Betreff
Einseitiges Bewohnerparken in der Eythstraße und der Noetherstraße; Antrag 133/2019 des Stadtteilbeirates Anger/Bruck
Vorlage
613/311/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Ausweisung eines Bewohnerparkgebietes in der Eythstraße und Noetherstraße ist nicht weiterzuverfolgen.

2.    Der Antrag 133/2019 des Stadtteilbeirates Anger/Bruck ist damit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Der Stadtteilbeirat berichtet, dass an der Waldorfschule in Erlangen Eltern und Lehrer nicht auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen, sondern in der Eyth-, und Noetherstraße parken. Auf Grund dessen fehle für die Bewohner notwendiger Parkraum. Mit Antrag 133/2019 des Stadtteilbeirates Anger/Bruck wurde diesbezüglich eine Prüfung beantragt, ob in der Eythstraße und der Noetherstraße einseitiges Bewohnerparken angeordnet werden kann.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Nach StVO §45 Abs. 1b ist die Anordnung von Bewohnerparken nur möglich, „wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden“. In der Eyth- und Noetherstraße ist eine angemessene Anzahl an privaten und öffentlichen Stellplätzen vorhanden. Die Anordnung von Bewohnerparken ist in der Eyth- und Noetherstraße rechtlich nicht möglich, da der Parkdruck in Bezug auf das städtebauliche Umfeld verhältnismäßig und vergleichbar mit anderen Straßen in der Umgebung ist. Zudem ergibt eine erste Analyse, dass sich in fußläufiger Entfernung der Eyth- und Noetherstraße ausreichend Stellplätze befinden.


1.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Zusammenfassend besteht in der Eythstraße, Noetherstraße und in den umliegenden Straßen kein hoher Parkdruck, um die Rechtsgrundlage für die Ausweisung eines Bewohnerparkgebietes vorliegen zu haben. Zudem sind in diesem Gebiet ausreichend Stellplatzmöglichkeiten in fußläufig zumutbarer Entfernung vorhanden. Somit wird auf Grund der mangelnden rechtlichen Grundlage die Ausweisung von Bewohnerstellplätzen in der Eyth-, und Noetherstraße nicht weiterverfolgt.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1:  Antrag 133/2019 des Stadtteilbeirates Anger/Bruck