Betreff
Verkehrliche Anfragen Zeppelinstraße; Antrag 273/2019 des Stadtteilbeirates Süd
Vorlage
613/313/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Sachbericht wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Ausweisung einer Einbahnstraße in der Zeppelinstraße ist nicht weiter zu verfolgen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Auswirkungen eines Durchfahrtsverbotes für den Kfz-Verkehr in der Zeppelinstraße auf Höhe des Röthelheimgrabens konkret zu prüfen und den Ausschuss über das Ergebnis zu informieren.

4.    Der Antrag 273/2019 des Stadtteilbeirates Süd ist damit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Mit Antrag 273/2019 werden vom Stadtteilbeirat Süd folgende verkehrliche Anfragen bzw. Anträge zur Zeppelinstraße gestellt:

 

-       Information über Buslinien durch die Zeppelinstraße

-       Einrichtung einer Hol- und Bringzone für das Ohm-Gymnasium und die Friedrich-Rückert-Schule

-       Ausweisung einer Einbahnstraße in der Zeppelinstraße zur Vermeidung von Durchgangsverkehr

-       Errichtung eines Durchfahrtsverbotes für den Kfz-Verkehr auf Höhe des Röthelheimgrabens

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Zu den Fragen/Anträgen gibt die Verwaltung nachfolgende Auskünfte:

 

-                   Information über Buslinien durch die Zeppelinstraße

In der Zeppelinstraße verkehrt nur die Linie 209 an Schultagen einmal täglich (Schulbus um 13:14 Uhr).

-       Einrichtung einer Hol- und Bringzone für das Ohm-Gymnasium und die Friedrich-Rückert-Schule

Ein Beschluss für die Prüfung der Einrichtung der Hol- und Bringzone ist bereits erfolgt (vgl. 613/301/2020)

-       Ausweisung einer Einbahnstraße in der Zeppelinstraße zur Vermeidung von Durchgangsverkehr

Es wird empfohlen, in der Zeppelinstraße keine Einbahnstraße einzurichten. Einbahnstraßen bringen häufig den Effekt von ansteigenden Fahrgeschwindigkeiten durch Kfz mit sich. Dies wäre in diesem Falle auch zu erwarten. Weiterhin würden durch die Einbahnstraße Umwegfahrten in signifikantem Umfang über die Parallelstraßen (z. B. Österreicher Straße) die Konsequenz. Betroffen wären insbesondere Anwohner der Zeppelinstraße, die im Falle der Ausweisung der Einbahnstraße dann immer aus einer Fahrtrichtung kommend einen Umweg fahren müssten.

-       Errichtung eines Durchfahrtsverbotes für den Kfz-Verkehr auf Höhe des Röthelheimgrabens

Die Errichtung eines Durchfahrtsverbots für den Kfz-Verkehr, wie im Antrag gefordert, wäre aus Sicht der Verwaltung eine zweckmäßigere Maßnahme, um den Durchgangsverkehr durch die Zeppelinstraße zu unterbinden. Mit dem Ziel einer effizienten Durchsetzung des Durchfahrtsverbotes müsste das Durchfahrtsverbot durch Poller auf Höhe der Brücke über den Röthelheimgraben im Zuge der Zeppelinstraße erfolgen (vgl. Anlage 1). Hierfür ist jedoch zunächst eine Prüfung der verkehrlichen Wirkungen (Verlagerung des Kfz Verkehrs, Mehrbelastung von Parallelstraßen) erforderlich.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass gemäß Beschluss 613/062/2016 des UVPA in der Zeppelinstraße eine Tempo-30-Zone mit zugehöriger Rechts-vor-links-Regelung eingeführt wurde. Dadurch hat sich das Verkehrsaufkommen in der Zeppelinstraße deutlich reduziert (Vorher (2015): 3.100 Kfz/24h; Nachher (2017): 1.600 Kfz/24h). Damit konnte mit den Verkehrsberuhigungsmaßnahmen eine deutliche Reduzierung des Verkehrsaufkommens in der Zeppelinstraße erreicht werden. Nichtsdestotrotz ist auch aktuell noch ein gewisser Anteil an Durchgangsverkehr durch die Zeppelinstraße vorhanden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Nach erfolgtem Beschluss wird die Verwaltung zunächst den Anteil an Durchgangsverkehr durch die Zeppelinstraße ermitteln. Auf dieser Grundlage erfolgt die vorangehend beschriebene Prüfung der verkehrlichen Auswirkungen bei einem Durchfahrtsverbot für Kfz. Darauf aufbauend wird eine Abschätzung erfolgen, inwieweit eine Notwendigkeit für das Durchfahrtsverbot besteht. Der Ausschuss wird im Nachgang über das Ergebnis der beschriebenen Arbeitsschritte informiert.

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Möglicher Standort Durchfahrtsverbot Zeppelinstraße

Anlage 2: Antrag 273/2019 des Stadtteilbeirates Süd