Betreff
Fair gehandelte Bälle, SPD Fraktionsantrag Nr. 090/2019 vom 21.05.2019
Vorlage
31/247/2020
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Stadt Erlangen wird ab sofort – soweit verfügbar – nur noch Sportbälle (Fußball, Handball, Volleyball, Futsal) beschaffen, die Fair Trade zertifiziert sind.
Finanzielle Mittel werden nur dann zur Verfügung gestellt, wenn faire Bälle beschafft werden. Konventionell hergestellte Bälle kommen nur dann in Betracht, wenn es am Markt kein vergleichbares Angebot aus Fairem Handel gibt.
Flankierend erfolgt Information und Beratung durch die Fachstelle nachhaltige Beschaffung.

2.  Hierfür wird auch eine Zusammenarbeit mit der Fairen Metropolregion Nürnberg angestrebt.

3.    Der Antrag 090/2019 der SPD vom 21.05.2019 ist damit bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Erlangen engagiert sich seit Jahren in Bezug auf fair gehandelte Produkte. Mit der Verpflichtung zum Kauf fair gehandelter Bälle wird dieses Engagement um einen wichtigen Produktbereich erweitert. Die Stadt nutzt damit ihre Vorbildfunktion und setzt – zusätzlich zu bereits erfolgten Beschlüssen -  ein weiteres Zeichen gegen ausbeuterische Kinderarbeit, für nachhaltigen, verantwortungsvollen Konsum und die Unterstützung fairer Produktionsbedingungen.

 

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die verbindliche Beschaffung fairer Bälle ist die konsequente Umsetzung bereits vorhandener Beschlüsse der Stadt Erlangen.

-    Die Stadt Erlangen wurde im Oktober 2018 bereits zum zweiten Mal als fair Trade Town zertifiziert.

-    Im Oktober 2019 hat Erlangen den „Pakt zur nachhaltigen Beschaffung in den Kommunen der Europäischen Metropolregion Nürnberg“ unterzeichnet. Darin wird von 43 Kommunen und Gemeinden der politische Wille zu einer verstärkten nachhaltigen Beschaffung bestätigt. Gemeinsam streben die Mitgliedskommunen an, mehr Produkte und Dienstleistungen nach Sozial- und Umweltstandards zu beschaffen. Für 2020 wurde zunächst eine Höhe von insgesamt 8 Millionen Euro als Zielmarke für nachhaltige Beschaffung für die Region festgesetzt. In den Folgejahren soll dieses Volumen sukzessiv erhöht werden. Mit der Unterzeichnung hat sich auch die Stadt Erlangen verpflichtet, ihren Beitrag zur Steigerung nachhaltiger Beschaffung zu leisten.

-    Die neuen Vergaberichtlinien der Stadt Erlangen, die aktuell zum Beschluss vorliegen sehen in Punkt II,3. vor:
„Die Berücksichtigung von sozialen, innovativen und umweltbezogenen Kriterien ist hinsichtlich des konkreten Beschaffungsgegenstands zu prüfen und bei geeigneten Auftragsgegenständen umzusetzen.…..

 Insbesondere die Gesichtspunkte des Fairen Handels sind nach diesen Maßgaben bei der Beschaffung zu berücksichtigen, speziell in diesen Geltungsbereichen:

 

·                   Kaffee, Tee, Fruchtsäfte, Kakao und kakaohaltige Produkte

·                   Schnittblumen

·                   Sportbälle

·                   Dienst- und Schutzkleidung

·                   Natursteine“

 

Faire Beschaffung muss im konkreten Einzelfall beginnen. Das geht nicht mit jedem Produkt, aber bei Bällen ausgesprochen gut, da mit den zur Verfügung stehenden Siegeln die Qualifizierung der Produkte gesichert ist.

Fair gehandelte Bälle gibt es in verschiedenen Ausführungen und Qualitäten: Trainingsfußbälle für Jugendliche und Erwachsene sowie Straßenfußbälle. Auch Fußbälle nach dem International Matchball Standard (IMS) sind mit Fair Trade Siegel zu haben. Trainingshandbälle, die den Regeln der Internationalen Handball Föderation (IHF) entsprechen, werden in verschiedenen Größen angeboten. Auch bei Beachvolleybällen sind verschiedene Modelle auf dem Markt.

Die Qualität von fair gehandelten Bällen ist grundsätzlich vergleichbar mit konventionell hergestellten Bällen. Vom Preis unterscheiden sie sich bei vergleichbarer Qualität kaum. Dies bestätigen auch die Erfahrungen verschiedener Kommunen (u.a. München, Nürnberg, Heidelberg, Ludwigsburg), die bereits die Beschaffung fairer Bälle verpflichtend eingeführt haben.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

In der Stadtverwaltung Erlangen werden Bälle im Wesentlichen im Jugendamt, in der Abteilung für Kindertageseinrichtungen, im Sportamt und im Amt für Soziokultur beschafft. Ein Sonderfall sind die Erlanger Schulen: hier ist die Stadt Sachaufwandsträger, die einzelnen Schulen kaufen ihre Bälle jedoch in Eigenregie.

Eine Abfrage bei den genannten Ämtern ergab durchwegs positive Stellungnahmen. Falls gewünscht, kann auch eine Beratung und Unterstützung durch die Fachstelle nachhaltige Beschaffung zugesichert werden.

Die im Antrag angesprochene neu geschaffene Vergabestelle, die am 1. April 2020 ihre Arbeit aufnimmt, wird in der Beschaffung von Bällen keine Rolle spielen, da sie erst ab einem Finanzrahmen über 10.000 € tätig wird.

Die Stadt Nürnberg hat Ende 2018 beschlossen, an allgemeinbildenden Schulen die verbindliche Beschaffung fairer Bälle einzuführen. Nach einem Jahr sollten die Ergebnisse evaluiert werden. Noch liegt kein Ergebnis dieser Erprobungsphase vor, eine Zusammenarbeit verschiedener Kommunen der Fairen Metropolregion Nürnberg ist aber für 2020 vorgesehen, hier könnte Erlangen sich ebenfalls beteiligen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1 SPD Fraktionsantrag Nr. 090/2019