1.
Die
Stadt Erlangen wird ab sofort – soweit verfügbar – nur noch Sportbälle
(Fußball, Handball, Volleyball, Futsal) beschaffen, die Fair Trade zertifiziert
sind.
Finanzielle Mittel werden nur dann zur Verfügung gestellt, wenn faire Bälle
beschafft werden. Konventionell hergestellte Bälle kommen nur dann in Betracht,
wenn es am Markt kein vergleichbares Angebot aus Fairem Handel gibt.
Flankierend erfolgt Information und Beratung durch die Fachstelle nachhaltige
Beschaffung.
2.
Hierfür
wird auch eine Zusammenarbeit mit der Fairen Metropolregion Nürnberg
angestrebt.
3.
Der
Antrag 090/2019 der SPD vom 21.05.2019 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Erlangen engagiert sich seit Jahren in Bezug auf fair gehandelte
Produkte. Mit der Verpflichtung zum Kauf fair gehandelter Bälle wird dieses
Engagement um einen wichtigen Produktbereich erweitert. Die Stadt nutzt damit
ihre Vorbildfunktion und setzt – zusätzlich zu bereits erfolgten Beschlüssen
- ein weiteres Zeichen gegen
ausbeuterische Kinderarbeit, für nachhaltigen, verantwortungsvollen Konsum und
die Unterstützung fairer Produktionsbedingungen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die verbindliche Beschaffung fairer Bälle ist
die konsequente Umsetzung bereits vorhandener Beschlüsse der Stadt Erlangen.
- Die
Stadt Erlangen wurde im Oktober 2018 bereits zum zweiten Mal als fair Trade
Town zertifiziert.
- Im
Oktober 2019 hat Erlangen den „Pakt zur nachhaltigen Beschaffung in den
Kommunen der Europäischen Metropolregion Nürnberg“ unterzeichnet. Darin wird
von 43 Kommunen und Gemeinden der politische Wille zu einer verstärkten
nachhaltigen Beschaffung bestätigt. Gemeinsam streben die Mitgliedskommunen an,
mehr Produkte und Dienstleistungen nach Sozial- und Umweltstandards zu
beschaffen. Für 2020 wurde zunächst eine Höhe von insgesamt 8 Millionen Euro
als Zielmarke für nachhaltige Beschaffung für die Region festgesetzt. In den
Folgejahren soll dieses Volumen sukzessiv erhöht werden. Mit der Unterzeichnung
hat sich auch die Stadt Erlangen verpflichtet, ihren Beitrag zur Steigerung
nachhaltiger Beschaffung zu leisten.
- Die
neuen Vergaberichtlinien der Stadt Erlangen, die aktuell zum Beschluss
vorliegen sehen in Punkt II,3. vor:
„Die Berücksichtigung von sozialen, innovativen und
umweltbezogenen Kriterien ist hinsichtlich des konkreten
Beschaffungsgegenstands zu prüfen und bei geeigneten Auftragsgegenständen
umzusetzen.…..
Insbesondere die
Gesichtspunkte des Fairen Handels sind nach diesen Maßgaben bei der Beschaffung
zu berücksichtigen, speziell in diesen Geltungsbereichen:
·
Kaffee, Tee, Fruchtsäfte, Kakao und kakaohaltige Produkte
·
Schnittblumen
·
Sportbälle
·
Dienst- und Schutzkleidung
·
Natursteine“
Faire Beschaffung muss im
konkreten Einzelfall beginnen. Das geht nicht mit jedem Produkt, aber bei
Bällen ausgesprochen gut, da mit den zur Verfügung stehenden Siegeln die
Qualifizierung der Produkte gesichert ist.
Fair gehandelte Bälle gibt
es in verschiedenen Ausführungen und Qualitäten: Trainingsfußbälle für
Jugendliche und Erwachsene sowie Straßenfußbälle. Auch Fußbälle nach dem
International Matchball Standard (IMS) sind mit Fair Trade Siegel zu haben.
Trainingshandbälle, die den Regeln der Internationalen Handball Föderation
(IHF) entsprechen, werden in verschiedenen Größen angeboten. Auch bei
Beachvolleybällen sind verschiedene Modelle auf dem Markt.
Die Qualität von fair
gehandelten Bällen ist grundsätzlich vergleichbar mit konventionell hergestellten
Bällen. Vom Preis unterscheiden sie sich bei vergleichbarer Qualität kaum. Dies
bestätigen auch die Erfahrungen verschiedener Kommunen (u.a. München, Nürnberg,
Heidelberg, Ludwigsburg), die bereits die Beschaffung fairer Bälle
verpflichtend eingeführt haben.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
In der Stadtverwaltung
Erlangen werden Bälle im Wesentlichen im Jugendamt, in der Abteilung für
Kindertageseinrichtungen, im Sportamt und im Amt für Soziokultur beschafft. Ein
Sonderfall sind die Erlanger Schulen: hier ist die Stadt Sachaufwandsträger,
die einzelnen Schulen kaufen ihre Bälle jedoch in Eigenregie.
Eine Abfrage bei den
genannten Ämtern ergab durchwegs positive Stellungnahmen. Falls gewünscht, kann
auch eine Beratung und Unterstützung durch die Fachstelle nachhaltige
Beschaffung zugesichert werden.
Die im Antrag
angesprochene neu geschaffene Vergabestelle, die am 1. April 2020 ihre Arbeit
aufnimmt, wird in der Beschaffung von Bällen keine Rolle spielen, da sie erst
ab einem Finanzrahmen
über 10.000 € tätig wird.
Die Stadt Nürnberg hat Ende 2018
beschlossen, an allgemeinbildenden Schulen die verbindliche Beschaffung fairer
Bälle einzuführen. Nach einem Jahr sollten die Ergebnisse evaluiert werden. Noch
liegt kein Ergebnis dieser Erprobungsphase vor, eine Zusammenarbeit
verschiedener Kommunen der Fairen Metropolregion Nürnberg ist aber für 2020
vorgesehen, hier könnte Erlangen sich ebenfalls beteiligen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn
ja, negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf
den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden
ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist
eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 SPD Fraktionsantrag Nr. 090/2019