Antrag Nr. 117/2019 der Stadtratsfraktion Grüne Liste
1. Die
Ergebnisse der Vorlage werden zur Kenntnis genommen
2. Antrag Nr. 117/2019 der Stadtratsfraktion Grüne Liste ist hiermit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit Antrag Nr. 117/2019 beantragt die Stadtratsfraktion Grüne Liste, dass der Bau der Ortsumgehung Eltersdorf nicht weiterverfolgt wird, um durch den Ausbau dieses Verkehrswegs keinen zusätzlichen Verkehr zu erzeugen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auf Basis einer Sonderbaulastvereinbarung mit dem Freistaat Bayern hat der Stadtrat am 26.07.2018 mit Vorlage 66/263/2018 den DA Bau-Beschluss Vorentwurf (Entwurfsplanung) und die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beschlossen. Basierend hierauf wurde das Planfeststellungsverfahren im Dezember 2018 eingeleitet, ein Erörterungstermin wurde am 21.01.2020 in Erlangen von der Regierung von Mittelfranken als zuständige Genehmigungsbehörde durchgeführt.
Derzeit werden die vorliegenden Einwände geprüft und die zugehörigen Stellungnahmen erarbeitet. Wann das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen werden kann, ist derzeit nicht terminierbar.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahren soll das Projekt, das bisher in kommunaler Sonderbaulast durch die Stadt Erlangen bearbeitet wurde, in die Zuständigkeit der Staatlichen Straßenbauverwaltung übertragen werden. Die weiteren Planungsschritte sowie die bauliche Umsetzung der Maßnahme liegen dann wieder beim Freistaat Bayern, der grundsätzlich für den Ausbau der Staatsstraßen verantwortlich ist.
Im Rahmen der weiteren Bearbeitungsschritte wird das Projekt erneut dem Erlanger Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Der Verkehrssektor
ist in Deutschland nicht nur der verbrauchsintensivste sondern auch der einzige
Sektor, dessen Verbrauch seit der 1990er Jahre angestiegen ist. Daher müssen
gerade im Verkehrsbereich besondere Anstrengungen getätigt werden, um die
Pariser Klimaziele zu erreichen. Daher ist auch der geplante Bau der
Ortsumgehung Eltersdorf unter Gesichtspunkten des Klimaschutzes zu beurteilen.
Dabei müssen verschiedene Aspekte bedacht werden:
Einmalige
Emissionen:
Bereits der Bau
der Ortsumgehung verursacht CO2 -Emissionen. Mit 8 m Fahrbahnbreite
und 2 km Länge müssen 1,6 ha Fläche bebaut werden. Das sind etwas mehr als zwei
Fußballfelder, die versiegelt werden. Zu den Emissionen durch die Herstellung
des Fahrbahnbelags kommen Transportemissionen sowie Betriebsemissionen der
Baugeräte.
Dauerhafte
Mehr-Emissionen:
Insgesamt ist es möglich, dass durch die
Umgehungsstraße dauerhaft etwas mehr Emissionen erzeugt werden als ohne.
Dennoch werden andere Effekte – wie beispielsweise das prognostizierte erhöhte
Verkehrsaufkommen in Erlangen bis 2030 – deutlich größeren Einfluss auf die
Emissionen haben.
Klimaanpassung:
Mit steigenden Temperaturen durch den Klimawandel wird die Kaltluftzufuhr
aus unbebauten Gebieten um Erlangen immer wichtiger. Auch die Felder westlich
von Eltersdorf fungieren als Kaltluftleitbahnen und tragen zur Abkühlung der
umliegenden Baugebiete (v.a. Eltersdorf). Gerade der Bereich nördlich des
Hutgrabens ist als Bereich mit hoher bioklimatischer Bedeutung ausgewiesen. Diese Bereiche sind
„für die gegenwärtige Siedlungsstruktur wichtige klimaökologische
Ausgleichsräume. Zur Erhaltung ihrer Funktion sollten bauliche Eingriffe
möglichst vermieden werden (…)“. (Klimaanpassungskonzept Erlangen 2019) Diese Bereiche mit hoher Aufenthaltsqualität
fungieren als kühler Rückzugsort für Anwohner und/oder Beschäftige.
Die anderen Bereiche, durch die die Ortsumgehung führt, haben eine
mittlere oder eine geringe klimatische Bedeutung. Gebiete mittlerer Bedeutung
sind „für
die gegenwärtige Siedlungsstruktur ergänzende klimaökologische Ausgleichsräume.
Die angrenzende Bebauung profitiert von den bereit gestellten Klimafunktionen -
entsprechend sollten bauliche Eingriffe nur unter Beachtung klimaökologischer
Belange erfolgen (Begrünung, Gebäudekörperstellung, etc.), um diese Funktionen
nicht zu gefährden.“ (KlAK, 2019) Auch
bei Gebieten von geringer Bedeutung „sollten bauliche Eingriffe unter
Beachtung klimaökologischer Belange erfolgen (insb. Begrünung), um auf der
Fläche selbst keine Belastungsräume zu schaffen.“ (KlAK 2019)
Beim Projekt OU Eltersdorf muss also vor allem eine Abwägung zwischen
Schutz der Eltersdorfer Bevölkerung vor Emissionen bzw. Immissionen und der
städtebaulichen Aufwertung auf der einen Seite und Schutz der Eltersdorfer
Bevölkerung durch die Erhaltung der bioklimatischen Funktionen der umliegenden
Flächen sowie deren Funktion als kühlende Bereiche mit hoher
Aufenthaltsqualität auf der anderen Seite getroffen werden.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Antrag Nr. 117/2019 der Stadtratsfraktion Grüne Liste