 liegt für den ÖPNV ein konkretes Maßnahmenpaket vor, mit dessen Fortschreibung bereits 2020 begonnen werden sollen. Ein wichtiger Baustein für die Innenstadt ist außerdem die Einführung einer City-Linie, die insbesondere auch der besseren Erreichbarkeit des Einzelhandels in der Altstadt vom Großparkplatz dienen soll.

 

Mit Vorlage 613/211/2018 wurden am 22.01.2019 erste Überlegungen für die Einführung einer City-Linie vorgestellt. Für den Zuschussantrag der ESTW aus dem Jahr 2019 im Rahmen des Förderprogrammes Saubere Luft zum Kauf von Elektro-Kleinbussen liegt zwischenzeitlich eine positive Rückmeldung des Zuschussgebers zur Projektskizze vor, sodass jetzt der Förderantrag eingereicht werden kann. Unabhängig vom mehrjährigen Bestell- und Lieferprozess für E-Busse soll die City-Linie in einer Übergangsphase mit konventionellen Kleinbussen schnellstmöglich eingeführt. ESTW und Stadtverwaltung prüfen derzeit, ob dies als erster Test während der Adventssamstage oder sogar als einjähriger Probebetrieb während der gesamten Woche zum nächsten Fahrplanwechsel 2020 möglich ist, um damit unter anderem Erfahrungen zum Bedarf zu erhalten. Sobald ein Planungskonzept vorliegt, werden unter anderem der Stadteilbeirat Innenstadt, IHK, Einzelhandelsverband und UKER zeitnah mit einbezogen.

 

Die Fahrstraße befindet sich bereits innerhalb einer Tempo 30-Zone. Planungen für deren Erweiterung auf das Straßennetz südlich der Henkestraße bis zur Werner-von-Siemens-Straße befinden sich derzeit in Bearbeitung.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die in der Petition genannten Forderungen entsprechend weitgehend den Ergebnissen des Verkehrsentwicklungsplanes Erlangen 2020, d.h. es liegen hierfür bereits Konzepte und Beschlüsse vor. Diese wurden teilweise bereits bzw. sollen in den kommenden Jahren durch infrastrukturelle und verkehrsrechtliche Maßnahmen umgesetzt werden.

 

Da hierfür ein erheblicher Aufwand für die Detailplanung und zugehörige öffentlichen Beteiligungsprozess notwendig ist, kann dies nur in Abhängigkeit der vorhandenen Personalressourcen in der Verwaltung umgesetzt werden. Der Schwerpunkt von Maßnahmen im Jahr 2020 liegt auf der Einführung einer City-Linie sowie dem Parkraummanagement.


 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Antrag Nr. 092/2018 der SPD-Stadtratsfraktion

Anlage 2: Antrag Nr. 021/2020 des Stadtteilbeirates Innenstadt