Betreff
Klimanotstand - Sofortmaßnahmen Verkehrsreduzierung;
Antrag Nr. 117/2019 der Stadtratsfraktion Grüne Liste
Vorlage
613/312/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Ergebnisse der Vorlage werden zur Kenntnis genommen

2.    Antrag Nr. 117/2019 der Stadtratsfraktion Grüne Liste ist hiermit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag Nr. 117/2019 beantragt die Stadtratsfraktion Grüne Liste, dass der Bau der Ortsumgehung Eltersdorf nicht weiterverfolgt wird, um durch den Ausbau dieses Verkehrswegs keinen zusätzlichen Verkehr zu erzeugen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Basis einer Sonderbaulastvereinbarung mit dem Freistaat Bayern hat der Stadtrat am 26.07.2018 mit Vorlage 66/263/2018 den DA Bau-Beschluss Vorentwurf (Entwurfsplanung) und die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens beschlossen. Basierend hierauf wurde das Planfeststellungsverfahren im Dezember 2018 eingeleitet, ein Erörterungstermin wurde am 21.01.2020 in Erlangen von der Regierung von Mittelfranken als zuständige Genehmigungsbehörde durchgeführt.

 

Derzeit werden die vorliegenden Einwände geprüft und die zugehörigen Stellungnahmen erarbeitet. Wann das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen werden kann, ist derzeit nicht terminierbar.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahren soll das Projekt, das bisher in kommunaler Sonderbaulast durch die Stadt Erlangen bearbeitet wurde, in die Zuständigkeit der Staatlichen Straßenbauverwaltung übertragen werden. Die weiteren Planungsschritte sowie die bauliche Umsetzung der Maßnahme liegen dann wieder beim Freistaat Bayern, der grundsätzlich für den Ausbau der Staatsstraßen verantwortlich ist.

 

Im Rahmen der weiteren Bearbeitungsschritte wird das Projekt erneut dem Erlanger Stadtrat zum Beschluss vorgelegt werden.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

Der Verkehrssektor ist in Deutschland nicht nur der verbrauchsintensivste sondern auch der einzige Sektor, dessen Verbrauch seit der 1990er Jahre angestiegen ist. Daher müssen gerade im Verkehrsbereich besondere Anstrengungen getätigt werden, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Daher ist auch der geplante Bau der Ortsumgehung Eltersdorf unter Gesichtspunkten des Klimaschutzes zu beurteilen. Dabei müssen verschiedene Aspekte bedacht werden:

 

Einmalige Emissionen:

Bereits der Bau der Ortsumgehung verursacht CO2 -Emissionen. Mit 8 m Fahrbahnbreite und 2 km Länge müssen 1,6 ha Fläche bebaut werden. Das sind etwas mehr als zwei Fußballfelder, die versiegelt werden. Zu den Emissionen durch die Herstellung des Fahrbahnbelags kommen Transportemissionen sowie Betriebsemissionen der Baugeräte.

 

Dauerhafte Mehr-Emissionen:

Insgesamt ist es möglich, dass durch die Umgehungsstraße dauerhaft etwas mehr Emissionen erzeugt werden als ohne. Dennoch werden andere Effekte – wie beispielsweise das prognostizierte erhöhte Verkehrsaufkommen in Erlangen bis 2030 – deutlich größeren Einfluss auf die Emissionen haben. 

 

Klimaanpassung:

Mit steigenden Temperaturen durch den Klimawandel wird die Kaltluftzufuhr aus unbebauten Gebieten um Erlangen immer wichtiger. Auch die Felder westlich von Eltersdorf fungieren als Kaltluftleitbahnen und tragen zur Abkühlung der umliegenden Baugebiete (v.a. Eltersdorf). Gerade der Bereich nördlich des Hutgrabens ist als Bereich mit hoher bioklimatischer Bedeutung ausgewiesen. Diese Bereiche sind „für die gegenwärtige Siedlungsstruktur wichtige klimaökologische Ausgleichsräume. Zur Erhaltung ihrer Funktion sollten bauliche Eingriffe möglichst vermieden werden (…)“. (Klimaanpassungskonzept Erlangen 2019) Diese Bereiche mit hoher Aufenthaltsqualität fungieren als kühler Rückzugsort für Anwohner und/oder Beschäftige.

 

Die anderen Bereiche, durch die die Ortsumgehung führt, haben eine mittlere oder eine geringe klimatische Bedeutung. Gebiete mittlerer Bedeutung sind „für die gegenwärtige Siedlungsstruktur ergänzende klimaökologische Ausgleichsräume. Die angrenzende Bebauung profitiert von den bereit gestellten Klimafunktionen - entsprechend sollten bauliche Eingriffe nur unter Beachtung klimaökologischer Belange erfolgen (Begrünung, Gebäudekörperstellung, etc.), um diese Funktionen nicht zu gefährden.“ (KlAK, 2019) Auch bei Gebieten von geringer Bedeutung „sollten bauliche Eingriffe unter Beachtung klimaökologischer Belange erfolgen (insb. Begrünung), um auf der Fläche selbst keine Belastungsräume zu schaffen.“ (KlAK 2019)

 

Beim Projekt OU Eltersdorf muss also vor allem eine Abwägung zwischen Schutz der Eltersdorfer Bevölkerung vor Emissionen bzw. Immissionen und der städtebaulichen Aufwertung auf der einen Seite und Schutz der Eltersdorfer Bevölkerung durch die Erhaltung der bioklimatischen Funktionen der umliegenden Flächen sowie deren Funktion als kühlende Bereiche mit hoher Aufenthaltsqualität auf der anderen Seite getroffen werden.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Antrag Nr. 117/2019 der Stadtratsfraktion Grüne Liste