1.
Die Ausweisung eines Bewohnerparkgebietes in
der Eythstraße und Noetherstraße ist nicht weiterzuverfolgen.
2. Der Antrag 133/2019 des Stadtteilbeirates Anger/Bruck ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Stadtteilbeirat berichtet, dass an der Waldorfschule in Erlangen Eltern und Lehrer nicht auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen, sondern in der Eyth-, und Noetherstraße parken. Auf Grund dessen fehle für die Bewohner notwendiger Parkraum. Mit Antrag 133/2019 des Stadtteilbeirates Anger/Bruck wurde diesbezüglich eine Prüfung beantragt, ob in der Eythstraße und der Noetherstraße einseitiges Bewohnerparken angeordnet werden kann.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Nach StVO §45 Abs. 1b ist die Anordnung von Bewohnerparken nur möglich, „wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden“. In der Eyth- und Noetherstraße ist eine angemessene Anzahl an privaten und öffentlichen Stellplätzen vorhanden. Die Anordnung von Bewohnerparken ist in der Eyth- und Noetherstraße rechtlich nicht möglich, da der Parkdruck in Bezug auf das städtebauliche Umfeld verhältnismäßig und vergleichbar mit anderen Straßen in der Umgebung ist. Zudem ergibt eine erste Analyse, dass sich in fußläufiger Entfernung der Eyth- und Noetherstraße ausreichend Stellplätze befinden.
1.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Zusammenfassend besteht in der Eythstraße,
Noetherstraße und in den umliegenden Straßen kein hoher Parkdruck, um die
Rechtsgrundlage für die Ausweisung eines Bewohnerparkgebietes vorliegen zu
haben. Zudem sind in diesem Gebiet ausreichend Stellplatzmöglichkeiten in
fußläufig zumutbarer Entfernung vorhanden. Somit wird auf Grund der mangelnden
rechtlichen Grundlage die Ausweisung von Bewohnerstellplätzen in der Eyth-, und
Noetherstraße nicht weiterverfolgt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Antrag 133/2019 des Stadtteilbeirates Anger/Bruck